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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
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Stadt Krefeld
Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung
nach § 7 Absatz 6 APG NRW für die Jahre 2017 - 2020
Inhaltsverzeichnis
1. Kurzfassung
2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen
3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld
4. Elemente der Planung
4.1. Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung
4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl
4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung
4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II
4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen
4.6. Sonderpflege
5. Zusammenfassende Bewertung
5.1. Gesamträumliche Betrachtung
5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche)
5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege
5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze
5.5. Platzbelegung durch Nicht - Krefelder
6. Ergebnis der Planung
6.1. Bisherige Wirkung der verbindlichen Bedarfsplanung
6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung
7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung
9. Anlagen
Anlage 1 - Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2020
Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf
an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Bezirken und Einzugsbereichen
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1. Kurzfassung
Nach den vom Rat der Stadt Krefeld Anfang 2015 und 2016 beschlossenen verbindlichen Bedarfsplanungen 2015-2018 (VBP 2015-2018) und 2016-2019 (VBP 20162019) nach § 7 Absatz 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ist
nunmehr der gesetzlichen Regelung entsprechend, die zur jährlichen Beschlussfassung
der verbindlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die Fortschreibung dieser Planung für
die Jahre 2017-2020 vorzunehmen, durch den Rat der Stadt Krefeld zu beschließen und
öffentlich bekannt zu machen.
Die Aktualisierung der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgte unter Berücksichtigung
der neuesten Modellrechnungen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der aktuellen Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2016) sowie
allen bis jetzt (Stand 31.12.2016) bekannten Entwicklungen im Bereich der teil- und
vollstationären Einrichtungen.
Des Weiteren sind Daten der "Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" eingeflossen.
Die neueste Modellrechnung des IT.NRW weist zwar weiterhin eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird
für das Jahr 2020 lediglich ein Bedarf von 2.100 Pflegeplätzen vorausberechnet, nachdem dieser Wert bisher bei 2.400 lag. Auf lange Sicht wird jedoch auch für diese Personengruppe mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen sein, für 2030 wird ein Bedarf von
2.400 Plätzen erwartet.
Dem gegenüber steht ein aktuelles Platzangebot von insgesamt 2.439 Plätzen, davon
2.291 vollstationäre und 148 teilstationäre Plätze. Unter Einschluss neuer verbindlich
abgestimmter Pflegeeinrichtungen, der Einrichtungen, für deren Errichtung ernsthaftes
Interesse angemeldet wurde sowie unter Berücksichtigung der 2018 zu erwartenden
Platzzahlverminderung wegen der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Einzelzimmerquote ist ab 2020 von einer Platzzahl von 2.741 Plätzen, davon 2.518 vollstationäre und 223 teilstationäre Plätze, auszugehen (siehe hierzu Anlage 1).
Damit ist der prognostizierte Bedarf für die Stadt Krefeld insgesamt deutlich gedeckt.
Bei der durchzuführenden sozialräumlichen Betrachtung, bei der benachbarte Stadtbezirke zu insgesamt acht Einzugsbereichen zusammengefasst werden, ergibt sich auch
weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung der vorhandenen Plätze in
dem Sinne, dass im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide doppelt
so viele Plätze vorgehalten werden, wie zur Versorgung der dort lebenden Menschen
erforderlich wären.
Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere die im Rahmen der VBP 2016-2019
durchgeführte Bedarfsausschreibung, ist es gelungen, in den anderen Einzugsbereichen eine angemessene Bedarfsdeckung zu erreichen bzw. ihr nahe zu kommen.
Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits zwei Jahre nach ihrer Einführung zu
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gewünschten Ergebnissen geführt. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im
zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht hat,
vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein Mehr an wohnortnaher
Versorgung gesichert werden.
Nach Auswertung aller Parameter ergeben sich folgende Ergebnisse der Planung:
Der Bedarf an vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen ist gedeckt, Bedarfsbestätigungen für solche Einrichtungen werden nicht mehr ausgestellt.
Der Bedarf an Tagespflegeplätzen ist auch bei Berücksichtigung der sozialräumlichen
Aspekte inzwischen in ausreichendem Umfang gedeckt, so dass auch für diese Einrichtungsform keine Bedarfsbestätigungen mehr auszustellen sind.
Dies gilt schließlich auch für solitäre Kurzzeitpflegeplätze.
Zum 01.01.2017 treten die Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes
in Kraft, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt
wird.
Inwieweit hierdurch Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden und welche
Auswirkungen dies auf den Umfang der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflegeangebote haben wird, wird die Zukunft zeigen; die Verpflichtung, die verbindliche
Bedarfsplanung jährlich aufzustellen, ermöglicht insofern ein flexibles Eingehen auf
sich abzeichnende Entwicklungen.
Unabhängig von der jetzt vorgelegten verbindlichen Bedarfsplanung ist die Gesamtplanung (Örtliche Planung) im Sinne des § 7 Absatz 1 APG NRW entsprechend der Regelung in § 7 Absatz 4 APG NRW zum Stichtag d. h. auf der Datenlage des 31.12.2015 in
Arbeit. Die Erkenntnisse hieraus werden auch dann die Basis für die Fortschreibung der
verbindlichen Bedarfsplanung im nächsten Jahr sein. Hier ist aus heutiger Sicht jedoch
schon eindeutig erkennbar, dass die Erkenntnisse hieraus die Feststellungen bezüglich
teil- und vollstationärer Einrichtungen in den nächsten Jahren nicht so nachhaltig beeinflussen werden, dass sich umfangreiche Veränderungen ergeben werden.
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2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen
Am 16. Oktober 2014 trat das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
in Kraft.
Es bekennt sich deutlich zum Vorrang der ambulanten gegenüber einer vollstationären
Versorgung. Darüber hinaus stärkt es den Quartiersbezug der Angebote und bezieht
neben den pflegebedürftigen Menschen auch ältere Menschen und Angehörige in die
Planungen ein.
Wie auch schon im Landespflegegesetz NW normiert, sind die Kommunen verpflichtet,
eine örtliche Planung aufzustellen.
Nach § 7 Absatz 1 APG NRW umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte
1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe,
einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven
und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.
Eine weitere wichtige Zielsetzung des APG NRW ist es, die kommunale Planungs- und
Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken.
Um eine Verpflichtung der Kommunen zu vermeiden, neue und zusätzliche teil- und
vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist, schaffte § 7 Absatz 6 APG NRW mit dem Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung eine entsprechende Grundlage:
Soll die Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW (örtliche Planung) Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder
vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach dem APG NRW sein, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu
machen.
Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot von Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich
sind.
Mit dieser Planung ist die Teilfinanzierung der pflegerischen Infrastruktur verbunden.
Eine Förderung betriebsnotwendiger Aufwendungen (Investitionskosten) für neue und
zusätzliche Plätze in Pflegeeinrichtungen durch den örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt
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nur, wenn durch diesen eine Bedarfsbestätigung für die entsprechenden Plätze ausgestellt wurde.
Entscheidet sich ein Sozialhilfeträger für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung, ist diese jährlich auf der Grundlage der aktuellen örtlichen Planung festzustellen und zu beschließen.
3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld
Die Stadt Krefeld gehörte zu den ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für
die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden haben.
Am 26.03.2015 wurde die verbindliche Bedarfsplanung 2015-2018 (VBP 2015-2018)
für die Stadt Krefeld durch den Rat beschlossen und am 30.03.2015 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, die verbindliche Bedarfsplanung 2016-2019 (VBP 20162019) wurde am 25.02.2016 beschlossen, mit Bekanntmachung am 24.03.2016.
Nunmehr ist die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 20172020 vorzunehmen und zu beschließen.
4. Elemente der Planung
Im Folgenden wird auf die Systematik der bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen
zurückgegriffen; in diesem Rahmen erfolgt die Darlegung der maßgeblichen Veränderungen.
4.1.Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung
Es wird erneut dem Grunde nach auf die bestehende Planung zurückgegriffen, die dort,
wo es für die verbindliche Bedarfsplanung von Bedeutung ist und soweit es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich ist, aktualisiert wird.
Diese Planung wird unter Einschluss der folgenden Ausführungen zur verbindlichen
Bedarfsplanung 2017-2020 erklärt.
4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl
Neben der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ergeben sich auch durch den Zensus
2011 Änderungen in der Einwohnerzahl Krefelds.
Danach liegt die Einwohnerzahl Krefelds um ca. 5.500 unter dem Wert, der sich aus den
hier vorgehaltenen Einwohnermeldedaten ergibt (die allerdings auch ca. 1.300 Personen mit Nebenwohnsitz in Krefeld enthalten). Im Hinblick auf die erhebliche Differenz
zwischen den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen.
Die Verfahren sind derzeit noch anhängig.
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Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren Planungen zu ermöglichen, wird im Rahmen
dieser Planung weiterhin mit den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet.
Auch in der vorliegenden Planung wird wieder auf die "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" zurückgegriffen.
Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken
Krefelds jährlich bis 2020 sowie für 2025 und 2030. Dabei wird nach Geschlecht und
Lebensalter differenziert.
Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen
angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die
künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet.
Daneben liegen die zum Stichtag 31.12.2016 durch die Abteilung Statistik und Wahlen
gelieferten Daten über die aktuelle Wohnbevölkerung Krefelds vor.
Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild:
Stand und Prognose der Einwohnerzahl sowie der Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2016 - 2030 in absoluten Zahlen und Prozent
Jahr
Einwohner davon 60 Jahre
gesamt
und älter
davon 60-69
Jahre
davon 70-79
Jahre
davon 80 Jahre und älter
22.967 / 9,8%
14.247 / 6,1%
2016
233.416
64.101 / 27,5% 26.887 / 11,5%
2020
234.848
67.370 / 28,7% 29.812 / 12,7% 20.861 / 8,9% 16.697 / 7,1%
2025
232.893
70.697 / 30,4% 33.291 / 14,3% 21.101 / 9,1% 16.305 / 7,0%
2030
230.573
72.949 / 31,6% 34.160 / 14,8% 23.315 / 10,1% 15.474 / 6,7%
Quelle: Für 2016: FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030.
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
Deutlich erkennbar ist, dass die Gesamtbevölkerung Krefelds schrumpft, die Zahl der
Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird.
Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,5 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2020 auf 28,7% und bis 2030 auf
31,6% steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 nur noch etwa 230.500
Menschen in Krefeld leben, sich unter diesen dann aber ca. 9.000 ältere Menschen
mehr als heute befinden werden.
Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 6,1% an der Gesamtbevölke6
rung aus, der sich bis 2030 auf 6,7% erhöhen wird (bei einem Höchstwert 2020 von
7,1%). In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 etwa 1.200 hochaltrige Menschen mehr in Krefeld leben werden als heute.
Diese Entwicklung wird bereits innerhalb des Planungszeitraumes spürbar werden.
Bezüglich des "Sprunges" in der Einwohnerzahl zwischen 2016 und 2020 wird auf die
entsprechenden Erläuterungen in der VBP 2016-2019 verwiesen (Abmeldung von
Zweitwohnsitzen).
4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung
Referenz für die Planung ist nunmehr die neueste Modellrechnung des Landesbetriebes
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), die auf der Pflegestatistik zum
15.12.2013 beruht und am 06.12.2016 veröffentlicht wurde (entsprechende Daten aus
der Pflegestatistik des Jahres 2015 konnten durch das IT.NRW bisher nicht zur Verfügung gestellt werden).
Diese weist zwar eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld
aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird für das Jahr 2020 lediglich ein Bedarf von
2.100 Pflegeplätzen vorausberechnet, nachdem in dem bisher als Referenz zu Grunde
gelegten Band 76 der Statistischen Analysen und Studien des IT.NRW „Auswirkungen
des demografischen Wandels - Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Nordrhein - Westfalen“ noch von einem Wert von 2.400 ausgegangen worden
war.
Darin enthalten ist sowohl der Bedarf an vollstationärer Dauerpflege als auch der Bedarf an solitärer Kurzzeitpflege und Tagespflege. Bei den folgenden Darlegungen werden die so erwarteten (teil-)stationärer Pflege bedürfenden Pflegebedürftigen mit der
für deren Versorgung erforderlichen Platzzahl an (teil-)stationären Pflegeplätzen
gleichgesetzt.
Mit der neuen Modellrechnung ergibt sich auf kurze Sicht ein erheblicher Rückgang an
erforderlichen voll- und teilstationären Kapazitäten und auf lange Sicht ein deutlich
geringerer Anstieg des Bedarfs. Der bisher für 2020 erwartete Bedarf von 2.400 Plätzen
wird nunmehr erst für das Jahr 2030 erwartet.
4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II
An dieser Stelle ist auf die zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen durch das
Zweite Pflegestärkungsgesetz hinzuweisen, durch die ein von Grund auf veränderter
Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz
und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
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Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr der Hilfebedarf in
Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen.
Aus bisher drei Pflegestufen werden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade.
Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und
festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten.
Inwieweit dies der Fall sein wird, vor allem, welche Auswirkungen dies auf den Umfang
der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflege haben wird, bleibt zunächst abzuwarten; die Verpflichtung, die verbindliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen,
ermöglicht hier ein flexibles Eingehen auf sich abzeichnende Entwicklungen.
4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen
Im Vergleich zur VBP 2016-2019 (insgesamt 2.267 Plätze, davon 2.101 vollstationäre,
32 solitäre Kurzzeit- und 134 Tagespflegeplätze) sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen:
In Hüls wurde das Bonhoeffer-Haus fertiggestellt; die Einrichtung mit 80 vollstationären Dauerpflegeplätzen und 10 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wurde im
November 2016 eröffnet.
Das Dreikönigenhaus mit 76 vollstationären Dauerpflegeplätzen im Stadtbezirk
Cracau, zu dessen Ersatz das Bonhoeffer-Haus errichtet wurde, hat seinen Betrieb eingestellt.
Sowohl beim "Pflege- und Kompetenzzentrum", das auf dem ehemaligen
Babcock-Gelände an der Parkstraße in Uerdingen entstehen soll und 72 vollstationäre Dauerpflegeplätze sowie 8 solitäre Kurzzeitpflegeplätze anbieten wird
als auch beim Integrierten Pflegezentrum Krefeld, mit dem auf der Moerser Straße (Bezirk Cracau) 65 vollstationäre Dauerpflegeplätze und 27 solitäre Kurzzeitpflegeplätze entstehen sollen, haben sich Verzögerungen ergeben; hier ist mit
einer Fertigstellung 2018 zu rechnen.
In Bockum plant das Altenheim am Tiergarten neben einem Ersatzneubau für
das bisherige Gebäude durch Errichtung eines weiteren Gebäudes auf dem vorhandenen Grundstück 45 zusätzliche vollstationäre Plätze zu schaffen. Zehn
dieser Plätze sind als Ersatz für Plätze bestimmt, die aufgrund der Einzelzimmerquote bei einer anderen Einrichtung dieses Trägers, dem Altenheim Westwall
(Karl-Bednarz-Haus) wegfallen werden. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten,
mit dem 2019 zu rechnen ist, soll das Altenheim Westwall insgesamt aufgegeben werden.
Des Weiteren wird das Anna-Deckers-Haus (solitäre Kurzzeitpflege) zum
31.08.2017 den Betrieb aufgeben.
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Die Eröffnung der Tagespflege Engel Med, die 12 Plätze im Bezirk Cracau anbieten wird, hat sich verzögert, die Einrichtung wird nunmehr voraussichtlich erst
Anfang 2017 ihren Betrieb aufnehmen.
Die von der Engel unterwegs GmbH geplante und bereits abgestimmte Tagespflege mit 15 Plätzen an der Hardenbergstraße, Bezirk Cracau, wird nach neueren Erkenntnissen nicht vor 2018 den Betrieb aufnehmen.
Auf der Grundlage der VBP 2016-2019 war ein Bedarfsausschreibungsverfahren initiiert
worden, um insbesondere sozialräumliche Defizite in der Versorgung mit teil- und vollstationären Plätzen auszugleichen. Auf die zusammen mit der Planung veröffentlichte
Bedarfsausschreibung haben sich verschiedene Interessenten gemeldet, so dass - zum
Teil nach Durchführung eines Auswahlverfahrens - nunmehr von der Errichtung folgender weiterer Einrichtungen auszugehen ist:
Die Casa Reha Unternehmensgruppe plant in Benrad-Süd die Errichtung einer
vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit 80 Plätzen an der Dülkener Straße/Ecke Aldekerker Straße.
Eine kleinere vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit 34 Plätzen (davon 6 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) soll in der Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime an der Hafelsstraße in Fischeln entstehen.
Des Weiteren sollen drei neue Tagespflegeeinrichtungen mit jeweils 12 Plätzen
entstehen.
Die Caritas plant eine solche Einrichtung an der Clemensstraße in Fischeln mit
Anbindung an den Saassenhof und eine weitere an der Maria-Sohmannstraße in
Traar im Bereich des Landhaus Maria-Schutz.
Des Weiteren beabsichtigen die Städtischen Seniorenheime eine entsprechende
Einrichtung mit Anbindung an das dort bereits bestehende Seniorenheim an der
Bischofstraße in Oppum zu errichten.
Nachdem sich im Rahmen der Bedarfsausschreibug kein Interessent für eine Tagespflege in Bockum fand, soll dort nunmehr in der Trägerschaft des Krefelder
Vereins für Haus- und Krankenpflege eine Tagespflege mit 12 Plätzen im Haus
Schüten/Uerdinger Straße entstehen.
Die Inbetriebnahme dieser 6 Einrichtungen erfolgt voraussichtlich 2018 (unverbindliche Prognose).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen Planungszeitraum, nämlich
zum 31.07.2018, die gesetzliche Regelung wirksam wird, nach der auch in bestehenden Einrichtungen 80% der Zimmer Einzelzimmer sein müssen (§ 47 Absatz 3 Wohnund Teilhabegesetz). In Krefeld führt diese Verpflichtung jedoch lediglich zu einem
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Wegfall von ca. 50 Plätzen, was im Hinblick auf die ohnehin bestehende Überdeckung
an Pflegeplätzen unschädlich ist. Hinzu kommt, dass nach aktuellem Kenntnisstand 20
dieser Plätze durch Umbau-/Neubaumaßnahmen erhalten werden. Da jede Einrichtung
die Herbeiführung der 80%-Quote individuell regeln kann, bleibt hier die abschließende Entwicklung noch abzuwarten.
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden am Ende des hier maßgeblichen
Planungszeitraumes, also im Jahr 2020, 2.741 Plätze, davon 2.461 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 57 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 223 teilstationäre (Tagespflege)
Pflegeplätze zur Verfügung stehen.
Insgesamt wird hierzu auf die umfassende Darstellung in der Anlage 1 verwiesen.
4.6. Sonderpflege
In diesem Bereich ist ein Anfang gemacht. Mehrere Einrichtungen bieten spezielle Angebote für demenziell veränderte Menschen an, es gibt Angebote für WachkomaPatienten und ein platzmäßig umfangreiches Angebot für "Junge Pflege" wird - neben
den neu hinzugekommenen Plätzen in der Belia-Seniorenresidenz an der Gutenbergstraße /Blumenstraße - in der Einrichtung auf der Moerser Straße entstehen. Belastbare
Zahlen aus diesen Bereichen liegen jedoch nicht vor, so dass die Entwicklung in diesem Bereich zunächst abzuwarten bleibt.
5. Zusammenfassende Bewertung
5.1. Gesamträumliche Betrachtung
Bereits jetzt, im Januar 2017, stehen einem Bedarf von 2.100 (teil-)stationären Plätzen
insgesamt 2.439 Plätze, davon 2.291 vollstationäre und 148 teilstationäre Plätze gegenüber (Überdeckung von 339 Plätzen).
Zum Ende des Planungszeitraumes, im Jahr 2020, werden unter Berücksichtigung der
unter 4.5. aufgeführten Veränderungen und Realisierung der geplanten Objekte 2.741
Plätze, davon 2.461 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 57 solitäre Kurzzeitpflegeplätze
und 223 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen bei einem Bedarf von 2.100 Plätzen
Damit ergibt sich für das Jahr 2020 eine Überdeckung von 641 Plätzen. Somit ist festzustellen, dass - bezogen auf das Stadtgebiet Krefeld insgesamt - im hier zu bewertenden Zeitraum kein weiterer Bedarf an der Bereitstellung (teil-)stationärer Pflegeplätze
besteht.
Nach § 7 Absatz 6 Satz 4 APG NRW kann eine Bedarfsdeckung dann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind.
Dies bedeutet nicht, dass jedes Angebot immer und überall auf Vorrat vorgehalten
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werden muss. Verfügbar muss eine angemessene Auswahl an Versorgungsangeboten
sein, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen gesichert erfüllen.
Ebenso bedeutet dies nicht, dass ein Platz in einer bestimmten Einrichtung innerhalb
einer angemessenen Zeitspanne zur Verfügung stehen muss; der Begriff der Verfügbarkeit ist hier abstrakt, bezogen auf die Gesamtheit des Angebotes zu sehen.
Im Hinblick auf das im Planungszeitraum durchgängig bestehende erhebliche Mehr an
Plätzen ist eine Bedarfsdeckung im Sinne des Gesetzes anzunehmen.
Im Hinblick auf diese deutliche Überdeckung besteht auch kein Grund zur Besorgnis,
was mögliche Entwicklungen durch die Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes angeht. Selbst wenn sich mittel- oder langfristig ein deutlich ansteigendes Inanspruchnahmeverhalten bezüglich teil- und vollstationärer Einrichtungen ergeben sollte,
ist ein so ausreichender Puffer vorhanden, dass nicht mit einer Gefährdung der Bedarfsdeckung zu rechnen ist.
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5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche)
Auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose, auf die schon in der VBP
2016-2019 zurückgegriffen wurde, wurde die detaillierte Einschätzung der Bedarfe für
die Ausstattung der einzelnen Stadtbezirke mit Pflegeplätzen aktualisiert.
Hierbei wird auf die in den Bezirken lebenden hochaltrigen Menschen (80+) abgestellt.
Diese machen etwa 65% der Menschen aus, die der stationären Pflege bedürfen und
sind damit ein entscheidender Indikator für die erforderliche, wohnortnahe Versorgung.
Stand und Prognose der Einwohner 80+ in den Stadtbezirken
Stadtbezirk
Stadtmitte
Kempener Feld / Baackeshof
Inrath / Kliedbruch
Cracau
Dießem / Lehmheide
Benrad-Süd
Forstwald
Benrad-Nord
Traar
Verberg
Gartenstadt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Fischeln
Uerdingen
Hüls, einschl. Hülser Berg
Stadt Krefeld gesamt
Veränd.
Veränd.
2016 2017 2018 2019 2020 2016 zu 2025 2030 2016 zu
2020
2030
1.495
568
1.115
1.167
792
611
287
267
392
262
555
1.633
511
108
694
1.685
1.084
1.021
14.247
1.619
613
1.116
1.229
899
661
278
303
421
269
537
1.686
496
118
697
1.741
1.134
1.112
14.929
1.666
631
1.171
1.265
940
690
287
315
442
275
550
1.754
505
123
733
1.827
1.189
1.145
15.508
1.741
646
1.197
1.321
992
706
300
340
468
288
541
1.819
510
129
766
1.888
1.247
1.178
16.077
1.809
659
1.225
1.380
1.051
710
316
352
485
312
527
1.909
510
136
796
1.986
1.301
1.233
16.697
21,0%
16,0%
9,9%
18,3%
32,7%
16,2%
10,1%
31,8%
23,7%
19,1%
-5,0%
16,9%
-0,2%
25,9%
14,7%
17,9%
20,0%
20,8%
17,2%
1.848
630
1.236
1.399
1.107
625
285
350
481
322
432
1.864
450
142
749
1.923
1.241
1.221
16.305
1.833
625
1.149
1.343
1.149
538
251
348
462
275
359
1.747
419
159
679
1.728
1.169
1.241
15.474
22,6%
10,0%
3,0%
15,1%
45,1%
-11,9%
-12,5%
30,3%
17,9%
5,0%
-35,3%
7,0%
-18,0%
47,2%
-2,2%
2,6%
7,8%
21,5%
8,6%
Quelle: Für 2016: FB 31, Abteilung Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030.
Erkennbar werden aus dieser Darstellung deutliche Veränderungen in der Zahl der Einwohner ab 80 Jahren in den einzelnen Bezirken. Kurzfristig, also im zeitlichen Rahmen
dieser Planung, ist in den Bezirken Gartenstadt und Linn eine Stagnation der Zunahme
der Hochaltrigen erkennbar, während diese Personengruppe insbesondere in den Bezirken Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, Verberg und Gellep-Stratum zunimmt.
Mittelfristig, also bis 2030, ist in den Bezirken Benrad-Süd, Forstwald, Linn, Oppum
und insbesondere Gartenstadt sogar ein Rückgang gegenüber 2016 erkennbar, während sich in Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, und Gellep-Stratum der zuvor beschriebene Trend fortsetzt.
Setzt man die Anzahl der Hochaltrigen in den einzelnen Bezirken nunmehr ins Verhält12
nis zu den prognostizierten Bedarfszahlen für die Versorgung der Gesamtstadt mit teilund vollstationären Heimplätzen ergibt sich folgendes Bild:
Bedarf an teil- und vollstationären Heimplätzen in den Stadtbezirken
Stadtbezirk
Stadtmitte
Kempener Feld / Baackeshof
Inrath / Kliedbruch
Cracau
Dießem / Lehmheide
Benrad-Süd
Forstwald
Benrad-Nord
Traar
Verberg
Gartenstadt
Bockum
Linn
Gellep-Stratum
Oppum
Fischeln
Uerdingen
Hüls, einschl. Hülser Berg
Stadt Krefeld gesamt
Veränd.
Veränd.
2016 2017 2018 2019 2020 2016 zu 2025 2030 2016 zu
2020
2030
220
84
164
172
117
90
42
39
58
39
82
241
75
16
102
248
160
150
2100
228
86
157
173
126
93
39
43
59
38
76
237
70
17
98
245
160
156
2100
226
85
159
171
127
93
39
43
60
37
74
238
68
17
99
247
161
155
2100
227
84
156
173
130
92
39
44
61
38
71
238
67
17
100
247
163
154
2100
228
83
154
174
132
89
40
44
61
39
66
240
64
17
100
250
164
155
2100
7
-1
-10
2
15
-1
-3
5
3
1
-16
-1
-11
1
-2
1
4
5
0
261
89
174
197
156
88
40
49
68
45
61
263
63
20
106
271
175
172
2300
284
97
178
208
178
83
39
54
72
43
56
271
65
25
105
268
181
192
2400
64
13
14
36
61
-7
-3
15
14
4
-26
30
-10
9
3
20
22
42
300
Quelle: eigene Berechnung auf der Grundlage der vorhergehenden Tabelle; Pflegebedarf für die Stadt gesamt: IT.NRW, neueste
Modellrechnung. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
Zu dieser Prognose, die zeitlich weit über den Rahmen der aktuellen verbindlichen Bedarfsplanung hinausgeht, ist noch folgendes anzumerken: Die prognostizierten Bedarfszahlen für die Gesamtstadt basieren auf der unter 4.3. dargelegten neuesten Modellrechnung des IT.NRW. Sie ergeben sich aus dem auch in der vorliegenden Planung
verwendeten Szenario, nämlich der konstanten Variante, die ein gleichbleibendes Pflegerisiko unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen unterstellt. Nach
dem Szenario "Trendvariante", das von einem Absinken des Pflegerisikos in der Annahme einer zunehmend besseren Gesundheit und damit einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit ausgeht, besteht 2020 ein Bedarf von 1.900, 2025 ein
Bedarf von 2.000 und 2030 ein Bedarf von lediglich 2.200 Pflegeplätzen, also ein noch
deutlich geringerer Bedarf . Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleibt es dabei, dass im
Rahmen dieser verbindlichen Bedarfsplanung im Hinblick auf den kurzen Betrachtungszeitraum weiter von der konstanten Variante ausgegangen wird.
Wegen der Änderungen des Pflegerechtes (s. Ziffer 4.4.) ist dieses Zahlenwerk allerdings nur bedingt belastbar.
Die folgenden Betrachtungen konzentrieren sich, wie bereits in den vorhergehenden
13
verbindlichen Bedarfsplanungen praktiziert, nicht auf einzelne Stadtbezirke; diese
werden vielmehr zu Einzugsbereichen zusammengefasst.
Dies entspricht sowohl der durch das APG NRW eröffneten Möglichkeit, Aussagen zum
Bedarf auf verschiedene Sozialräume innerhalb einer kreisfreien Stadt zu beziehen als
auch dem am 16.12.2014 durch den Rat der Stadt Krefeld erteilten Auftrag, sozialräumliche Bedarfe zu erfassen und auf dieser Ebene Aussagen zur Bedarfsdeckung zu treffen.
Sozialräume können, müssen aber nicht Stadtbezirken entsprechen.
Die gebildeten Einzugsbereiche bestehen (bis auf Bockum) aus zwei oder drei benachbarten Stadtbezirken, so dass eine räumliche Verbundenheit gewahrt ist und sie unterteilen das Stadtgebiet zudem auch von der Größe her sinnvoll in kleinere Einheiten.
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass zwar grundsätzlich das Ziel einer kleinräumigen, also bezirksbezogenen Versorgung auch im (teil-)stationären Bereich verfolgt werden soll, tatsächlich aber auch bei der hier erfolgten Untergliederung jederzeit eine
bezirksnahe Versorgung möglich ist.
Auf der folgenden Seite ist eine Karte des Krefelder Stadtgebietes mit der Unterteilung
in die Einzugsbereiche dargestellt, verbunden mit einer Übersicht über die verschiedenen Kennzahlen.
14
4
5
6
7
2
1
8
3
Einzugsbereich
Einwohner
davon 80
Bedarf an teil-
Bestand an teil-
Überhang/
im
Jahre und
und
und
Bedarf (-) an teil-
Einzugsbe
älter
vollstationären
vollstationären
und
reich, Stand
Plätzen
Plätzen (incl. in
vollstationären
31.12.2016
2017/2020
Bau und geplant) Plätzen
2017/2020
1 - Stadtmitte, Cracau,
2017/2020
70.304
3.454
527/534
1.058/1.062
531/528
34.387
1.950
286/281
348/348
62/67
36.697
2.583
377/379
219/345
-158/-34
16.433
1.021
157/155
214/213
57/58
8.566
654
97/100
80/92
-17/-8
6 - Uerdingen, Gartenstadt
25.002
1.639
235/230
175/255
-60/25
7 - Bockum
20.654
1.633
237/240
177/234
-60/-6
21.373
1.313
184/181
180/192
-4/11
233.416
14.247
Dießem/Lehmheide
2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp.
Feld/Baakeshof, Benrad-Nord
3 - Benrad-Süd, Fischeln,
Forstwald
4 - Hüls, Hülser Berg
5 - Traar, Verberg
8 - Linn, Oppum, GellepStratum
Gesamtstadt
2.100/2.100 2.451/2.741
Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016, eigene Daten und Berechnungen.
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
15
351/641
Damit hat sich an dem in den bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen festgestellten Ungleichgewicht der Verteilung der bestehenden Plätze im Stadtgebiet grundsätzlich nichts geändert.
Auch weiterhin ist im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide ein
deutlicher Überhang zu verzeichnen.
Aufgrund der Auswirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung hat sich dieser Überhang allerdings nicht weiter erhöht. Vor allem ist durch die steuernde Kraft der verbindlichen Bedarfsplanung - unter der Voraussetzung, dass die geplanten Einrichtungen
wie beabsichtigt realisiert werden - nunmehr ein Zustand erreicht, in dem eine auch
sozialräumlichen Gesichtspunkten Rechnung tragende Bedarfsdeckung in den Einzugsbereichen 2 - 8 hergestellt oder nahezu hergestellt ist.
So ist in den Einzugsbereichen 2 - Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Benrad-Nord, 4 - Hüls, Hülser Berg, 6 - Uerdingen, Gartenstadt sowie 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum, eine leichte Überdeckung des Bedarfs erkennbar (11 - 67 Plätze), während
in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg und 7 Bockum nur noch eine leichte Unterdeckung des Bedarfs zu verzeichnen ist, die mit 34,
8 und 6 Plätzen jedoch in einem Bereich liegt, der insbesondere vor dem Hintergrund
der gesamtstädtischen Überdeckung keinen Handlungsbedarf auslöst.
Vor dem Hintergrund der gesunkenen Prognose bezüglich des Bedarfs an voll- und teilstationären Plätzen durch das IT.NRW kann nunmehr trotz der bestehenden Unsicherheit über die Entwicklung des Bedarfes nach der unter 4.4. erläuterten Änderung des
Pflegerechtes davon ausgegangen werden, dass der Bedarf in Krefeld zumindest mittelfristig gedeckt ist, ohne dass es noch weiterer Plätze bedarf.
16
5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege
Aus den unter 4.5. gemachten Ausführungen (s. außerdem Anlage 1) ergibt sich, dass
das Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin steigt. Bereits bis zum Ende des Jahres
2018 ist mit dem Vorhandensein von 223 Plätzen zu rechnen.
Bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2014 ist weiterhin eine steigende Inanspruchnahme dieses Angebotes festzustellen. So wurden 2016 in den Krefelder Tagespflegeeinrichtungen ca. 26.600 Pflegetage für Krefelder Bürger verzeichnet, nach 17.258
Pflegetagen 2012, 20.079 Pflegetagen 2013, 19.155 Pflegetagen 2014 und 23.633
Pflegetagen 2015 (Quelle: eigene Berechnungen).
Es gibt wenig Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an
Tagespflegeplätzen ausgeführt werden1.
Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener
Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für Krefeld eine Spannbreite von 127-175 Tagespflegeplätzen (unter Nichtberücksichtigung
des deutlich aus diesem Bereich herausfallenden Höchstwertes).
Mit einem Angebot von 223 Plätzen ist der Bedarf damit deutlich gedeckt.
Auch hier gilt diese Betrachtungsweise auf die Gesamtstadt bezogen.
Aber auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte ist im Hinblick auf die
weitestgehend erfolgreiche Bedarfsausschreibung aufgrund der VBP 2016-2019 der
Bedarf an wohnortnahen Tagespflegen gedeckt, haben sich doch in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum sowie 5 Traar, Verberg Interessenten für die Errichtung jeweils einer Tagespflege gefunden. Für
den Einzugsbereich 7 - Bockum hat sich, wie unter 4.5. ausgeführt, zwischenzeitlich
auch ein interessierter Träger gefunden, so dass sich in jedem der 8 Einzugsbereiche
demnächst mindestens eine Tagespflege befinden wird und damit kein weiterer Bedarf
an entsprechenden Einrichtungen besteht.
I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 a) mit Hinweis auf
gängige Versorgungsquoten von einem Tagespflegeplatz pro 290-400 Einwohner im Alter von 65 Jahren
und älter [entspricht für Krefeld für 2020 einem Bedarf von ca. 127 - ca. 175 Plätzen] und b) mit dem
eigenen (auf der Änderung gesetzlicher Vorgaben und einem erwarteten Paradigmenwechsel im Pflegebereich beruhenden) Ansatz ein Tagespflegeplatz pro 130 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter
[ca. 390 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 mit zwei Ansätzen a)
0,25% der Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca.127 Plätze] b) 0,5% der Einwohner im Alter von
75 Jahren und älter [ca.133 Plätze].
1
17
5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze
Die Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von 32 auf 42 im Jahr 2016 gestiegen
und wird ab 2018 auf 57 Plätze steigen (s. hierzu auch oben 4.5. sowie Anlage 1).
Die Zahl der in den Pflegeheimen ausgewiesenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze
liegt zurzeit bei 127.
Generell muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Angebote keine konstante
Größe darstellen sondern vielmehr häufig als Dauerpflegeplätze genutzt werden.
Rein rechnerisch stehen damit zum Ende des Planungszeitraumes bis zu
127 + 57 = 184 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Die verschiedenen Berechnungsmodelle2 für den Platzbedarf an Kurzzeitpflegeplätzen
in Krefeld ergeben für das Jahr 2020 einen Bedarf von 67-160 Plätzen.
Die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, insbesondere auch was die Unterscheidung
zwischen eingestreuten und solitären Plätzen angeht, ist ohne nähere Abfragen nicht
darstellbar.
In Krefelder Einrichtungen waren 2012 insgesamt 14.408 Pflegetage Krefelder Bürger
im Bereich der Kurzzeitpflege zu verzeichnen, 2013 17.408 Pflegetage, 2014 16.328
Pflegetage; 2015 wurden 18.453 und 2016 schließlich ca. 18.700 Pflegetage in Anspruch genommen (Quelle: eigene Berechnungen).
Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2016 von der Anzahl der Pflegetage, bezogen auf Krefelder Pflegebedürftige (auch der, die in auswärtigen Einrichtungen
untergebracht wurden) und eine (nicht realistische) Auslastung von 100% unterstellend, 63 Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld erforderlich gewesen wären.
In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass ein nennenswerter Anteil der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege in Einrichtungen außerhalb Krefelds erfolgt (etwa 15-20%), bei der Tagespflege liegt dieser Wert mit
ca. 5% deutlich niedriger.
Generell ist auch bei der Kurzzeitpflege ein steigender Bedarf erkennbar, der wegen der
Unsicherheit zu Aussagen über die Inanspruchnahme eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze nicht kleinräumlich festzumachen und aus demselben Grund auch nicht zahlenmä-
I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 mit 2 Ansätzen
a) 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca. 67 Plätze] und b) zur Sicherstellung
des Angebots in nachfrageintensiven Zeiten 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 65 Jahren und
älter [ca. 127 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 ebenfalls mit zwei
Ansätzen a) Für die Berechnung des Bedarfs nach Hartmann wird die Bevölkerungsgruppe der über
80jährigen herangezogen. Von ihr werden 6 Prozent ermittelt, die durch die mittlere Personenzahl pro
Pflegeplatz in der Kurzzeitpflege (Durchschnitt: 8,5 Personen pro Pflegeplatz und Jahr) geteilt werden [ca.
118 Plätze]. b) Indexwertmethode von Naegele, wonach sich der Bedarf mit 0,6 Prozent der über
75jährigen bestimmt [ca. 160 Plätze].
2
18
ßig auf die Einzugsbereiche bezogen konkret darstellbar ist.
Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der am Ende des aktuellen Planungszeitraumes bestehenden solitären Kurzzeitpflegeplätze, die für sich allein betrachtet bereits
ausreichen, den überwiegenden Teil der nach Kurzzeitpflege Nachfragenden aufzunehmen, besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Kurzzeitpflegeplätzen.
Im konkreten Einzelfall mag dennoch der subjektive Eindruck eines Bedarfes entstehen
können.
Weder unter statistischen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann es aber
Ziel der Planung sein, das Angebot an Plätzen auf die Nachfrage zu Spitzenzeiten, wie
z. B. den Sommerferien, auszurichten.
5.5. Platzbelegung durch Nicht-Krefelder
Schließlich ist ein höherer Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen wegen des
Umstandes, dass die Krefelder Einrichtungen auch über die Stadtgrenzen hinaus Pflegebedürftige anziehen, nicht zu erkennen.
So wies die Kommunale Pflegeplanung 2008/2009 für Personen, die vor der Heimaufnahme außerhalb Krefelds wohnten, einen Anteil von ca. 13%, die Kommunale Pflegeplanung 2011/2012 einen Anteil von 13,8% aus. In absoluten Zahlen bedeutet dies,
dass lediglich knapp 300 Plätze von Nicht-Krefeldern belegt werden. Dies wurde auch
durch eine Umfrage bei den Krefelder Einrichtungen im August 2015 bestätigt, bei der
insgesamt 259 Personen (12,3%) angegeben wurden, die vor der Heimaufnahme nicht
in Krefeld wohnten.
Zudem wählen auch Krefelder Bürger aus den verschiedensten Gründen eine Einrichtung außerhalb Krefelds.
Eine Auswertung (eigene Daten des Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen,
Stand Dezember 2015) hat ergeben, dass 258 Personen, die zuvor in Krefeld wohnten,
Hilfe zur Pflege in auswärtigen Einrichtungen beziehen; davon ausgehend, dass etwa
die Hälfte aller Heimbewohner auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen angewiesen ist, dürften etwa 500 Krefelder in Einrichtungen außerhalb Krefelds leben.
19
6. Ergebnis der Planung
6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung
Sinn und Zweck der verbindlichen Bedarfsplanung ist es, die kommunale Planungsund Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu
stärken.
Zum einen soll eine Verpflichtung der Kommunen vermieden werden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl
der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist.
Zum anderen gibt die verbindliche Bedarfsplanung den Kommunen die Möglichkeit,
beim Bestehen von Bedarfen durch das Instrument der Bedarfsausschreibung aktiv auf
die Schaffung von weiteren Einrichtungen, auch unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gesichtspunkte, hinzuwirken.
Beide Aspekte konnten in Krefeld positiv umgesetzt werden.
Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht, vielmehr konnte - insbesondere durch
die erfolgreiche Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 2016-2019 - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein Mehr an wohnortnaher
Versorgung gesichert werden.
Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits zwei Jahre nach ihrer Einführung zu
gewünschten Ergebnissen geführt und kann daher als ein erfolgreiches Planungswerkzeug für die Stadt Krefeld angesehen werden.
6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung
Bezogen auf die Stadt Krefeld insgesamt ist der Bedarf an teil- und vollstationären
Pflegeplätzen gedeckt. Inzwischen gilt dies auch nahezu vollständig unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedarfe.
Wenn auch unter dem Vorbehalt der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Änderungen im Pflegerecht (s. 4.4.), ist im Hinblick auf die in den Modellrechnungen des
IT.NRW erwartete Abflachung des Bedarfes an stationärer Versorgung mit der zum Ende
des Planungszeitraumes dieser verbindlichen Bedarfsplanung bestehenden Ausstattung mit Plätzen der zu erwartende Bedarf sogar mittelfristig gedeckt.
Es besteht somit unter keinem Gesichtspunkt mehr ein Bedarf an teil- oder vollstationären Pflegeplätzen, so dass insgesamt keine Bedarfsbestätigungen mehr ausgestellt
werden.
20
7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
Voraussetzung für den Beschluss der verbindlichen Bedarfsplanung durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist nach § 7 Absatz 6 APG NRW die Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege.
Diese Beratung erfolgte in der Sitzung am 11.01.2017.
8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung
Insbesondere als Ergebnis der Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 20162019 sind verschiedene Projekte geplant. Hier wird zu beobachten sein, ob sich aus
den Planungen heraus auch tatsächlich die Realisierung der einzelnen Objekte ergibt.
Auch der Fortschritt bei den unter 4.5. genannten, z. Zt. stockenden Projekten wird zu
beobachten sein, um ggf. gezielt Maßnahmen - auch planerischer Art - zu ergreifen,
wenn eine Realisierung der Projekte scheitern sollte.
Unabhängig von der jetzt vorgelegten verbindlichen Bedarfsplanung wird die Gesamtplanung (Örtliche Planung) im Sinne des § 7 Absatz 1 APG NRW entsprechend der Regelung in § 7 Absatz 4 APG NRW zum Stichtag und auf der Datenlage des 31.12.2015 erstellt. Die Erkenntnisse hieraus werden die Basis für die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung sein.
21
9. Anlagen
Anlage 1: Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2020
teil- und vollstatioäre Pflegeplätze in Krefeld
(teil-) stationäre Pflegeeinrichtung
Stadtbezirk
2016
2017
2018
2019
sol.
KZP
sol.
KZP
sol.
KZP
sol.
