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Verwaltungsvorlage (VBP 2017 - 2020 7.0.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
426 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Absatz 6 APG NRW für die Jahre 2017 - 2020 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzfassung 2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen 3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld 4. Elemente der Planung 4.1. Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung 4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl 4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung 4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II 4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen 4.6. Sonderpflege 5. Zusammenfassende Bewertung 5.1. Gesamträumliche Betrachtung 5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche) 5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege 5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze 5.5. Platzbelegung durch Nicht - Krefelder 6. Ergebnis der Planung 6.1. Bisherige Wirkung der verbindlichen Bedarfsplanung 6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung 7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege 8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung 9. Anlagen Anlage 1 - Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2020 Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Bezirken und Einzugsbereichen 1 1. Kurzfassung Nach den vom Rat der Stadt Krefeld Anfang 2015 und 2016 beschlossenen verbindlichen Bedarfsplanungen 2015-2018 (VBP 2015-2018) und 2016-2019 (VBP 20162019) nach § 7 Absatz 6 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ist nunmehr der gesetzlichen Regelung entsprechend, die zur jährlichen Beschlussfassung der verbindlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die Fortschreibung dieser Planung für die Jahre 2017-2020 vorzunehmen, durch den Rat der Stadt Krefeld zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. Die Aktualisierung der verbindlichen Bedarfsplanung erfolgte unter Berücksichtigung der neuesten Modellrechnungen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), der aktuellen Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2016) sowie allen bis jetzt (Stand 31.12.2016) bekannten Entwicklungen im Bereich der teil- und vollstationären Einrichtungen. Des Weiteren sind Daten der "Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" eingeflossen. Die neueste Modellrechnung des IT.NRW weist zwar weiterhin eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird für das Jahr 2020 lediglich ein Bedarf von 2.100 Pflegeplätzen vorausberechnet, nachdem dieser Wert bisher bei 2.400 lag. Auf lange Sicht wird jedoch auch für diese Personengruppe mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen sein, für 2030 wird ein Bedarf von 2.400 Plätzen erwartet. Dem gegenüber steht ein aktuelles Platzangebot von insgesamt 2.439 Plätzen, davon 2.291 vollstationäre und 148 teilstationäre Plätze. Unter Einschluss neuer verbindlich abgestimmter Pflegeeinrichtungen, der Einrichtungen, für deren Errichtung ernsthaftes Interesse angemeldet wurde sowie unter Berücksichtigung der 2018 zu erwartenden Platzzahlverminderung wegen der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Einzelzimmerquote ist ab 2020 von einer Platzzahl von 2.741 Plätzen, davon 2.518 vollstationäre und 223 teilstationäre Plätze, auszugehen (siehe hierzu Anlage 1). Damit ist der prognostizierte Bedarf für die Stadt Krefeld insgesamt deutlich gedeckt. Bei der durchzuführenden sozialräumlichen Betrachtung, bei der benachbarte Stadtbezirke zu insgesamt acht Einzugsbereichen zusammengefasst werden, ergibt sich auch weiterhin ein deutliches Ungleichgewicht in der Verteilung der vorhandenen Plätze in dem Sinne, dass im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide doppelt so viele Plätze vorgehalten werden, wie zur Versorgung der dort lebenden Menschen erforderlich wären. