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Verwaltungsvorlage (Entsorgungsgebühren 2016 (Gruben und Kleinkläranlagen))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.11.2015 Nr. 2149 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Betriebsausschuss Stadtentwässerung 10.12.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Entsorgungsgebühren 2016 (Gruben und Kleinkläranlagen) Beschlussentwurf: Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (Entsorgungsgebührensatzung) wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2149 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für das Veranlagungsjahr 2016 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken. In der Gebührenkalkulation 2016 sind berücksichtigt: • Kostenanteil des beauftragten Abfuhrunternehmens (Wilfried Roth GmbH) Der mit der Firma Roth geschlossene Vertrag bezüglich der Entleerung und Abfuhr von Fäkalien und Fäkalienschlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen läuft bis zum 31.12.2015 mit der Option, diesen um ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Von dieser Option wurde Gebrauch gemacht, so dass auch im Jahr 2016 die Entleerung und Abfuhr im Stadtgebiet Krefeld von der Firma Roth vorgenommen wird. Der Kostenanteil für das Jahr 2016 wird aufgrund der laufend steigenden Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr um 2 % erhöht und liegt im Jahr 2016 bei 16,27 EUR/m³. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 7.900 m³ ergeben sich für das Jahr 2016 Gesamtkosten von 128.533,00 EUR. • Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Der Kostenanteil der Kläranlage muss angepasst werden. Auch bei sinkenden Betriebskosten erhöht sich der Kostenanteil der Kläranlage bei sinkender Gesamtabwassermenge von 2,06 EUR/m³ auf 2,08 EUR/m³ (+ 0,96%). Der Gebührenbedarf für das Jahr 2016 reduziert sich danach von 17.304,00 EUR auf 16.432,00 EUR (- 5,04 %). • Personal- und Sachkostenanteil Stadtentwässerung Krefeld/Fachbereich Umwelt Für das Veranlagungsjahr 2016 ergeben sich Personal- und Sachkosten von 79.523,40 EUR (Vorjahr: 68.964,96 EUR). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 10.558,44 EUR (+ 15,31 %). Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung von Personalkostenmittelwerten (Angestellte und Beamte der Stadt Krefeld). In Anlehnung an die Empfehlung der KGST wurden die Kosten eines Arbeitsplatzes jeweils um die Sachkostenpauschale von 9.700,00 EUR sowie einen Gemeinkostenzuschlag von 20 % (Overheadkosten) beaufschlagt. Bei der Berechnung der Kostenanteile für die Mitarbeiter der SWK AQUA GmbH, die im Rahmen der Neuorganisation zur Stadt Krefeld (Stadtentwässerung) gewechselt sind, wurden ebenfalls die Personalkostenmittelwerte für Angestellte zugrunde gelegt und nicht, wie in den Vorjahren, der Bruttojahresverdienst eines Mitarbeiters (zusätzlich des Arbeitgeberanteils zu den Sozialversicherungsbeiträgen). • Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2016 beträgt 7.900 m³. Bei der Kalkulation der zu entsorgenden Abwassermenge wurde die Mengenentwicklung im Veranlagungsjahr Begründung Seite 3 2015 berücksichtigt. Dabei wurden die monatlichen Abwassermengen 2014 zu 2015 verglichen und für das gesamte Jahr 2015 hochgerechnet. • Ergebnis der Nachkalkulation für das Jahr 2014 Die Nachkalkulation für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) ergab für das Jahr 2014 eine Unterdeckung von 5.817,50 EUR. Dieser Betrag ergibt sich aus dem nachkalkulierten Gesamtgebührenbedarf 2014 und den von der tatsächlich entsorgten Menge ausgehend vereinnahmten Entsorgungsgebühren. Aus der Nachkalkulation 2013 ist außerdem noch ein Teil der Unterdeckung von 5.000,00 EUR offen. Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden. Es wird vorgeschlagen, die noch verbleibende Unterdeckung aus 2013 jeweils zur Hälfte (2.500,00 EUR) für die Veranlagungsjahre 2016 und 2017 zu berücksichtigen. Um die Kostenerhöhung 2016 und in den Folgejahren so gering wie möglich zu halten, wird außerdem vorgeschlagen, die Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2014 auf die Veranlagungsjahre 2017 und 2018 zu verteilen. Für das Veranlagungsjahr 2016 ergibt sich danach eine Erhöhung der Entsorgungsgebühr von 26,86 EUR/m³ auf 28,73 EUR/m³ (+6,96 %). Würde die gesamte noch verbleibende Unterdeckung aus 2013 (5.000,00 EUR) eingesetzt werden, würde sich die Gebühr auf 29,05 EUR/m³ erhöhen, was eine Steigerung um 8,15 % zum Vorjahr bedeuten würde. Die Gebührenkalkulation 2016 ist als Anlage beigefügt. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Aufgrund der Änderung des Gebührensatzes ist § 3 der Entsorgungssatzung der Stadt Krefeld anzupassen.