Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
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Inhalt der Datei
Anlage
zu Vorlage Nr. 148/14
20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld vom____________
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV NRW S.878) und der §§ 1,2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW
S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und des § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld
vom 15.06.1990 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 28.06.1990, S.151) in der Fassung der 3.
Änderungssatzung vom 10.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 23.12.2010, S.314) hat
der Rat der Stadt Krefeld am ___________________folgende Satzung beschlossen:
I. Neusser Straße – von Südwall bis einschließlich Neusser Straße
Haus Nr. 43 bzw. 44 –
Für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße – von Südwall bis einschließlich Neusser Straße Haus Nr. 43 bzw. 44 – ist der beitragsfähige Aufwand zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
Die tatsächliche Breite der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße beträgt im Mittel
11,44 Meter und überschreitet somit die laut Satzung anrechenbare Breite von 9 Metern.
Der durch die Überschreitung verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen.
Der Anteil der Beitragspflichtigen für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße wird auf
80 v.H. einschließlich der Kosten für die Oberflächenentwässerung festgesetzt.
II. Die Satzung tritt rückwirkend zum 04.11.2013 in Kraft.