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Verwaltungsvorlage (Begründung zur EB-Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
968 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
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Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 2945/16 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-Uerdingen für den Bereich Kurfürstenstraße, Alte Krefelder Straße und Untere Mühlengasse, im Bereich des Brempter Hofes, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Plangebiet Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.840 m² und befindet sich im Innenstadtbereich Krefeld - Uerdingens. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Alte Krefelder Straße und im Osten an die Untere Mühlengasse. Im Westen befindet sich die Wohn- und Geschäftsbebauung der Kurfürstenstraße. Im Innenbereich grenzt die denkmalgeschützte alte Stadtmauer die Gartenfläche des Brempter Hof zu den westlich angrenzenden Gärten der Wohn- und Geschäftsbebauung der Kurfürstenstraße ab. Im Norden schließen die Wohnbebauung und die Gärten der Unteren Mühlengasse an das Plangebiet. Der Innenhofbereich des Brempter Hofes ist durch einen Torbogen von der Alten Krefelder Straße und über die Untere Mühlengasse zu erreichen. Im Innenhofbereich befindet sich eine Rasenfläche, die durch einen Fußweg eingefasst ist und die im westlichen und nördlichen Bereich umsäumt ist von Sträuchern und Bäumen. Innerhalb der Rasenflächen befinden sich im östlichen Bereich drei Bäume, bei denen es sich um zwei Birken handelt und um eine Rotbuche (Pflanzjahr 1980). Luftbild Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Begründung zur Vorlage 2945/16 Seite 2 Anlass und Ziele der Planung Der Brempter Hof befindet sich im Besitz der Stadt Krefeld und wird seit Ende 2012 zum Verkauf angeboten. Seit 1981 ist im Flügelanbau an der Unteren Mühlengasse der Uerdinger Heimatbund untergebracht. Von dem Plangebiet sind ca. 830 m² durch den denkmalgeschützten Brempter Hof bebaut. Der Brempter Hof ist in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen. Er ist in dem ersten Stadtplan von Uerdingen, gezeichnet von Adam Blum, aus dem Jahr 1724, als Vierkanthof innerhalb der Stadtbefestigungsanlagen dargestellt. Der Brempter Hof setzt sich aus vier Gebäuden zusammen: dem Gebäude Alte Krefelder Straße 6, dem östlich anschließenden Gebäude Nr. 4, dem nördlich von diesem, in der Unteren Mühlengasse stehenden Turm aus dem 14. Jahrhundert und dem zweigeschossigen Gebäude in der Unteren Mühlengasse, nördlich des Turms. In Abstimmung mit der Denkmalpflege soll die ehemalige Struktur des Vierkanthofes wieder hergestellt werden. Damit eine Folgenutzung des Brempter Hofes und eine Innenhofbebauung im nördlichen Plangebietsbereich möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 808 ist - die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die Wiederherstellung des Vierkanthofes, zur Bebauung des Innenhofbereichs, - die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung, - die nachhaltige Sicherung und Nachnutzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu ermöglichen, - und die Festsetzung eines Mischgebietes. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 544 regelt für den Plangebietsbereich nur die Art der Nutzung durch Festsetzung eines Mischgebiets. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan Nr. 544 um einen einfachen, nicht qualifizierten Bebauungsplan. Für den Brempter Hof besteht das konkrete Interesse an einer verträglichen Nachnutzung in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Mit der Umnutzung des Brempter Hofes soll dem Leerstand der innerstädtischen Lage in Uerdingen entgegengewirkt werden und die Gebäude gleichzeitig einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden. Die übrigen Gebäude des Plangebiets sollen in ihrem baulichen Bestand mit ihren vorhandenen Nutzungen (Bank, Büros, Wohnen) erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. Eine Ausweisung des Gebiets als Mischgebiet (MI) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation. Begründung zur Vorlage 2945/16 Seite 3 Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeines Siedungsgebiet dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Mischgebiet dar. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt: - Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr. / Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse –, vom 29.06.1990. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteilzentrums Uerdingen (B1). Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015 die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof –ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 9 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 808 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 25 zu platzieren und die nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt. Sonstiges Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 808 – zwischen Kurfürstenstraße und Brempter Hof – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – beigefügt. Begründung zur Vorlage 2945/16 Seite 4 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – (ohne Maßstab) Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW Geltungsbereich des Bebauungsplanes