Daten
Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.10.2016
Nr.
3247 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - V-PM/Pa Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
03.11.2016
Betreff
Sanierung Stadthaus
- Beteiligung am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt beantragt eine Förderung zum Projekt „Sanierung Stadthaus“
2. Die Finanzierung des Eigenanteils bei einer potentiellen Förderung wird in den Haushaltsjahren ab
2017 sichergestellt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3247 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06001010000
78510000
7.660503.700.100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
4.260.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
4.260.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 4.260.000,00 EUR
Bemerkungen
Der Förderanteil liegt bei 2/3 der Gesamtkosten und damit bei 2.840.000 €. Die Finanzierung der Eigenanteile ist im Haushalt 2017 vorgesehen. Die Darstellung der potentiellen Förderung wird über den Veränderungsnachweis zum Haushaltsentwurf 2017 vollzogen.
Begründung
Seite 2
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat Ende Juli dieses Jahres einen
Projektaufruf zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus gestartet. Über dieses
bis 2021 angelegte Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer
nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität sowie mit überdurchschnittlichen Investitionsvolumen und
hohem Innovationpotential gefördert werden.
Nach entsprechenden Vorgesprächen und Vorabstimmungen mit der zuständigen Stelle im Vorfeld dieser
Beschlussvorlage wurde von dort eine Antragstellung empfohlen.
Die Projektfinanzierung stellt sich i.d.R. so dar, dass zwei Drittel der förderfähigen Kosten der Bund übernimmt und ein Drittel der Kosten als Eigenanteil der Kommune bereitgestellt werden müssen.
Die denkmalgerechte und energetische Sanierung des Stadthauses wird nach der vorliegenden Kostenberechnung (RKW Architekten/Düsseldorf) auf Grundlage des abgestimmten Sanierungskonzeptes 63,15
Mio. € kosten.
Gegenstand der Fördermittelbeantragung sind auf Grundlage der aktuellen Förderschwerpunkte folgende
Maßnahmen:
- die denkmalgerechte Sanierung der Außenfassade des Flachbaus
- die denkmalgerechte Sanierung des Haupteingangsbereichs (Flachbau) inkl. der Herstellung des
barrierefreien Zugangs
- die (Neu)Gestaltung des direkten Umfeldes des Haupteinganges (Flachbau) im Bereich der Freiund Grünflächen sowie der öffentlichen Straßen/Zuwegungen
Für die Antragstellung wurden die maßnahmenbezogenen Kosten bzw. deren Finanzierung wie folgt ermittelt:
Gesamtkosten: 4,26 Mio. €
Anteil Bund (2/3): 2,84 Mio. €
Eigenanteil (1/3): 1,42 Mio. €
Der Kostenansatz beinhaltet neben den Herstellungskosten auch die anteiligen Planungskosten, die ebenfalls förderfähig sind.
Bei entsprechender Förderzusage ist die Verwendung/Weiterleitung der Fördermittel an den ÖPP-Partner
und die Erbringung des Eigenanteils mit dem Fördergeber und entsprechend im ÖPP-Vertrag zu regeln.
Bei Förderzusage sinken letztlich die Gesamtkosten, die durch die Stadt Krefeld zu tragen sind, entsprechend.
Die Förderantragstellung durchläuft zwei Phasen. Bis zum 30.11.2016 (digital) bzw. 02.12.2016 (Papierform) muss eine erste Projektskizze beim BBSR bzw. dem zuständigen Landesministerium (MBWSV), eingereicht werden. Neben dieser Projektskizze ist ein entsprechender Ratsbeschluss zur Beteiligung der
Stadt Krefeld am Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“ erforderlich.
Das MBWSV erstellt dann bis zum 13.01.2017 eine städtebauliche Stellungnahme und leitet diese dem
BBSR zu.
Die 2. Phase der Förderantragstellung beginnt für die Stadt Krefeld dann, wenn die Expertenjury das „angemeldete Projekt“ für eine Förderung ausgewählt hat. In diesem Fall ist dann ein entsprechender Zuwendungsantrag vorzubereiten. Ein Koordinierungsgespräch zur Qualifizierung der Antragsunterlagen
folgt.
Begründung
Seite 3
Anschließend wird der Entwurf eines Zuwendungsantrages an den BBSR übermittelt. Nach Finalisierung
des Antrages ist dieser dann schriftlich beim BBSR einzureichen. In diesem Rahmen ist die Bereitstellung
des kommunalen Eigenanteils nachzuweisen.
Bauliche Maßnahmen sind parallel einer baufachlichen Beratung und Prüfung zu unterziehen.
Der Verfahrenszeitraum endet mit den entsprechenden Förderbescheiden im Juni 2017.