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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
389 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4862 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.02.2018 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.02.2018 Betreff Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17 Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4862 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In Krefeld standen im Schuljahr 16/17 in 115 Gruppen insgesamt 2.900 Plätze im Offenen Ganztag der Grundschulen zur Verfügung. 96 der 156 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf belegten aufgrund des doppelten Fördersatzes rechnerisch 2 Plätze, so dass die Zahl der teilnehmenden Schüler/-innen auf 2.804 sank. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 36,9 %. An der Betreuungsmaßnahme 8-1, die von 25 Schulen der 28 Grundschulen bedarfsorientiert ergänzend zum Offenen Ganztag angeboten wird, nahmen insgesamt 1.146 Schüler/-innen teil. Dies entspricht einer Quote von 15,1 %. An den außerunterrichtlichen Angeboten der Grundschulen nahmen damit insgesamt 52 % der Schüler/-innen teil. An den Förderschulen Uerdinger Rundweg und Franz-Stollwerck-Schule nahmen 97 Schüler/innen am Offenen Ganztag teil. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 35 %. Auf den Wartelisten standen lt. Jahresberichte der Schulen und Träger im Schuljahr 15/16 280 Schüler/-innen. Legt man die Bedarfsmeldungen der Schulen für das Schuljahr 18/19 zugrunde, werden inzwischen 501 zusätzliche Plätze für 367 Schüler/-innen benötigt (davon haben 134 Schüler/-innen einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und belegen rechnerisch 2 Plätze). Dies entspricht einem Ausbaubedarf um 20 Gruppen auf rund 43,2 % der Schüler/-innen. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Schüler/-innen, die von ihren Eltern für den Offenen Ganztag nicht angemeldet wurden, die jedoch aus pädagogischen Gründen eine ganztägige Betreuung und Bildung benötigen. Um die mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule verbundene qualitative Zielsetzung, Bildungsbenachteiligungen abzubauen, umzusetzen, müsste dieser zusätzliche Bedarf ermittelt und im Rahmen einer systematischen Ausbauplanung berücksichtigt werden. Die Finanzierung der Einrichtung von je drei zusätzlichen Gruppen pro Schuljahr ab dem Schuljahr 2017/18 bis einschließlich dem Schuljahr 2020/21 ist für einen bedarfsgerechten Ausbau des Offenen Ganztags daher nicht ausreichend. Über die Bereitstellung der für die Einrichtung weiterer Gruppen erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 ff. zu beraten sein. Um Schulen und Träger bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote zu unterstützen, wurde im Jahr 2012 der Qualitätszirkel „Offener Ganztag“ eingerichtet. Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 16/17 waren „Schule aus Lebenssicht der Kinder“, „Innovative Raumkonzepte“ sowie die Entwicklung von Eckpunkten zur Zusammenarbeit mit Eltern sowie zur Qualitätsentwicklung des Mittagstischs. Durchgeführt wurden außerdem in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW drei Fortbildungen zur Qualitätsentwicklung des Mittagstischs. Themenschwerpunkte waren hier „Pädagogische Konzepte für den Mittagstisch“, „Hygienekonzepte“ und „Speisenplanung“. Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 17/18 sind „Multiprofessionelle Zusammenarbeit in Ganztagsschulen“ und „Raumgestaltung und Rhythmisierung in der Offenen Ganztagsschule“. Bei Bedarf wird eine Tandemfortbildung für Lehr- und außerunterrichtliche Fachkräfte zum Thema „Partizipation von Schüler/-innen“ durchgeführt. Die Steuergruppe „Offener Ganztag“, die ebenfalls im Jahr 2012 eingerichtet wurde, unterstützt die Zusammenarbeit der an der Offenen Ganztagsschule beteiligten Akteure, d.h. Schulaufsicht, FB Schule, FB Jugend, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und Stadtsportbund als Dachorganisationen der Angebotsträger. Themenschwerpunkt im Schuljahr 16/17 war die OGS-Kampagne der Freien Wohlfahrtspflege NRW, in deren Rahmen insbesondere einheitliche Personalstandards für NRW gefordert werden. Für das Schuljahr 17/18 ist eine ganztägige Klausurtagung zur Weiterentwicklung des Offenen Ganztags geplant. Wesentliche Themen sind der quantitative Ausbaubedarf, strukturelle Rah- Begründung Seite 3 menbedingungen (z.B. Personalstandards) sowie Qualitätskriterien für die außerunterrichtlichen Angebote. Hierbei sollen die Änderungen des sich zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Ganztagserlasses einfließen. Im Zusammenhang mit einem möglichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für schulpflichtige Kinder wird auf Bundesebene auch darüber diskutiert, ob dieser zukünftig in gebundenen Ganztagsschulen und damit in Zuständigkeit der Länder oder wie bisher als Tagesbetreuungsangebot nach § 24 a SGB VIII und damit in Zuständigkeit der Kommunen realisiert werden soll. Die je nach Ausgang der Diskussion sich hieraus ergebenden kommunalen Handlungsbedarfe sind zur Zeit nicht absehbar. Die Jahresberichte der Schulen und Träger über die Durchführung des Offenen Ganztags werden hinsichtlich der Standards der Stadt Krefeld (Personalstandards, Öffnungszeiten) und des Lehrereinsatzes geprüft. Die schulischen Angebote (Mittagstisch, Art und Umfang außerunterrichtlicher Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung/Lernzeiten) sowie die Entwicklung der Strukturen zur Zusammenarbeit sind Gegenstand der inneren Schulentwicklung. Sie werden daher nur quantitativ erfasst. Hier gab es im Vergleich zum Schuljahr 15/16 keine wesentlichen Änderungen. Die Ergebnisse hierzu sind in Anlage 1 dargestellt. Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes zur Zusammenarbeit bei der Durchführung von Sportangeboten in Ganztagsangeboten und im Offenen Ganztag, die 2014 zwischen dem Stadtsportbund, der Stadtsportjugend , den FB 40 sowie der oberen und unteren Schulaufsicht abgeschlossen wurde, erstellt die Stadtsportjugend für die außerunterrichtlichen Sportangebote einen eigenen Jahresbericht. Der Bericht ist in der Anlage 2 beigefügt. Der FB Schule als Ganztagsträger hat im Rahmen seiner Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen ein gemeinsames Verfahren zur Umsetzung des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII vereinbart. Hierzu wurde für die städtischen Fachkräfte und Lehrkräfte eine gemeinsame Fortbildung durchgeführt. Diese soll bei Bedarf auch im Schuljahr 17/18 angeboten werden. Aufgrund des Fachkräftemangels wird es zunehmend schwieriger, Personal zu gewinnen. Um auch neue Zielgruppen für den Erzieher/-innenberuf zu gewinnen, hat die Stadt Krefeld seit dem 01.09.17 insgesamt 7 Ausbildungsstellen, davon 5 Stellen beim FB Schule und 2 Stellen beim FB Jugend für die praxisintegrierte Erzieherausbildung eingerichtet. Im Rahmen dieser dreijährigen Ausbildung sind - im Gegensatz zur vollzeitschulischen zweijährigen Erzieherausbildung und daran anschließendem Anerkennungsjahr - der praktische sowie der schulische Teil der Ausbildung integriert. Die Schüler/-innen arbeiten an 3 Tagen in ihrem Ausbildungsbetrieb und besuchen an 2 Tagen die Berufsschule. Die Ausbildung wird in Kooperation mit dem Berufskolleg Viersen durchgeführt. Die Raumversorgung für die Ganztagsgruppen ist an den Schulen unterschiedlich. Neben einer Mensa, in der die Schüler/-innen nach Unterrichtsschluss in der Regel zu drei Ausgabezeiten das Mittagessen einnehmen, stehen in den meisten Schulen pro Ganztagsgruppe zwischen 0,5– 1 Raum in Klassenraumgröße zur Verfügung. Darüber hinaus werden in allen Schulen Unterrichtsräume für Arbeitsgemeinschaften und Lernzeiten/Hausaufgaben genutzt. Auf der Basis des ehemaligen Raumprogramms des Landes und den auf diesem aufbauenden Empfehlungen der Serviceagentur Ganztägig Lernen von einem Zuschlag von 1qm/Schüler (25 qm/Ganztagsgruppe) wäre die Raumversorgung mit einem halben Klassenraum/Gruppe ausreichend. Die Montagstiftung beziffert den Raumbedarf für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Betreuung und Bildung pro Ganztagsgruppe mit rd. 90 qm, dies entspricht ebenfalls ca. Begründung Seite 4 1,5 Klassenräumen (vgl. “Schulumbau: Strategien zur Anpassung von Bestandsgebäuden“, S. 12). Voraussetzung hierfür ist, dass Unterrichtsräume verstärkt einer ganztägigen Nutzung zugeführt werden. Auf dieser Grundlage ist an 18 Schulen bei gleichbleibender Klassenzahl ein weiterer Ausbau des Offenen Ganztags um mindestens 1-2 Gruppen möglich. An 10 Schulen sind die räumlichen Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau auf Grundlage o.g. Raumbedarfs nicht gegeben. Hier muss im Einzelfall mit der Schule geprüft werden, ob weitere Gruppen eingerichtet werden können. Die im Schuljahr 13/14 begonnene Ausstattung von Unterrichtsräumen für eine multifunktionale Nutzung durch Klassen und Ganztagsgruppen wurde auch im Schuljahr 15/16 fortgesetzt. Mittlerweile wurden an 12 Schulen insgesamt 23 Räume entsprechend ausgestattet. Die im Schuljahr 15/16 begonnenen Evaluationen wurden im Schuljahr 16/17 fortgeführt. Im Ergebnis hierzu kann festgehalten werden, dass gemeinsame Raumnutzungen dort gut gelingen, wo mindestens eine Verständigung über pädagogische Rahmenbedingungen erfolgt ist. Hierzu berät der FB 40/Bildungsbüro bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam des Schulamtes Schulen und Träger.