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Verwaltungsvorlage (20. Satzung KAG Anlage.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
212 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Verwaltungsvorlage (20. Satzung KAG Anlage.doc)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage Nr. 148/14 20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld vom____________ Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S.878) und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und des § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 28.06.1990, S.151) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 23.12.2010, S.314) hat der Rat der Stadt Krefeld am ___________________folgende Satzung beschlossen: I. Neusser Straße – von Südwall bis einschließlich Neusser Straße Haus Nr. 43 bzw. 44 – Für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße – von Südwall bis einschließlich Neusser Straße Haus Nr. 43 bzw. 44 – ist der beitragsfähige Aufwand zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die tatsächliche Breite der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße beträgt im Mittel 11,44 Meter und überschreitet somit die laut Satzung anrechenbare Breite von 9 Metern. Der durch die Überschreitung verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen. Der Anteil der Beitragspflichtigen für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße wird auf 80 v.H. einschließlich der Kosten für die Oberflächenentwässerung festgesetzt. II. Die Satzung tritt rückwirkend zum 04.11.2013 in Kraft.