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Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
436 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West  Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“) Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West  Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“) Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West  Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“) Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West  Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“) Verwaltungsvorlage (Stadtumbau West  Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.07.2015 Nr. 1638 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 - Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 25.08.2015 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2015 Betreff Stadtumbau West Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“ Beschlussentwurf: Bezirksvertretung Krefeld - Mitte: Die Planung zur Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“ vom neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße wird beschlossen. Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität: Die Planung zur Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“ vom neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße wird zur Kenntnis genommen und die Kosten zur Herstellung der Straßen in Höhe von 1.037.000 EUR festgesetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1638 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung 78520000 - Tiefbaumaßnahme 7.666596.700.200 - Stadtumbau West - Umgestaltung der „Neusser Straße 2. BA“ Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 28.170,00 EUR Kosten insgesamt 28.170,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen - 28.170,00 EUR Bemerkungen Eine Änderung der Sachkosten findet nicht statt, da sich die Größe der Straßenfläche in der Endsumme nicht verändert. Eine dauerhafte Haushaltbelastung durch die kapitalbedingten Kosten "Aufwendung für Abschreibung" (AfA) in Höhe von ca. 28.170,-- EUR/Jahr (AfA Straßenbau = 14.000,-- EUR; AfA Beleuchtung = 8.570,-- EUR und AfA Straßenmobiliar = 8.600,-- EUR) wird ab Fertigstellung entstehen. Begründung Seite 2 Die geplante Straßenbaumaßnahme Stadtumbau West - Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt (2.BA)“, bei der es sich um eine Fußgängerzone mit Andienverkehr handelt, liegt im südlichen Innenstadtbereich und beinhaltet die Straßenbaumaßnahmen Neusser Straße vom neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße. Die insbesondere in diesem Teilbereich der Fußgängerzone zu beobachtende planlose Zusammenführung unterschiedlicher Oberflächenmaterialien einfachster Qualität und ihr desolater Zustand (Stolperfallen, Pfützenbildung bei Regen) weisen ein uneinheitliches, gestaltungsarmes Gesamtbild auf, das weder seiner städtebaulichen Bedeutung gerecht wird, noch den heutigen Gestaltungsansprüchen an eine zentrale Innenstadtlage Rechnung trägt. Um drohenden Funktions- sowie Attraktivitätsverlust der südlichen Innenstadt in angemessener Form zu begegnen, ist der geplante Straßenausbau erforderlich, um eine Aufwertung des städtebaulichen sowie stadtgestalterischen Erscheinungsbildes zu erzielen. Zur Stärkung der Attraktivität der Innenstadt, gerade in Bezug auf die Fußgängerzone, kommt der Frage des Ausbauzustandes eine wesentliche Bedeutung zu. Der Vollausbau dieses Teilbereiches der Fußgängerzone und die Anbindung an die bereits ausgebaute nördliche Fußgängerzone sind daher ein unverzichtbarer Beitrag zur Verbesserung der stadtgestalterischen Qualität der Innenstadt. Darüber hinaus ist der vorhandene Oberbau zu gering dimensioniert und entspricht nicht mehr den zwischenzeitlich fortgeschrittenen technischen Erkenntnissen eines Straßenoberbaus. Zur bislang fehlenden eindeutigen Profilierung der Handels- und Dienstleistungslage Neusser Straße und angrenzender Bereiche ist eine einheitliche Gestaltung unerlässlich. Deshalb ist bei der Umgestaltung vorgesehen, den Bodenbelag des bereits fertig gestellten 1. Bauabschnitts fortzusetzen und analog auch auf der Neusser Straße die Edelstahlleuchte Quadrolisk einzusetzen, um eine einheitliche Umfeldgestaltung zu erzielen. Im Teilabschnitt Gladbacher Straße wird die vorhandene Baumreihe durch zwei Baumneupflanzungen ergänzt. Zwischen den Bäumen auf der Gladbacher Straße sollen Verweilzonen und Spielstationen für Kinder angeordnet werden. Außerdem werden hochwertige Sitzgelegenheiten in der gleichen Materialart, wie die bestehende Sitzbank auf dem Platz Neusser Straße/ Gladbacher Straße angeordnet, um die Wertigkeit und die Aufenthaltsfunktion für den Bürger in diesem Straßenraum nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus ergibt sich die Chance, den o. g. Straßenbereich, wie schon bei der Neugestaltung des Platzes geschehen, mit einer taktilen Blindenleitspur barrierefrei zu gestalten. Der erste Bauabschnitt zwischen Südwall und dem neugestalteten Platz wurde bereits im Zeitraum von August bis Oktober 2013 realisiert (Vorlage Nr. 4600/13). Die Kosten der Straßenbaumaßnahmen „Umgestaltung Neusser Straße 2. BA“ wurden wie folgt ermittelt: Begründung Straßenbau Beleuchtung Begrünung Ausstattung Gesamtsumme Seite 3 700.000, -- EUR 257.000, -- EUR 24.000, -- EUR 56.000, -- EUR 1.037.000, -- EUR Die Maßnahme ist Teil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Krefeld Innenstadt – Stadtumbau West, das am 29.04.2009 im Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde und ist ausgerichtet auf das darin genannte Ziel 6 „sich um den öffentlichen Raum kümmern – Straßen und Plätze sind die Wohnzimmer der Krefelder Innenstadt“. Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme in Höhe von 1.037.000 EUR ist im Haushaltsplan, der im Rat am 18.06.2015 genehmigt wurde, als Verpflichtungsermächtigung 2015 enthalten. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen kommen Beiträge nach § 8 KAG NRW zur Erhebung. Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Fußgängergeschäftstraßen jeweils bis zu 80% einschließlich der Kosten für die Oberflächenentwässerung. Der Anteil der Beitragspflichtigen wird für jede der abzurechnenden Anlagen gesondert durch Einzelsatzung vom Rat der Stadt Krefeld bestimmt. Die anrechenbare Breite beträgt für Fußgängergeschäftsstraßen nach der Satzung bis zu 9,00m. Der durch Überbreiten verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen. Da die Straße über das für die Erschließung erforderliche Maß hinaus verschönert oder möbliert wird, wird sich der beitragsfähige Aufwand entsprechend reduzieren. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist nicht beitragsfähig, denn die alten Leuchten nicht als „verschlissen“ bezeichnet werden können. Ebenso ist die Ausleuchtung mit den neuen Leuchten nicht besser, sondern gleichwertig. Durch die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen wird keine beitragsrelevante Verbesserung erreicht. Die Maßnahme wurde zur Förderung im Rahmen des Bund/Länder-Programms „Stadtumbau West“ angemeldet. Hierzu liegt der Stadt der Zuwendungsbescheid Nr. 04/024/14 vom 02.12.2014 vor. Danach wird die Maßnahme mit Zuwendungen in Höhe von 80 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat bereits am 25. Januar 2012 die Umgestaltung der Neusser Straße für beide Bauabschnitte beschlossen. Die Bezirksvertretung Mitte hat die Planung am 06. März 2012 zur Kenntnis genommen. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat die Planung technisch-wirtschaftlich geprüft. Gegen die Planung bzw. Kostenermittlung wurden keine Bedenken erhoben. Die Maßnahme ist mit den beteiligten Ämtern, den Stadtwerken Krefeld AG, DPWV und sonstigen Leitungsträgern abgestimmt. Begründung Seite 4