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere die im Rahmen der VBP 2016-2019 durchgeführte Bedarfsausschreibung, ist es gelungen, in den anderen Einzugsbereichen eine angemessene Bedarfsdeckung zu erreichen bzw. ihr nahe zu kommen. Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits zwei Jahre nach ihrer Einführung zu 2 gewünschten Ergebnissen geführt. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht hat, vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein Mehr an wohnortnaher Versorgung gesichert werden. Nach Auswertung aller Parameter ergeben sich folgende Ergebnisse der Planung: Der Bedarf an vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen ist gedeckt, Bedarfsbestätigungen für solche Einrichtungen werden nicht mehr ausgestellt. Der Bedarf an Tagespflegeplätzen ist auch bei Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte inzwischen in ausreichendem Umfang gedeckt, so dass auch für diese Einrichtungsform keine Bedarfsbestätigungen mehr auszustellen sind. Dies gilt schließlich auch für solitäre Kurzzeitpflegeplätze. Zum 01.01.2017 treten die Änderungen aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird. Inwieweit hierdurch Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden und welche Auswirkungen dies auf den Umfang der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflegeangebote haben wird, wird die Zukunft zeigen; die Verpflichtung, die verbindliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen, ermöglicht insofern ein flexibles Eingehen auf sich abzeichnende Entwicklungen. Unabhängig von der jetzt vorgelegten verbindlichen Bedarfsplanung ist die Gesamtplanung (Örtliche Planung) im Sinne des § 7 Absatz 1 APG NRW entsprechend der Regelung in § 7 Absatz 4 APG NRW zum Stichtag d. h. auf der Datenlage des 31.12.2015 in Arbeit. Die Erkenntnisse hieraus werden auch dann die Basis für die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung im nächsten Jahr sein. Hier ist aus heutiger Sicht jedoch schon eindeutig erkennbar, dass die Erkenntnisse hieraus die Feststellungen bezüglich teil- und vollstationärer Einrichtungen in den nächsten Jahren nicht so nachhaltig beeinflussen werden, dass sich umfangreiche Veränderungen ergeben werden. 3 2. Einleitung/rechtliche Rahmenbedingungen Am 16. Oktober 2014 trat das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) in Kraft. Es bekennt sich deutlich zum Vorrang der ambulanten gegenüber einer vollstationären Versorgung. Darüber hinaus stärkt es den Quartiersbezug der Angebote und bezieht neben den pflegebedürftigen Menschen auch ältere Menschen und Angehörige in die Planungen ein. Wie auch schon im Landespflegegesetz NW normiert, sind die Kommunen verpflichtet, eine örtliche Planung aufzustellen. Nach § 7 Absatz 1 APG NRW umfasst die Planung der Kreise und kreisfreien Städte 1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe, einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Eine weitere wichtige Zielsetzung des APG NRW ist es, die kommunale Planungs- und Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Um eine Verpflichtung der Kommunen zu vermeiden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist, schaffte § 7 Absatz 6 APG NRW mit dem Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung eine entsprechende Grundlage: Soll die Planung nach § 7 Absatz 1 APG NRW (örtliche Planung) Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen nach dem APG NRW sein, ist sie jährlich nach Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen (verbindliche Bedarfsplanung) und öffentlich bekannt zu machen. Die verbindliche Bedarfsplanung muss zukunftsorientiert einen Zeitraum von drei Jahren ab der Beschlussfassung umfassen und auf der Grundlage nachvollziehbarer Parameter darstellen, ob das Angebot von Pflegeeinrichtungen den örtlichen Bedarf abdeckt oder in welcher Höhe zur Bedarfsdeckung zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Mit dieser Planung ist die Teilfinanzierung der pflegerischen Infrastruktur verbunden. Eine Förderung betriebsnotwendiger Aufwendungen (Investitionskosten) für neue und zusätzliche Plätze in Pflegeeinrichtungen durch den örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt 4 nur, wenn durch diesen eine Bedarfsbestätigung für die entsprechenden Plätze ausgestellt wurde. Entscheidet sich ein Sozialhilfeträger für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung, ist diese jährlich auf der Grundlage der aktuellen örtlichen Planung festzustellen und zu beschließen. 3. Verbindliche Bedarfsplanung in Krefeld Die Stadt Krefeld gehörte zu den ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich für die Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung entschieden haben. Am 26.03.2015 wurde die verbindliche Bedarfsplanung 2015-2018 (VBP 2015-2018) für die Stadt Krefeld durch den Rat beschlossen und am 30.03.2015 im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, die verbindliche Bedarfsplanung 2016-2019 (VBP 20162019) wurde am 25.02.2016 beschlossen, mit Bekanntmachung am 24.03.2016. Nunmehr ist die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung für die Jahre 20172020 vorzunehmen und zu beschließen. 4. Elemente der Planung Im Folgenden wird auf die Systematik der bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen zurückgegriffen; in diesem Rahmen erfolgt die Darlegung der maßgeblichen Veränderungen. 4.1.Einbeziehung der Kommunalen Pflegeplanung Es wird erneut dem Grunde nach auf die bestehende Planung zurückgegriffen, die dort, wo es für die verbindliche Bedarfsplanung von Bedeutung ist und soweit es nach derzeitigem Kenntnisstand möglich ist, aktualisiert wird. Diese Planung wird unter Einschluss der folgenden Ausführungen zur verbindlichen Bedarfsplanung 2017-2020 erklärt. 4.2. Entwicklung der Einwohnerzahl Neben der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ergeben sich auch durch den Zensus 2011 Änderungen in der Einwohnerzahl Krefelds. Danach liegt die Einwohnerzahl Krefelds um ca. 5.500 unter dem Wert, der sich aus den hier vorgehaltenen Einwohnermeldedaten ergibt (die allerdings auch ca. 1.300 Personen mit Nebenwohnsitz in Krefeld enthalten). Im Hinblick auf die erhebliche Differenz zwischen den beiden festgestellten Einwohnerzahlen ist die Stadt Krefeld - wie verschiedene andere Kommunen auch - gerichtlich gegen die Feststellungen aus dem Zensus vorgegangen. Die Verfahren sind derzeit noch anhängig. 5 Bis zu einem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und auch um eine bessere Vergleichbarkeit zu den Werten der früheren Planungen zu ermöglichen, wird im Rahmen dieser Planung weiterhin mit den von der Stadt Krefeld ermittelten Daten gearbeitet. Auch in der vorliegenden Planung wird wieder auf die "Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030" zurückgegriffen. Dieses Werk prognostiziert, ausgehend von der Bevölkerung laut Einwohnermelderegister am 31.12.2014, die Entwicklung der Bevölkerung in den statistischen Bezirken Krefelds jährlich bis 2020 sowie für 2025 und 2030. Dabei wird nach Geschlecht und Lebensalter differenziert. Verwendet wurde hierzu das den besonderen Bedürfnissen von Regionalprognosen angepasste Prognosetool SIKURS, das die Fortschreibung des aktuellen Bevölkerungsbestandes in kleinräumiger sowie demografischer Gliederung erstellt, indem es die künftig zu erwartenden natürlichen und wanderungsbedingten Bevölkerungsbewegungen mit dem jeweiligen Ausgangsbestand zu einem Stichtag verrechnet. Daneben liegen die zum Stichtag 31.12.2016 durch die Abteilung Statistik und Wahlen gelieferten Daten über die aktuelle Wohnbevölkerung Krefelds vor. Für die Altersstruktur in der Gesamtstadt ergibt sich danach folgendes Bild: Stand und Prognose der Einwohnerzahl sowie der Altersstruktur der Einwohner 60+ für die Jahre 2016 - 2030 in absoluten Zahlen und Prozent Jahr Einwohner davon 60 Jahre gesamt und älter davon 60-69 Jahre davon 70-79 Jahre davon 80 Jahre und älter 22.967 / 9,8% 14.247 / 6,1% 2016 233.416 64.101 / 27,5% 26.887 / 11,5% 2020 234.848 67.370 / 28,7% 29.812 / 12,7% 20.861 / 8,9% 16.697 / 7,1% 2025 232.893 70.697 / 30,4% 33.291 / 14,3% 21.101 / 9,1% 16.305 / 7,0% 2030 230.573 72.949 / 31,6% 34.160 / 14,8% 23.315 / 10,1% 15.474 / 6,7% Quelle: Für 2016: FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Deutlich erkennbar ist, dass die Gesamtbevölkerung Krefelds schrumpft, die Zahl der Personen ab 60 Jahren jedoch steigen wird. Während die Personen ab 60 Jahren derzeit noch einen Anteil von 27,5 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, wird dieser Anteil bis 2020 auf 28,7% und bis 2030 auf 31,6% steigen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 nur noch etwa 230.500 Menschen in Krefeld leben, sich unter diesen dann aber ca. 9.000 ältere Menschen mehr als heute befinden werden. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich auch bei der Personengruppe der ab 80jährigen ab. Diese machen derzeit noch einen Anteil von 6,1% an der Gesamtbevölke6 rung aus, der sich bis 2030 auf 6,7% erhöhen wird (bei einem Höchstwert 2020 von 7,1%). In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 2030 etwa 1.200 hochaltrige Menschen mehr in Krefeld leben werden als heute. Diese Entwicklung wird bereits innerhalb des Planungszeitraumes spürbar werden. Bezüglich des "Sprunges" in der Einwohnerzahl zwischen 2016 und 2020 wird auf die entsprechenden Erläuterungen in der VBP 2016-2019 verwiesen (Abmeldung von Zweitwohnsitzen). 4.3. Modellrechnungen zum Bedarf an Pflegeplätzen und Bedarfsermittlung Referenz für die Planung ist nunmehr die neueste Modellrechnung des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), die auf der Pflegestatistik zum 15.12.2013 beruht und am 06.12.2016 veröffentlicht wurde (entsprechende Daten aus der Pflegestatistik des Jahres 2015 konnten durch das IT.NRW bisher nicht zur Verfügung gestellt werden). Diese weist zwar eine steigende Gesamtzahl pflegebedürftiger Menschen in Krefeld aus, stellt jedoch eine gegenläufige Entwicklung bei den voll- und teilstationär zu versorgenden Menschen fest. Konkret wird für das Jahr 2020 lediglich ein Bedarf von 2.100 Pflegeplätzen vorausberechnet, nachdem in dem bisher als Referenz zu Grunde gelegten Band 76 der Statistischen Analysen und Studien des IT.NRW „Auswirkungen des demografischen Wandels - Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Nordrhein - Westfalen“ noch von einem Wert von 2.400 ausgegangen worden war. Darin enthalten ist sowohl der Bedarf an vollstationärer Dauerpflege als auch der Bedarf an solitärer Kurzzeitpflege und Tagespflege. Bei den folgenden Darlegungen werden die so erwarteten (teil-)stationärer Pflege bedürfenden Pflegebedürftigen mit der für deren Versorgung erforderlichen Platzzahl an (teil-)stationären Pflegeplätzen gleichgesetzt. Mit der neuen Modellrechnung ergibt sich auf kurze Sicht ein erheblicher Rückgang an erforderlichen voll- und teilstationären Kapazitäten und auf lange Sicht ein deutlich geringerer Anstieg des Bedarfs. Der bisher für 2020 erwartete Bedarf von 2.400 Plätzen wird nunmehr erst für das Jahr 2030 erwartet. 4.4. Auswirkungen der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II An dieser Stelle ist auf die zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Änderungen durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz hinzuweisen, durch die ein von Grund auf veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. 7 Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Aus bisher drei Pflegestufen werden zum 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Auch wenn durch die gesetzlich vorgesehenen Überleitungen von bestehenden und festgestellten Pflegestufen in die Pflegegrade zunächst keine nennenswerten Veränderungen in der Pflegestruktur eintreten werden, sind solche mittelfristig sicher zu erwarten. Inwieweit dies der Fall sein wird, vor allem, welche Auswirkungen dies auf den Umfang der Inanspruchnahme teil- und vollstationärer Pflege haben wird, bleibt zunächst abzuwarten; die Verpflichtung, die verbindliche Bedarfsplanung jährlich aufzustellen, ermöglicht hier ein flexibles Eingehen auf sich abzeichnende Entwicklungen. 4.5. Angebot an teil- und vollstationären Pflegeplätzen Im Vergleich zur VBP 2016-2019 (insgesamt 2.267 Plätze, davon 2.101 vollstationäre, 32 solitäre Kurzzeit- und 134 Tagespflegeplätze) sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen: In Hüls wurde das Bonhoeffer-Haus fertiggestellt; die Einrichtung mit 80 vollstationären Dauerpflegeplätzen und 10 solitären Kurzzeitpflegeplätzen wurde im November 2016 eröffnet. Das Dreikönigenhaus mit 76 vollstationären Dauerpflegeplätzen im Stadtbezirk Cracau, zu dessen Ersatz das Bonhoeffer-Haus errichtet wurde, hat seinen Betrieb eingestellt. Sowohl beim "Pflege- und Kompetenzzentrum", das auf dem ehemaligen Babcock-Gelände an der Parkstraße in Uerdingen entstehen soll und 72 vollstationäre Dauerpflegeplätze sowie 8 solitäre Kurzzeitpflegeplätze anbieten wird als auch beim Integrierten Pflegezentrum Krefeld, mit dem auf der Moerser Straße (Bezirk Cracau) 65 vollstationäre Dauerpflegeplätze und 27 solitäre Kurzzeitpflegeplätze entstehen sollen, haben sich Verzögerungen ergeben; hier ist mit einer Fertigstellung 2018 zu rechnen. In Bockum plant das Altenheim am Tiergarten neben einem Ersatzneubau für das bisherige Gebäude durch Errichtung eines weiteren Gebäudes auf dem vorhandenen Grundstück 45 zusätzliche vollstationäre Plätze zu schaffen. Zehn dieser Plätze sind als Ersatz für Plätze bestimmt, die aufgrund der Einzelzimmerquote bei einer anderen Einrichtung dieses Trägers, dem Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus) wegfallen werden. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten, mit dem 2019 zu rechnen ist, soll das Altenheim Westwall insgesamt aufgegeben werden. Des Weiteren wird das Anna-Deckers-Haus (solitäre Kurzzeitpflege) zum 31.08.2017 den Betrieb aufgeben. 8 Die Eröffnung der Tagespflege Engel Med, die 12 Plätze im Bezirk Cracau anbieten wird, hat sich verzögert, die Einrichtung wird nunmehr voraussichtlich erst Anfang 2017 ihren Betrieb aufnehmen. Die von der Engel unterwegs GmbH geplante und bereits abgestimmte Tagespflege mit 15 Plätzen an der Hardenbergstraße, Bezirk Cracau, wird nach neueren Erkenntnissen nicht vor 2018 den Betrieb aufnehmen. Auf der Grundlage der VBP 2016-2019 war ein Bedarfsausschreibungsverfahren initiiert worden, um insbesondere sozialräumliche Defizite in der Versorgung mit teil- und vollstationären Plätzen auszugleichen. Auf die zusammen mit der Planung veröffentlichte Bedarfsausschreibung haben sich verschiedene Interessenten gemeldet, so dass - zum Teil nach Durchführung eines Auswahlverfahrens - nunmehr von der Errichtung folgender weiterer Einrichtungen auszugehen ist: Die Casa Reha Unternehmensgruppe plant in Benrad-Süd die Errichtung einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung mit 80 Plätzen an der Dülkener Straße/Ecke Aldekerker Straße. Eine kleinere vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung mit 34 Plätzen (davon 6 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze) soll in der Trägerschaft der Städtischen Seniorenheime an der Hafelsstraße in Fischeln entstehen. Des Weiteren sollen drei neue Tagespflegeeinrichtungen mit jeweils 12 Plätzen entstehen. Die Caritas plant eine solche Einrichtung an der Clemensstraße in Fischeln mit Anbindung an den Saassenhof und eine weitere an der Maria-Sohmannstraße in Traar im Bereich des Landhaus Maria-Schutz. Des Weiteren beabsichtigen die Städtischen Seniorenheime eine entsprechende Einrichtung mit Anbindung an das dort bereits bestehende Seniorenheim an der Bischofstraße in Oppum zu errichten. Nachdem sich im Rahmen der Bedarfsausschreibug kein Interessent für eine Tagespflege in Bockum fand, soll dort nunmehr in der Trägerschaft des Krefelder Vereins für Haus- und Krankenpflege eine Tagespflege mit 12 Plätzen im Haus Schüten/Uerdinger Straße entstehen. Die Inbetriebnahme dieser 6 Einrichtungen erfolgt voraussichtlich 2018 (unverbindliche Prognose). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen Planungszeitraum, nämlich zum 31.07.2018, die gesetzliche Regelung wirksam wird, nach der auch in bestehenden Einrichtungen 80% der Zimmer Einzelzimmer sein müssen (§ 47 Absatz 3 Wohnund Teilhabegesetz). In Krefeld führt diese Verpflichtung jedoch lediglich zu einem 9 Wegfall von ca. 50 Plätzen, was im Hinblick auf die ohnehin bestehende Überdeckung an Pflegeplätzen unschädlich ist. Hinzu kommt, dass nach aktuellem Kenntnisstand 20 dieser Plätze durch Umbau-/Neubaumaßnahmen erhalten werden. Da jede Einrichtung die Herbeiführung der 80%-Quote individuell regeln kann, bleibt hier die abschließende Entwicklung noch abzuwarten. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden am Ende des hier maßgeblichen Planungszeitraumes, also im Jahr 2020, 2.741 Plätze, davon 2.461 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 57 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 223 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt wird hierzu auf die umfassende Darstellung in der Anlage 1 verwiesen. 4.6. Sonderpflege In diesem Bereich ist ein Anfang gemacht. Mehrere Einrichtungen bieten spezielle Angebote für demenziell veränderte Menschen an, es gibt Angebote für WachkomaPatienten und ein platzmäßig umfangreiches Angebot für "Junge Pflege" wird - neben den neu hinzugekommenen Plätzen in der Belia-Seniorenresidenz an der Gutenbergstraße /Blumenstraße - in der Einrichtung auf der Moerser Straße entstehen. Belastbare Zahlen aus diesen Bereichen liegen jedoch nicht vor, so dass die Entwicklung in diesem Bereich zunächst abzuwarten bleibt. 5. Zusammenfassende Bewertung 5.1. Gesamträumliche Betrachtung Bereits jetzt, im Januar 2017, stehen einem Bedarf von 2.100 (teil-)stationären Plätzen insgesamt 2.439 Plätze, davon 2.291 vollstationäre und 148 teilstationäre Plätze gegenüber (Überdeckung von 339 Plätzen). Zum Ende des Planungszeitraumes, im Jahr 2020, werden unter Berücksichtigung der unter 4.5. aufgeführten Veränderungen und Realisierung der geplanten Objekte 2.741 Plätze, davon 2.461 vollstationäre Dauerpflegeplätze, 57 solitäre Kurzzeitpflegeplätze und 223 teilstationäre (Tagespflege) Pflegeplätze zur Verfügung stehen bei einem Bedarf von 2.100 Plätzen Damit ergibt sich für das Jahr 2020 eine Überdeckung von 641 Plätzen. Somit ist festzustellen, dass - bezogen auf das Stadtgebiet Krefeld insgesamt - im hier zu bewertenden Zeitraum kein weiterer Bedarf an der Bereitstellung (teil-)stationärer Pflegeplätze besteht. Nach § 7 Absatz 6 Satz 4 APG NRW kann eine Bedarfsdeckung