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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.07.2016 Nr. 2945 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 01.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird im Umfeld des Brempter Hofes in Krefeld-Uerdingen, der begrenzt wird - im Westen durch die Kurfürstenstraße, - im Süden durch die Alte Krefelder Straße, - im Osten durch die Unteren Mühlengasse - und im Norden durch die anschließende Wohnbebauung an der Unteren Mühlengasse ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr. / Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 808 auf Rang 25 platziert. II. Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplans Nr. 808 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2945 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2