Daten
Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.01.2017
Nr.
3595 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
09.02.2017
Rat
09.02.2017
Betreff
Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses „Unterausschuss Gründung
eines Kommunalbetriebs Krefeld“
Beschlussentwurf:
1. Der Haupt- und Beschwerdeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses „Gründung eines
Kommunalbetriebs Krefeld“.
2. Der Unterausschuss wird unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters mit 8 Mitgliedern besetzt, die aus
dem Kreis der Mitglieder des Haupt- und Beschwerdeausschusses gewählt werden:
Mitglieder:
Vorsitz Oberbürgermeister Meyer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Stellvertretende Mitglieder:
3. Die Geschäftsführung für den Unterausschuss wird dem Fachbereich 36 –Umwelt übertragen.
4. Der Rat der Stadt Krefeld nimmt die Bildung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses „Unterausschuss Gründung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ zur Kenntnis.
5. Der Rat der Stadt Krefeld überträgt dem Unterausschuss alle mit dem Projekt „Gründung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ im Zusammenhang stehende Zuständigkeiten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse:
- Ausschuss Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft
- Sportausschuss
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3595 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2016 am 19. Mai 2016 haben die Fraktionen von SPD,
CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Krefeld einen sogenannten Haushaltsbegleitbeschluss gefasst. Hierin wurde die Stadtverwaltung Krefeld beauftragt, die Gründung eines
Wirtschaftsbetriebes in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts zu prüfen.
In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld mit der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
zugestimmt. Mit Gründung des "Kommunalbetriebs Krefeld" zum 16.12.2016 durch Überführung
der Stadtentwässerung Krefeld in eine AöR wurde ein erster wichtiger Schritt vollzogen.
Nunmehr gilt es in der weiteren Projektabwicklung, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebes Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zu organisieren und für eine Beschlussfassung des Rates am 30.11.2017 vorzubereiten.
Aufgrund der Komplexität des Projektes, des engen Zeitrahmens sowie der zahlreich betroffenen
Ratsausschüsse hat sich die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden in ihrer Sitzung am 24.01.2017
dafür ausgesprochen, die politische Begleitung des Projektes zu konzentrieren und dem Hauptund Beschwerdeausschuss die Einrichtung eines Unterausschusses „Gründung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ vorzuschlagen. Der Rat der Stadt Krefeld überträgt dem Unterausschuss alle
mit dem Projekt „Gründung eines Kommunalbetriebs Krefeld“ im Zusammenhang stehende Zuständigkeiten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse:
- Ausschuss Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft
- Sportausschuss
Es wird vorgeschlagen, den Unterausschuss mit acht Mitgliedern zuzüglich des Oberbürgermeisters als Vorsitzenden zu bilden; der Vorsitz bleibt bei der Berechnung der Sitzverteilung unberücksichtigt. Den Vorsitz hat gemäß § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW der Oberbürgermeister inne, da es sich um einen Unterausschuss des Haupt- und Beschwerdeausschusses handelt.
Die Mitglieder des Unterausschusses werden aus dem Kreis der Mitglieder des Haupt- und Beschwerdeausschusses gewählt.
Die Geschäftsführung des Unterausschusses obliegt dem FB 36 – Umwelt.