Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
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Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.07.2015
Nr.
1638 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 - Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
25.08.2015
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2015
Betreff
Stadtumbau West
Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“
Beschlussentwurf:
Bezirksvertretung Krefeld - Mitte:
Die Planung zur Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“ vom neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße wird beschlossen.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung zur Umgestaltung der „Neusser Straße 2. Bauabschnitt“ vom neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße wird zur Kenntnis genommen und die Kosten zur Herstellung der Straßen in Höhe von 1.037.000
EUR festgesetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1638 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung
78520000 - Tiefbaumaßnahme
7.666596.700.200 - Stadtumbau West - Umgestaltung der „Neusser Straße 2. BA“
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
28.170,00 EUR
Kosten insgesamt
28.170,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
- 28.170,00 EUR
Bemerkungen
Eine Änderung der Sachkosten findet nicht statt, da sich die Größe der Straßenfläche in der
Endsumme nicht verändert.
Eine dauerhafte Haushaltbelastung durch die kapitalbedingten Kosten "Aufwendung für
Abschreibung" (AfA) in Höhe von ca. 28.170,-- EUR/Jahr (AfA Straßenbau = 14.000,-- EUR;
AfA Beleuchtung = 8.570,-- EUR und AfA Straßenmobiliar = 8.600,-- EUR) wird ab Fertigstellung entstehen.
Begründung
Seite 2
Die geplante Straßenbaumaßnahme Stadtumbau West - Umgestaltung der „Neusser Straße 2.
Bauabschnitt (2.BA)“, bei der es sich um eine Fußgängerzone mit Andienverkehr handelt, liegt im
südlichen Innenstadtbereich und beinhaltet die Straßenbaumaßnahmen Neusser Straße vom
neugestalteten Platz bis Hansazentrum, Teilbereiche der Hansastraße westlich der Petersstraße
bis Gladbacher Straße, sowie Teilabschnitt der Gladbacher Straße zwischen dem bereits fertig
gestellten Platz und der Einmündung Hansastraße.
Die insbesondere in diesem Teilbereich der Fußgängerzone zu beobachtende planlose Zusammenführung unterschiedlicher Oberflächenmaterialien einfachster Qualität und ihr desolater
Zustand (Stolperfallen, Pfützenbildung bei Regen) weisen ein uneinheitliches, gestaltungsarmes
Gesamtbild auf, das weder seiner städtebaulichen Bedeutung gerecht wird, noch den heutigen
Gestaltungsansprüchen an eine zentrale Innenstadtlage Rechnung trägt.
Um drohenden Funktions- sowie Attraktivitätsverlust der südlichen Innenstadt in angemessener
Form zu begegnen, ist der geplante Straßenausbau erforderlich, um eine Aufwertung des städtebaulichen sowie stadtgestalterischen Erscheinungsbildes zu erzielen.
Zur Stärkung der Attraktivität der Innenstadt, gerade in Bezug auf die Fußgängerzone, kommt
der Frage des Ausbauzustandes eine wesentliche Bedeutung zu.
Der Vollausbau dieses Teilbereiches der Fußgängerzone und die Anbindung an die bereits ausgebaute nördliche Fußgängerzone sind daher ein unverzichtbarer Beitrag zur Verbesserung der
stadtgestalterischen Qualität der Innenstadt.
Darüber hinaus ist der vorhandene Oberbau zu gering dimensioniert und entspricht nicht mehr
den zwischenzeitlich fortgeschrittenen technischen Erkenntnissen eines Straßenoberbaus.
Zur bislang fehlenden eindeutigen Profilierung der Handels- und Dienstleistungslage Neusser
Straße und angrenzender Bereiche ist eine einheitliche Gestaltung unerlässlich.
Deshalb ist bei der Umgestaltung vorgesehen, den Bodenbelag des bereits fertig gestellten 1.
Bauabschnitts fortzusetzen und analog auch auf der Neusser Straße die Edelstahlleuchte
Quadrolisk einzusetzen, um eine einheitliche Umfeldgestaltung zu erzielen.
