Daten
Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:25
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.08.2014
Nr.
148 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die 20. Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 148 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 4 der Satzung über straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 (Straßenbaubeitragssatzung) wird der Anteil der Beitragspflichtigen in Fußgängergeschäftsstraßen und Verkehrsberuhigten Bereichen für jede Anlage gesondert durch Einzelsatzung bestimmt.
Bei der Neusser Straße wurde im Bereich von Südwall bis einschließlich Neusser Straße Haus Nr. 43 bzw.
44 eine beitragsfähige straßenbauliche Maßnahme durchgeführt.
Die Abnahme der straßenbaulichen Maßnahme erfolgte am 05.11.2013.
Demnach ist die Straßenbaubeitragssatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2010
anzuwenden. Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Beitragspflichtigen auf den in der Satzung vorgesehenen Höchstbetrag von 80 v.H. des beitragsfähigen Aufwandes einschließlich der Kosten für die Oberflächenentwässerung festzusetzen.
Die tatsächliche Breite der Fußgängergeschäftsstraße Neusser Straße beträgt im Mittel 11,44 Meter und
überschreitet somit die laut Satzung anrechenbare Breite von 9 Metern. Der durch die Überschreitung
verursachte Mehraufwand ist von der Stadt zu tragen.
Der Anteil der Beitragspflichtigen ist vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht festzulegen, so dass die
Satzung rückwirkend zum 04.11.2013 in Kraft zu setzen ist.