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Verwaltungsvorlage (Altlastenverdachtsflächen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
279 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.08.2016 Nr. 2988 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 07.09.2016 Betreff Altlastenverdachtsflächen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2988 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Umsetzung der Mitteilungspflicht gemäß § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz ( Information der Eigentümer von Altlastverdachtsflächen über die Eintragung ihres Grundstücks im Altlastverdachtsflächenkataster ): Die Zahl der im Kataster eingetragenen Altlastverdachtsflächen beträgt aktuell 2377 (Stichtag 1. August 2016). Hiervon fallen 1381 Flächen unter die Informationsverpflichtung nach § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz. Die Zahl der zu verarbeitenden Verdachtsflächen hat sich auf Grund von Neueinträgen von ursprünglich 1364 (Juni 2015) auf 1381 (Juli 2016) erhöht. Für jede Verdachtsfläche wird zunächst eine Überprüfung der Erfassungsgrundlage durchgeführt. Dabei werden die bei der Stadt Krefeld vorhandenen Daten gesichtet (Bauaktenarchiv, Stadtarchiv, historische Stadtkarten und Luftbilder). In dem hier genannten Zeitraum haben sich 20% der überprüften Katastereinträge als nicht korrekt herausgestellt. Zum Beispiel ist in einigen Fällen irrtümlich das Wohngrundstück des Firmeninhabers als Verdachtsfläche erfasst worden, weil in der alten Gewerbekartei der Betrieb unter der Wohnadresse angemeldet worden war; in anderen Fällen hat es im Laufe der Jahre Veränderungen bei den Hausnummern gegeben, so dass die Grundstückszuordnung nicht zutreffend war. Auch bei den Abgrenzungen der erfassten Flächen sind häufig Nachprüfungen erforderlich, da die Flurstücke teilweise verändert worden sind. Die fehlerhaften Katastereinträge werden korrigiert bzw. gestrichen. Für die bestätigten Altlastverdachtsflächen müssen anschließend zu jedem Flurstück die Namen und die aktuellen Adressen der auch außerhalb Krefelds bzw. im Ausland lebenden Eigentümer ermittelt werden. Hierzu sind elektronische Abfragen in verschiedenen Datenbanken erforderlich. Besonders das Recherchieren der Eigentümeradressen hat sich als recht zeitaufwendig herausgestellt. Die Eigentümer werden dann schriftlich mit Benennung der Verdachtsmomente darüber informiert, dass ihr Grundstück in das Altlastverdachtsflächenkataster eingetragen worden ist. Die Informationsschreiben enthalten den Hinweis, dass bei entsprechenden Nachweisen eine Korrektur bzw. Löschung der Katasterdaten verlangt werden kann. Aufgrund der vor Absendung der Info-Schreiben durchgeführten Katasterüberprüfung ist es in einzelnen Fällen zu Einwendungen der Grundstückseigentümer gekommen. Der überwiegende Teil der Einwendungen wurde begründet abgewiesen. Von den mittlerweile 1381 informationspflichtigen Fällen sind inzwischen 65 % abgearbeitet. Unabhängig hiervon haben weitere Grundstückseigentümer im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Informationen aus dem Altlastverdachtsflächenkataster erhalten. Stetig steigend ist in den letzten Jahren die Zahl der Anträge auf Auskunft, die von Kaufinteressenten oder Wertgutachtern gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 572 Altlastenanfragen beantwortet. Ein weiterer Abbau der Bearbeitungsrückstände bei der Mitteilungspflicht ist zurzeit nicht möglich, da die zwei für diese Aufgaben eingesetzten Halbtagskräfte in andere Arbeitsgebiete gewechselt sind.