Im Teilabschnitt Gladbacher Straße wird die vorhandene Baumreihe durch zwei Baumneupflanzungen ergänzt.
Zwischen den Bäumen auf der Gladbacher Straße sollen Verweilzonen und Spielstationen für
Kinder angeordnet werden. Außerdem werden hochwertige Sitzgelegenheiten in der gleichen
Materialart, wie die bestehende Sitzbank auf dem Platz Neusser Straße/ Gladbacher Straße angeordnet, um die Wertigkeit und die Aufenthaltsfunktion für den Bürger in diesem Straßenraum
nachhaltig zu verbessern.
Darüber hinaus ergibt sich die Chance, den o. g. Straßenbereich, wie schon bei der Neugestaltung des Platzes geschehen, mit einer taktilen Blindenleitspur barrierefrei zu gestalten.
Der erste Bauabschnitt zwischen Südwall und dem neugestalteten Platz wurde bereits im Zeitraum von August bis Oktober 2013 realisiert (Vorlage Nr. 4600/13).
Die Kosten der Straßenbaumaßnahmen „Umgestaltung Neusser Straße 2. BA“ wurden wie folgt
ermittelt:
Begründung
Straßenbau
Beleuchtung
Begrünung
Ausstattung
Gesamtsumme
Seite 3
700.000, -- EUR
257.000, -- EUR
24.000, -- EUR
56.000, -- EUR
1.037.000, -- EUR
Die Maßnahme ist Teil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Krefeld Innenstadt – Stadtumbau West, das am 29.04.2009 im Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde und ist ausgerichtet auf das darin genannte Ziel 6 „sich um den öffentlichen Raum kümmern – Straßen und Plätze
sind die Wohnzimmer der Krefelder Innenstadt“.
Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme in Höhe von 1.037.000 EUR ist im Haushaltsplan,
der im Rat am 18.06.2015 genehmigt wurde, als Verpflichtungsermächtigung 2015 enthalten.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen kommen Beiträge nach § 8 KAG NRW zur Erhebung.
Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Fußgängergeschäftstraßen jeweils bis zu 80% einschließlich der Kosten
für die Oberflächenentwässerung.
Der Anteil der Beitragspflichtigen wird für jede der abzurechnenden Anlagen gesondert durch
Einzelsatzung vom Rat der Stadt Krefeld bestimmt.
Die anrechenbare Breite beträgt für Fußgängergeschäftsstraßen nach der Satzung bis zu 9,00m.
Der durch Überbreiten verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen.
Da die Straße über das für die Erschließung erforderliche Maß hinaus verschönert oder möbliert
wird, wird sich der beitragsfähige Aufwand entsprechend reduzieren.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist nicht beitragsfähig, denn die alten Leuchten nicht
als „verschlissen“ bezeichnet werden können. Ebenso ist die Ausleuchtung mit den neuen Leuchten nicht besser, sondern gleichwertig. Durch die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen wird keine beitragsrelevante Verbesserung erreicht.
Die Maßnahme wurde zur Förderung im Rahmen des Bund/Länder-Programms „Stadtumbau
West“ angemeldet. Hierzu liegt der Stadt der Zuwendungsbescheid Nr. 04/024/14 vom
02.12.2014 vor. Danach wird die Maßnahme mit Zuwendungen in Höhe von 80 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat bereits am 25. Januar 2012 die Umgestaltung der Neusser Straße für beide Bauabschnitte beschlossen. Die Bezirksvertretung Mitte
hat die Planung am 06. März 2012 zur Kenntnis genommen.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat die Planung technisch-wirtschaftlich geprüft. Gegen die
Planung bzw. Kostenermittlung wurden keine Bedenken erhoben.
Die Maßnahme ist mit den beteiligten Ämtern, den Stadtwerken Krefeld AG, DPWV und sonstigen Leitungsträgern abgestimmt.
Begründung
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