Daten
Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.11.2015
Nr.
2149 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
10.12.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Entsorgungsgebühren 2016 (Gruben und Kleinkläranlagen)
Beschlussentwurf:
Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für
die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung)
wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2149 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für das Veranlagungsjahr 2016 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1
KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken.
In der Gebührenkalkulation 2016 sind berücksichtigt:
•
Kostenanteil des beauftragten Abfuhrunternehmens (Wilfried Roth GmbH)
Der mit der Firma Roth geschlossene Vertrag bezüglich der Entleerung und Abfuhr von Fäkalien
und Fäkalienschlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen läuft bis zum 31.12.2015
mit der Option, diesen um ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Von dieser Option wurde
Gebrauch gemacht, so dass auch im Jahr 2016 die Entleerung und Abfuhr im Stadtgebiet Krefeld
von der Firma Roth vorgenommen wird.
Der Kostenanteil für das Jahr 2016 wird aufgrund der laufend steigenden Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 2 % erhöht und liegt im Jahr 2016 bei 16,27 EUR/m³. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 7.900 m³ ergeben sich für das Jahr 2016 Gesamtkosten von 128.533,00
EUR.
•
Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben
Der Kostenanteil der Kläranlage muss angepasst werden. Auch bei sinkenden Betriebskosten
erhöht sich der Kostenanteil der Kläranlage bei sinkender Gesamtabwassermenge von
2,06 EUR/m³ auf 2,08 EUR/m³ (+ 0,96%).
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2016 reduziert sich danach von 17.304,00 EUR auf 16.432,00
EUR (- 5,04 %).
•
Personal- und Sachkostenanteil Stadtentwässerung Krefeld/Fachbereich Umwelt
Für das Veranlagungsjahr 2016 ergeben sich Personal- und Sachkosten von 79.523,40 EUR (Vorjahr: 68.964,96 EUR). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 10.558,44 EUR
(+ 15,31 %).
Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung von Personalkostenmittelwerten (Angestellte
und Beamte der Stadt Krefeld). In Anlehnung an die Empfehlung der KGST wurden die Kosten
eines Arbeitsplatzes jeweils um die Sachkostenpauschale von 9.700,00 EUR sowie einen Gemeinkostenzuschlag von 20 % (Overheadkosten) beaufschlagt.
Bei der Berechnung der Kostenanteile für die Mitarbeiter der SWK AQUA GmbH, die im Rahmen
der Neuorganisation zur Stadt Krefeld (Stadtentwässerung) gewechselt sind, wurden ebenfalls
die Personalkostenmittelwerte für Angestellte zugrunde gelegt und nicht, wie in den Vorjahren,
der Bruttojahresverdienst eines Mitarbeiters (zusätzlich des Arbeitgeberanteils zu den Sozialversicherungsbeiträgen).
• Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2016 beträgt 7.900 m³. Bei der Kalkulation der zu entsorgenden Abwassermenge wurde die Mengenentwicklung im Veranlagungsjahr
Begründung
Seite 3
2015 berücksichtigt. Dabei wurden die monatlichen Abwassermengen 2014 zu 2015 verglichen
und für das gesamte Jahr 2015 hochgerechnet.
•
Ergebnis der Nachkalkulation für das Jahr 2014
Die Nachkalkulation für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) ergab für das Jahr 2014 eine Unterdeckung von 5.817,50 EUR. Dieser Betrag ergibt sich aus dem nachkalkulierten Gesamtgebührenbedarf 2014 und den von der tatsächlich entsorgten Menge ausgehend vereinnahmten Entsorgungsgebühren. Aus der Nachkalkulation 2013 ist außerdem noch ein Teil der Unterdeckung von 5.000,00 EUR offen.
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb
der nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier
Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Es wird vorgeschlagen, die noch verbleibende Unterdeckung aus 2013 jeweils zur Hälfte
(2.500,00 EUR) für die Veranlagungsjahre 2016 und 2017 zu berücksichtigen. Um die Kostenerhöhung 2016 und in den Folgejahren so gering wie möglich zu halten, wird außerdem vorgeschlagen, die Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2014 auf die Veranlagungsjahre 2017 und
2018 zu verteilen.
Für das Veranlagungsjahr 2016 ergibt sich danach eine Erhöhung der Entsorgungsgebühr von
26,86 EUR/m³ auf 28,73 EUR/m³ (+6,96 %). Würde die gesamte noch verbleibende Unterdeckung
aus 2013 (5.000,00 EUR) eingesetzt werden, würde sich die Gebühr auf 29,05 EUR/m³ erhöhen,
was eine Steigerung um 8,15 % zum Vorjahr bedeuten würde.
Die Gebührenkalkulation 2016 ist als Anlage beigefügt. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser
Vorlage.
Aufgrund der Änderung des Gebührensatzes ist § 3 der Entsorgungssatzung der Stadt Krefeld
anzupassen.