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Verwaltungsvorlage (ÄnderungssatzungEntsorgungsgebühren2016.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
43 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Verwaltungsvorlage (ÄnderungssatzungEntsorgungsgebühren2016.pdf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr. 2149/15 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung) vom 11.12.2003 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2003, S. 302) vom _______ Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 10.12.2015 folgende Satzung beschlossen: Die Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung) vom 11.12.2003 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2003, S. 302) in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 15.12.2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2014, S. 388) wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Bemessungsgrundlage und Gebührensatz (1) Die Gebühren werden nach der Menge des entnommenen Inhalts berechnet. (2) Als Berechnungseinheit gilt 0,1 Kubikmeter, gemessen an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeuges. (3) Die Gebühr beträgt für die Entleerung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen 2,873 € je angefangenen 0,1 Kubikmeter. 2. Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft