Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4862 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.02.2018
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.02.2018
Betreff
Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4862 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In Krefeld standen im Schuljahr 16/17 in 115 Gruppen insgesamt 2.900 Plätze im Offenen Ganztag der Grundschulen zur Verfügung. 96 der 156 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf belegten aufgrund des doppelten Fördersatzes rechnerisch 2 Plätze, so dass
die Zahl der teilnehmenden Schüler/-innen auf 2.804 sank. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 36,9 %. An der Betreuungsmaßnahme 8-1, die von 25 Schulen der 28 Grundschulen
bedarfsorientiert ergänzend zum Offenen Ganztag angeboten wird, nahmen insgesamt 1.146
Schüler/-innen teil. Dies entspricht einer Quote von 15,1 %.
An den außerunterrichtlichen Angeboten der Grundschulen nahmen damit insgesamt 52 % der
Schüler/-innen teil.
An den Förderschulen Uerdinger Rundweg und Franz-Stollwerck-Schule nahmen 97 Schüler/innen am Offenen Ganztag teil. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 35 %.
Auf den Wartelisten standen lt. Jahresberichte der Schulen und Träger im Schuljahr 15/16 280
Schüler/-innen. Legt man die Bedarfsmeldungen der Schulen für das Schuljahr 18/19 zugrunde,
werden inzwischen 501 zusätzliche Plätze für 367 Schüler/-innen benötigt (davon haben 134
Schüler/-innen einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und belegen rechnerisch 2
Plätze). Dies entspricht einem Ausbaubedarf um 20 Gruppen auf rund 43,2 % der Schüler/-innen.
Nicht berücksichtigt sind hierbei die Schüler/-innen, die von ihren Eltern für den Offenen Ganztag nicht angemeldet wurden, die jedoch aus pädagogischen Gründen eine ganztägige Betreuung und Bildung benötigen. Um die mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule verbundene
qualitative Zielsetzung, Bildungsbenachteiligungen abzubauen, umzusetzen, müsste dieser zusätzliche Bedarf ermittelt und im Rahmen einer systematischen Ausbauplanung berücksichtigt
werden.
Die Finanzierung der Einrichtung von je drei zusätzlichen Gruppen pro Schuljahr ab dem Schuljahr 2017/18 bis einschließlich dem Schuljahr 2020/21 ist für einen bedarfsgerechten Ausbau des
Offenen Ganztags daher nicht ausreichend. Über die Bereitstellung der für die Einrichtung weiterer Gruppen erforderlichen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 ff. zu beraten
sein.
Um Schulen und Träger bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsangebote zu unterstützen,
wurde im Jahr 2012 der Qualitätszirkel „Offener Ganztag“ eingerichtet.
Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 16/17 waren „Schule aus Lebenssicht der Kinder“, „Innovative
Raumkonzepte“ sowie die Entwicklung von Eckpunkten zur Zusammenarbeit mit Eltern sowie
zur Qualitätsentwicklung des Mittagstischs. Durchgeführt wurden außerdem in Kooperation mit
der Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW drei Fortbildungen zur Qualitätsentwicklung des
Mittagstischs. Themenschwerpunkte waren hier „Pädagogische Konzepte für den Mittagstisch“,
„Hygienekonzepte“ und „Speisenplanung“.
Arbeitsschwerpunkte im Schuljahr 17/18 sind „Multiprofessionelle Zusammenarbeit in Ganztagsschulen“ und „Raumgestaltung und Rhythmisierung in der Offenen Ganztagsschule“. Bei Bedarf
wird eine Tandemfortbildung für Lehr- und außerunterrichtliche Fachkräfte zum Thema „Partizipation von Schüler/-innen“ durchgeführt.
Die Steuergruppe „Offener Ganztag“, die ebenfalls im Jahr 2012 eingerichtet wurde, unterstützt
die Zusammenarbeit der an der Offenen Ganztagsschule beteiligten Akteure, d.h. Schulaufsicht,
FB Schule, FB Jugend, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und Stadtsportbund als
Dachorganisationen der Angebotsträger.
Themenschwerpunkt im Schuljahr 16/17 war die OGS-Kampagne der Freien Wohlfahrtspflege
NRW, in deren Rahmen insbesondere einheitliche Personalstandards für NRW gefordert werden.
Für das Schuljahr 17/18 ist eine ganztägige Klausurtagung zur Weiterentwicklung des Offenen
Ganztags geplant. Wesentliche Themen sind der quantitative Ausbaubedarf, strukturelle Rah-
Begründung
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menbedingungen (z.B. Personalstandards) sowie Qualitätskriterien für die außerunterrichtlichen
Angebote. Hierbei sollen die Änderungen des sich zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Ganztagserlasses einfließen.
Im Zusammenhang mit einem möglichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für schulpflichtige Kinder wird auf Bundesebene auch darüber diskutiert, ob dieser zukünftig in gebundenen Ganztagsschulen und damit in Zuständigkeit der Länder oder wie bisher als Tagesbetreuungsangebot nach § 24 a SGB VIII und damit in Zuständigkeit der Kommunen realisiert werden
soll. Die je nach Ausgang der Diskussion sich hieraus ergebenden kommunalen Handlungsbedarfe sind zur Zeit nicht absehbar.
Die Jahresberichte der Schulen und Träger über die Durchführung des Offenen Ganztags werden
hinsichtlich der Standards der Stadt Krefeld (Personalstandards, Öffnungszeiten) und des Lehrereinsatzes geprüft. Die schulischen Angebote (Mittagstisch, Art und Umfang außerunterrichtlicher
Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung/Lernzeiten) sowie die Entwicklung der Strukturen
zur Zusammenarbeit sind Gegenstand der inneren Schulentwicklung. Sie werden daher nur
quantitativ erfasst.
Hier gab es im Vergleich zum Schuljahr 15/16 keine wesentlichen Änderungen. Die Ergebnisse
hierzu sind in Anlage 1 dargestellt.
Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes zur Zusammenarbeit bei der Durchführung von Sportangeboten in Ganztagsangeboten und im Offenen Ganztag, die 2014 zwischen dem Stadtsportbund, der Stadtsportjugend , den FB 40 sowie der oberen und unteren Schulaufsicht abgeschlossen wurde, erstellt die Stadtsportjugend für die außerunterrichtlichen Sportangebote einen eigenen Jahresbericht. Der Bericht ist in der Anlage 2 beigefügt.
Der FB Schule als Ganztagsträger hat im Rahmen seiner Kooperationsvereinbarungen mit den
Schulen ein gemeinsames Verfahren zur Umsetzung des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII vereinbart. Hierzu wurde für die städtischen Fachkräfte und Lehrkräfte eine gemeinsame Fortbildung durchgeführt. Diese soll bei Bedarf auch im Schuljahr 17/18 angeboten werden.
Aufgrund des Fachkräftemangels wird es zunehmend schwieriger, Personal zu gewinnen. Um
auch neue Zielgruppen für den Erzieher/-innenberuf zu gewinnen, hat die Stadt Krefeld seit dem
01.09.17 insgesamt 7 Ausbildungsstellen, davon 5 Stellen beim FB Schule und 2 Stellen beim FB
Jugend für die praxisintegrierte Erzieherausbildung eingerichtet. Im Rahmen dieser dreijährigen
Ausbildung sind - im Gegensatz zur vollzeitschulischen zweijährigen Erzieherausbildung und daran anschließendem Anerkennungsjahr - der praktische sowie der schulische Teil der Ausbildung
integriert. Die Schüler/-innen arbeiten an 3 Tagen in ihrem Ausbildungsbetrieb und besuchen an
2 Tagen die Berufsschule. Die Ausbildung wird in Kooperation mit dem Berufskolleg Viersen
durchgeführt.
Die Raumversorgung für die Ganztagsgruppen ist an den Schulen unterschiedlich. Neben einer
Mensa, in der die Schüler/-innen nach Unterrichtsschluss in der Regel zu drei Ausgabezeiten das
Mittagessen einnehmen, stehen in den meisten Schulen pro Ganztagsgruppe zwischen 0,5– 1
Raum in Klassenraumgröße zur Verfügung. Darüber hinaus werden in allen Schulen Unterrichtsräume für Arbeitsgemeinschaften und Lernzeiten/Hausaufgaben genutzt.
Auf der Basis des ehemaligen Raumprogramms des Landes und den auf diesem aufbauenden
Empfehlungen der Serviceagentur Ganztägig Lernen von einem Zuschlag von 1qm/Schüler (25
qm/Ganztagsgruppe) wäre die Raumversorgung mit einem halben Klassenraum/Gruppe ausreichend. Die Montagstiftung beziffert den Raumbedarf für die unterrichtliche und außerunterrichtliche Betreuung und Bildung pro Ganztagsgruppe mit rd. 90 qm, dies entspricht ebenfalls ca.
Begründung
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1,5 Klassenräumen (vgl. “Schulumbau: Strategien zur Anpassung von Bestandsgebäuden“, S. 12).
Voraussetzung hierfür ist, dass Unterrichtsräume verstärkt einer ganztägigen Nutzung zugeführt
werden.
Auf dieser Grundlage ist an 18 Schulen bei gleichbleibender Klassenzahl ein weiterer Ausbau des
Offenen Ganztags um mindestens 1-2 Gruppen möglich. An 10 Schulen sind die räumlichen Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau auf Grundlage o.g. Raumbedarfs nicht gegeben. Hier
muss im Einzelfall mit der Schule geprüft werden, ob weitere Gruppen eingerichtet werden können.
Die im Schuljahr 13/14 begonnene Ausstattung von Unterrichtsräumen für eine multifunktionale
Nutzung durch Klassen und Ganztagsgruppen wurde auch im Schuljahr 15/16 fortgesetzt. Mittlerweile wurden an 12 Schulen insgesamt 23 Räume entsprechend ausgestattet. Die im Schuljahr
15/16 begonnenen Evaluationen wurden im Schuljahr 16/17 fortgeführt. Im Ergebnis hierzu
kann festgehalten werden, dass gemeinsame Raumnutzungen dort gut gelingen, wo mindestens
eine Verständigung über pädagogische Rahmenbedingungen erfolgt ist.
Hierzu berät der FB 40/Bildungsbüro bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam
des Schulamtes Schulen und Träger.