Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
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Begründung zur Vorlage 2945/16
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-Uerdingen für den Bereich Kurfürstenstraße, Alte
Krefelder Straße und Untere Mühlengasse, im Bereich des Brempter Hofes, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße /
Untere Mühlengasse –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.840 m² und befindet sich im Innenstadtbereich Krefeld - Uerdingens. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Alte Krefelder Straße und
im Osten an die Untere Mühlengasse. Im Westen befindet sich die Wohn- und Geschäftsbebauung der Kurfürstenstraße. Im Innenbereich grenzt die denkmalgeschützte alte
Stadtmauer die Gartenfläche des Brempter Hof zu den westlich angrenzenden Gärten der
Wohn- und Geschäftsbebauung der Kurfürstenstraße ab. Im Norden schließen die Wohnbebauung und die Gärten der Unteren Mühlengasse an das Plangebiet.
Der Innenhofbereich des Brempter Hofes ist durch einen Torbogen von der Alten Krefelder
Straße und über die Untere Mühlengasse zu erreichen. Im Innenhofbereich befindet sich
eine Rasenfläche, die durch einen Fußweg eingefasst ist und die im westlichen und nördlichen Bereich umsäumt ist von Sträuchern und Bäumen. Innerhalb der Rasenflächen befinden sich im östlichen Bereich drei Bäume, bei denen es sich um zwei Birken handelt und
um eine Rotbuche (Pflanzjahr 1980).
Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
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Anlass und Ziele der Planung
Der Brempter Hof befindet sich im Besitz der Stadt Krefeld und wird seit Ende 2012 zum
Verkauf angeboten. Seit 1981 ist im Flügelanbau an der Unteren Mühlengasse der Uerdinger Heimatbund untergebracht. Von dem Plangebiet sind ca. 830 m² durch den denkmalgeschützten Brempter Hof bebaut. Der Brempter Hof ist in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen. Er ist in dem ersten Stadtplan von Uerdingen, gezeichnet von Adam Blum,
aus dem Jahr 1724, als Vierkanthof innerhalb der Stadtbefestigungsanlagen dargestellt.
Der Brempter Hof setzt sich aus vier Gebäuden zusammen: dem Gebäude Alte Krefelder
Straße 6, dem östlich anschließenden Gebäude Nr. 4, dem nördlich von diesem, in der Unteren Mühlengasse stehenden Turm aus dem 14. Jahrhundert und dem zweigeschossigen
Gebäude in der Unteren Mühlengasse, nördlich des Turms.
In Abstimmung mit der Denkmalpflege soll die ehemalige Struktur des Vierkanthofes wieder hergestellt werden. Damit eine Folgenutzung des Brempter Hofes und eine Innenhofbebauung im nördlichen Plangebietsbereich möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 808 ist
- die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die Wiederherstellung des
Vierkanthofes, zur Bebauung des Innenhofbereichs,
- die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung,
- die nachhaltige Sicherung und Nachnutzung der vorhandenen städtebaulichen
Strukturen zu ermöglichen,
- und die Festsetzung eines Mischgebietes.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 544 regelt für den Plangebietsbereich nur die Art der
Nutzung durch Festsetzung eines Mischgebiets. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan
Nr. 544 um einen einfachen, nicht qualifizierten Bebauungsplan.
Für den Brempter Hof besteht das konkrete Interesse an einer verträglichen Nachnutzung in
Abstimmung mit der Denkmalpflege. Mit der Umnutzung des Brempter Hofes soll dem
Leerstand der innerstädtischen Lage in Uerdingen entgegengewirkt werden und die Gebäude gleichzeitig einer zeitgemäßen Nutzung zugeführt werden.
Die übrigen Gebäude des Plangebiets sollen in ihrem baulichen Bestand mit ihren vorhandenen Nutzungen (Bank, Büros, Wohnen) erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. Eine Ausweisung des Gebiets als Mischgebiet (MI) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
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Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) als Allgemeines Siedungsgebiet dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen
Geltungsbereiches als Mischgebiet dar.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt:
-
Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr. / Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./
Turmstr./ Obere Mühlengasse –, vom 29.06.1990.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteilzentrums Uerdingen (B1).
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015
die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof –ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur
Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 9 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor,
den Bebauungsplan Nr. 808 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 25 zu platzieren und die nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 808 – zwischen Kurfürstenstraße und Brempter
Hof – als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
(§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere
Mühlengasse – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 808
– Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes