Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.07.2016
Nr.
2945 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
01.09.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse
–
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird im Umfeld des Brempter Hofes in Krefeld-Uerdingen, der begrenzt wird
- im Westen durch die Kurfürstenstraße,
- im Süden durch die Alte Krefelder Straße,
- im Osten durch die Unteren Mühlengasse
- und im Norden durch die anschließende Wohnbebauung an der Unteren Mühlengasse
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere
Mühlengasse –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr. / Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 808 auf Rang 25 platziert.
II.
Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplans Nr. 808 zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2945 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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