Daten
Kommune
Krefeld
Größe
325 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.01.2016
Nr.
2322 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
16.02.2016
Rat
25.02.2016
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Wirtschaftsjahres 2015
Beschlussentwurf:
Folgenden veranschlagten Ergebnissen der sich für die kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ergebenden Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2015, wird zwecks Bildung einer Rückstellung zugestimmt:
P03691010000 - Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit - 3.700.000,00
EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
P03692010000 - Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit - 980.000,00 EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
Die Deckungsvorschläge sind in der Erläuterung aufgeführt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2322 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P03691010000; P03692010000
54995500
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Nachbewilligungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 dem Sachkonto 28910000 - Sonstige andere Rückstellungen zugeführt.
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld plant ihren Jahresabschluss 2015 zum 31.03.2016 fertig zu stellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Überschüsse der gebührenerhebenden Bereiche Abfallwirtschaftsplanung
und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (§ 43 Abs. 6 GemHVO) zugeführt.
Der Bestand der Sonderposten für den Gebührenausgleich stellt sich zum 31.12.2015 wie folgt dar:
Sonderposten Abfallbeseitigung
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2015:
14.720.018,00 EUR
3.500.000,00 EUR
11.220.018,00 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2016:
3.500.000,00 EUR
Sonderposten Straßenreinigung
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2015:
1.443.048,78 EUR
1.032.000,00 EUR
411.048,78 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2016:
410.000,00 EUR
Sonderposten Winterdienst
Bestand zum 31.12.2014:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2015
berücksichtigt:
Aktueller Bestand zum 31.12.2015:
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation
2016:
Verlustvortrag (nicht bilanziell abgebildet)
Nachrichtlich Verlustvortrag zum 31.12.2014 (nicht bilanziell
abgebildet):
Nachrichtlich Verlustvortrag zulasten der Gebührenkalkulation
2015:
Aktueller Bestand zum 31.12.2015
Nachrichtlich Verlustvortrag zulasten der Gebührenkalkulation
2016:
476.000,00 EUR
0,00 EUR
476.000,00 EUR
300.000,00 EUR
-350.000,00 EUR
15.000,00 EUR
335.000,00 EUR
335.000,00 EUR
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben
werden.
Begründung
Seite 3
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung wird voraussichtlich erst Anfang Mai vorgelegt.
Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK wird damit bis zur
Fertigstellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Krefeld zum 31.03.2016 nicht möglich sein.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2015 sicher
zu stellen, wird die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Nach Vorlage der Endabrechnung der GSAK werden die Jahresabschlüsse der gebührenerhebenden Bereiche gefertigt und dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis gegeben. Anschließend wird die Rückstellung
in der erforderlichen Höhe aufgelöst und den jeweiligen Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Nicht benötigte Mittel der Rückstellung würden ergebniswirksam aufgelöst und sind gebührenrechtlich irrelevant.
Überdeckung 2015 Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 3.700.000,00 EUR erwartet und daher veranschlagt.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Abfallbeseitigung
Innenauftrag
P03691010000
P03691010000
P03691010000
Kostenart
44851100
44851400
52350000
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
54.390,68 EUR
Erst. verb.Unternehmen
3.078.109,23 EUR
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
567.500,09 EUR
3.700.000,00 EUR
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03691010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Überdeckung 2015 Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung werden Sommerdienst und Winterdienst gemeinsam veranschlagt.
Es wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 980.000,00
EUR erwartet. Die spätere Zuführung zum Sonderposten erfolgt getrennt nach Gebührentatbestand.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Begründung
Straßenreinigung und Winterdienst
Innenauftrag
Kostenart
P03692010000
44851100
P03692010000
52350000
P03691010000
52350000
Seite 4
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
815.711,68 EUR
60.474,00 EUR
103.814,32 EUR
980.000,00 EUR
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03692010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Fazit
Für die Bildung einer Rückstellung für zu erwartende Überschüsse in Höhe von insgesamt 4.680.000,00
EUR der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich im Teilergebnisplan 2015 der im Beschlussentwurf aufgeführte außerplanmäßige Aufwand, der der Zustimmung des Rates bedarf.