KZP
VP
TP
TP
101
VP
TP
TP
Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus)
Stadtmitte
54
54
44
44
0
Pauly-Stiftung
Stadtmitte
117
117
117
117
117
Kursana Residenz
Stadtmitte
78
Hansa-Haus (mit Caritas Kurzzeitpflege)
90
Belia Seniorenresidenz
Stadtmitte
Stadtmitte
Tagespflege Vergiss-mein-nicht
Stadtmitte
15
15
15
15
Tagespflege Heilig Geist
24
24
24
24
Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel"
Stadtmitte
Cracau
Integriertes Pflegezentrum Krefeld (X)
Cracau
Anna-Deckers-Haus
Cracau
Tagespflege Engelmed (X)
Cracau
DMK-Tagespflege
Cracau
Tagespflege Engel unterwegs (X)
Cracau
Gösta-Blomberg-Haus
Dieß em/Lehmheide
63
Marienheim
Dieß em/Lehmheide
100
Gerhard-Tersteegen-Haus
Dieß em/Lehmheide
104
Gerd-Terst.Haus (Wachkoma)
Alexianer Tagespflege
Dieß em/Lehmheide
Dieß em/Lehmheide
16
78
12
14
144
55
55
922
12
158
Cornelius-de-Greiff-Stift
Kempener Feld
84
Seniorenresidenz BELLINI
Pflege Optimal
Benrad-Nord
Benrad-Nord
80
Gesamt
Seniorenheim Gatherhof
Benrad-Süd
Casa Reha (X)
Benrad-Süd
Saassenhof
Fischeln
80
Haus Raphael
Fischeln
80
Städt Seniorenheime Hafelsstraß e (X)
Caritas Tagespflege Clemensstraß e (X)
Fischeln
Fischeln
15
50
84
104
14
32 104
39
158
948
12
158
219
Hüls
80
Hüls
Hüls
29
80
26
10
189
10
322
15
80
80
80
80
80
80
80
80
34
34
34
12
333
345
80
15
29
80
10
189
10
15
79
10
188
10
15
79
10
188
10
80
80
12
Uerdingen
80
80
80
80
Uerdingen
Uerdingen
80
80
80
80
160
Gesamt
15
8
15
160
175
0
15
12
175
8
72
15
255
80
80
8
72
8
8
15
232
8
15
255
Bockum
82
82
82
82
82
Bockum
Bockum
95
95
85
140
140
177
177
167
12
Gesamt
Städt. Seniorenheim Linn
177
Linn
Seniorenheim Bischofstraß e
Oppum
Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum(X) Oppum
Einzugsbereich Linn, Oppum, Gellep-Stratum
179
12
90
90
90
90
90
90
90
180
180
2249
180
180
12
90
Erläuterungen
VP = vollstationäre Pflegeplätze
sol. KZP = solitäre Kurzzeitpflegeplätze
TP = Tagespflegeplätze
(X) = in Bau/ in Planung
Platzzahlen ab 2018 bei Karl-Bednarz-Haus, Gösta-Blomberg-Haus,
Seniorenheim am Tiergarten, Fischers-Meyser-Stift und Marienheim
unter Berücksichtigung der theoretischen Platzzahlenverringerung zur
Erreichung der 80%-Quote
22
12
180
192
42 148 2249
42 160 2450
57
2439
2451
2730
12
234
90
12
180
12
222
234
90
Gesamt
Summe VP/sol.KZP/TP
Gesamtsumme
177
12
222
12
12
180
192
223 2505
15
255
Altenheim am Tiergarten (X zum Teil)
Krefelder Verein, Uerdinger Straß e(X)
12
12
15
232
15
12
80
Altenheim Wilhelmshof
Einzugsbereich Bockum
10
92
15
232
10
213
92
Kunigundenheim
15
188
80
80
Haus im Park
Gartenstadt
15
15
12
92
72
29
80
80
80
12
79
213
80
80
12
333
345
15
29
80
213
80
12
345
15
29
80
26
348
80
12
Gesamt
14
322
80
214
80
Einzugsbereich Uerdingen, Gartenstadt
26
59
214
Gesamt
Pflegekompetenzzentrum "Parkstraß e" (X)
Tagespflege am Insterburger Platz
80
348
12
119
12
14
80
333
39
1062
59
219
15
158
80
219
Lazarus Haus
Bonhoeffer-Haus
12
59
219
Fischers-Meyser-Stift
904
80
322
12
119
84
14
348
59
39
1106
80
14
16
84
14
104
12
119
84
26
14
16
1106
12
84
104
12
948
15
50
12
Gesamt
Einzugsbereich Traar, Verberg
13
15
348
59
0
12
80
348
27
13
16
322
65
13
1058
26
27
13
84
322
24
55
0
84
14
15
12
12
92
65
14
12
14
12
158
27
12
144
12
16
32
90
14
144
55
50
104
78
12
0
100
922
14
144
55
63
14
90
TP
101
78
12
20
1046
Traar
Traar
14
13
Inrath/Kliedbruch
Einzugsbereich Hüls, Hülser Berg
90
65
Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK)
Einzugsbereich Benrad-Süd, Fischeln, Forstw ald
78
12
144
20
Gesamt
Landhaus Maria-Schutz
Tagespflege Caritas (X)
90
101
sol.
KZP
VP
Stadtmitte
Einzugsber. Inrath/Kliedbr., Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord
101
VP
Seniorenheim St. Josef
Einzugsbereich Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide
101
VP
2020
57
2785
12
192
223 2461
57
2741
223
Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an
teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Bezirken und Einzugsbereichen
Gesamtübersicht Einwohner 80+
sowie Bestand und Bedarf an teilund vollstationären Pflegeplätzen
nach Bezirken und
Einzugsbereichen
2016
Einw. 80+
Stadtmitte
1.495
Cracau
1.167
Dießem / Lehmheide
792
Einzugsbereich gesamt
3.454
Kempener Feld / Baackeshof
568
Inrath / Kliedbruch
1.115
Benrad-Nord
267
Einzugsbereich gesamt
1.950
Benrad-Süd
611
Forstwald
287
Fischeln
1.685
Einzugsbereich gesamt
2.583
Hüls, einschl. Hülser Berg
1.021
Traar
392
Verberg
262
Einzugsbereich gesamt
654
Gartenstadt
555
Uerdingen
1.084
Einzugsbereich gesamt
1.639
Bockum
1.633
Linn
511
Gellep-Stratum
108
Oppum
694
Einzugsbereich gesamt
1.313
Stadt Krefeld gesamt
14.247
2020
Bestand
Bedarf
649
88
309
1.046
84
170
94
348
59
220
172
117
509
84
164
39
287
90
42
248
381
150
58
39
96
82
160
242
241
75
16
102
194
2.100
160
219
214
80
80
15
160
175
177
90
90
180
2.439
Überd./
Unterd.(-)
Einw. 80+
429
-84
192
537
0
6
55
61
-31
-42
-88
-162
64
22
-39
-16
-67
0
-67
-64
15
-16
-12
-14
339
Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich.
23
Veränd.
gegenüber
2016
1.809
1.380
1.051
4.240
659
1.225
352
2.236
710
316
1.986
3.012
1.233
485
312
797
527
1.301
1.828
1.909
510
136
796
1.442
16.697
-
-
314
213
259
786
91
110
85
286
99
29
301
429
212
93
50
143
28
217
189
276
1
28
102
129
2.450
Bestand
Bedarf
595
187
280
1.062
84
170
94
348
139
228
174
132
533
83
154
44
281
89
40
250
379
155
61
39
100
66
164
230
240
64
17
100
181
2.100
206
345
213
92
92
15
240
255
234
90
102
192
2.741
Überd./
Unterd.(-)
367
13
148
529
1
16
50
67
50
-40
-44
-34
58
31
-39
-8
-51
76
25
-6
26
-17
2
11
641