Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Verwaltungsvorlage (20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld)

öffnen download melden Dateigröße: 264 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.08.2014 Nr. 148 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff 20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die 20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 148 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 4 der Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 (Straßenbaubeitragssatzung) wird der Anteil der Beitragspflichtigen in Fußgängergeschäftsstraßen und Verkehrsberuhigten Bereichen für jede Anlage gesondert durch Einzelsatzung bestimmt. Bei der Neusser Straße wurde im Bereich von Südwall bis einschließlich Neusser Straße Haus Nr. 43 bzw. 44 eine beitragsfähige straßenbauliche Maßnahme durchgeführt. Die Abnahme der straßenbaulichen Maßnahme erfolgte am 05.11.2013. Demnach ist die Straßenbaubeitragssatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2010 anzuwenden. Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Beitragspflichtigen auf den in der Satzung vorgesehenen Höchstbetrag von 80 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes einschließlich der Kosten für die Oberflächenentwässerung festzusetzen. Die tatsächliche Breite der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße beträgt im Mittel 11,44 Meter und überschreitet somit die laut Satzung anrechenbare Breite von 9 Metern. Der durch die Überschreitung verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen. Der Anteil der Beitragspflichtigen ist vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht festzulegen, so dass die Satzung rückwirkend zum 04.11.2013 in Kraft zu setzen ist.