Daten
Kommune
Krefeld
Größe
381 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.08.2015
Nr.
1609 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
02.09.2015
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2015
Betreff
Lehrgang kommunales Mobilitätsmanagement
- Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Juli 2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1609 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Juli 2015 wird die Verwaltung um einen Bericht gebeten, ob
sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum vom Land NRW im September 2015 beginnenden
Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ entsendet.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen veranstaltet zusammen mit dem Landesnetzwerk „Mobilitätsmanagement und Verkehrssicherheit“ einen Lehrgang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen des Landes, um zukunftsfähige Mobilitätsangebote zu initiieren und realisieren, um diese dann zu einem
kooperativen und fachbereichsübergreifenden Handeln zu befähigen.
Der Lehrgang, der in folgenden drei Modulen aufgegliedert ist, richtet sich an kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitender Funktion. Voraussetzung ist ein Hochschulstudium mit
fachlichem Bezug:
Modul 1 => 15.- 17.09.2015 in Dortmund
Modul 2 => 17.- 18.11.2015 in Köln
Modul 3 => 14.-15-12.2015 in Ostwestfalen-Lippe
Ziel dieses Lehrganges ist die Förderung einer nachhaltigen und sicheren Mobilitätsentwicklung,
mit der Strategie, innerhalb der Verwaltung ein kommunales Mobilitätsmanagement mit einem
kommunalen Mobilitätsplan zu erstellen. Hierfür ist aus Verwaltungssicht aber die Schaffung
einer neuen Stelle „Mobilitätsmanagement“ zwingend erforderlich. Zudem sind verbindliche
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft nur durch zusätzlichen Personalaufwand zu leisten.
Die Teilnahmegebühr für den dreistufigen Lehrgang belaufen sich auf ca. 2.500 € und muss von
der Stadtverwaltung bereitgestellt werden.
Gerade die „vernetzte und nachhaltig Mobilitätsentwicklung“ wird die zukünftige Arbeit der
kommunalen Verkehrsplanung beeinflussen. Die Vorteile, die für die Mitglieder entstehen können, sind durchaus positiv zu beurteilen.
An den vorangegangenen Infoveranstaltungen des Landesnetzwerkes „Mobilitätsmanagement
und Verkehrssicherheit“ hat jeweils ein Vertreter der Stadt Krefeld teilgenommen, um sich schon
vorab über die Inhalte und Ziele des Lehrganges zu informieren.
Bedingt durch die Mitgliedschaft in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) findet bereits schon jetzt eine gute Fußgänger- und Radverkehrsförderung mit dem Land NRW statt.
Durch die Initiative „Krefelder Fairkehr“ (Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Kinderbeteiligung
in der Stadt Krefeld) hat sich bereits seit 1999 ein Netzwerk zwischen den einzelnen Fachbereichen in der Stadtverwaltung Krefeld mit den vier Säulen des Arbeitskreises „Verkehrssicherheit
für Kinder in Krefeld“ aufgebaut.
Hier wird besonders deutlich, dass viele verschiedene städtische Fachbereiche in der Krefelder
Verwaltung miteinander vernetzt sind und zusammenarbeiten. Besonders hervorzuheben ist
hierbei auch die gute Zusammenarbeit in der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei, Verkehrswacht und der Stadt Krefeld.
Begründung
Seite 3
Aufgrund der verfügbaren Personalkapazität ist zurzeit die Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements in der Stadtverwaltung Krefeld nicht möglich, so dass kein kommunaler Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zum Lehrgang entsendet werden kann. Haushaltsmittel für den Lehrgang und für zusätzliches Personal stehen 2015 nicht zur Verfügung. Der Lehrgang findet auch
2016 ff statt.