dann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege- und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind. Dies bedeutet nicht, dass jedes Angebot immer und überall auf Vorrat vorgehalten 10 werden muss. Verfügbar muss eine angemessene Auswahl an Versorgungsangeboten sein, die die gesetzlichen Qualitätsanforderungen gesichert erfüllen. Ebenso bedeutet dies nicht, dass ein Platz in einer bestimmten Einrichtung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zur Verfügung stehen muss; der Begriff der Verfügbarkeit ist hier abstrakt, bezogen auf die Gesamtheit des Angebotes zu sehen. Im Hinblick auf das im Planungszeitraum durchgängig bestehende erhebliche Mehr an Plätzen ist eine Bedarfsdeckung im Sinne des Gesetzes anzunehmen. Im Hinblick auf diese deutliche Überdeckung besteht auch kein Grund zur Besorgnis, was mögliche Entwicklungen durch die Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes angeht. Selbst wenn sich mittel- oder langfristig ein deutlich ansteigendes Inanspruchnahmeverhalten bezüglich teil- und vollstationärer Einrichtungen ergeben sollte, ist ein so ausreichender Puffer vorhanden, dass nicht mit einer Gefährdung der Bedarfsdeckung zu rechnen ist. 11 5.2. Sozialräumliche Betrachtung (Einzugsbereiche) Auf der Grundlage der kleinräumigen Bevölkerungsprognose, auf die schon in der VBP 2016-2019 zurückgegriffen wurde, wurde die detaillierte Einschätzung der Bedarfe für die Ausstattung der einzelnen Stadtbezirke mit Pflegeplätzen aktualisiert. Hierbei wird auf die in den Bezirken lebenden hochaltrigen Menschen (80+) abgestellt. Diese machen etwa 65% der Menschen aus, die der stationären Pflege bedürfen und sind damit ein entscheidender Indikator für die erforderliche, wohnortnahe Versorgung. Stand und Prognose der Einwohner 80+ in den Stadtbezirken Stadtbezirk Stadtmitte Kempener Feld / Baackeshof Inrath / Kliedbruch Cracau Dießem / Lehmheide Benrad-Süd Forstwald Benrad-Nord Traar Verberg Gartenstadt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Fischeln Uerdingen Hüls, einschl. Hülser Berg Stadt Krefeld gesamt Veränd. Veränd. 2016 2017 2018 2019 2020 2016 zu 2025 2030 2016 zu 2020 2030 1.495 568 1.115 1.167 792 611 287 267 392 262 555 1.633 511 108 694 1.685 1.084 1.021 14.247 1.619 613 1.116 1.229 899 661 278 303 421 269 537 1.686 496 118 697 1.741 1.134 1.112 14.929 1.666 631 1.171 1.265 940 690 287 315 442 275 550 1.754 505 123 733 1.827 1.189 1.145 15.508 1.741 646 1.197 1.321 992 706 300 340 468 288 541 1.819 510 129 766 1.888 1.247 1.178 16.077 1.809 659 1.225 1.380 1.051 710 316 352 485 312 527 1.909 510 136 796 1.986 1.301 1.233 16.697 21,0% 16,0% 9,9% 18,3% 32,7% 16,2% 10,1% 31,8% 23,7% 19,1% -5,0% 16,9% -0,2% 25,9% 14,7% 17,9% 20,0% 20,8% 17,2% 1.848 630 1.236 1.399 1.107 625 285 350 481 322 432 1.864 450 142 749 1.923 1.241 1.221 16.305 1.833 625 1.149 1.343 1.149 538 251 348 462 275 359 1.747 419 159 679 1.728 1.169 1.241 15.474 22,6% 10,0% 3,0% 15,1% 45,1% -11,9% -12,5% 30,3% 17,9% 5,0% -35,3% 7,0% -18,0% 47,2% -2,2% 2,6% 7,8% 21,5% 8,6% Quelle: Für 2016: FB 31, Abteilung Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016. Alle anderen Werte: Kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Stadt Krefeld für die Jahre 2015 bis 2030. Erkennbar werden aus dieser Darstellung deutliche Veränderungen in der Zahl der Einwohner ab 80 Jahren in den einzelnen Bezirken. Kurzfristig, also im zeitlichen Rahmen dieser Planung, ist in den Bezirken Gartenstadt und Linn eine Stagnation der Zunahme der Hochaltrigen erkennbar, während diese Personengruppe insbesondere in den Bezirken Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, Verberg und Gellep-Stratum zunimmt. Mittelfristig, also bis 2030, ist in den Bezirken Benrad-Süd, Forstwald, Linn, Oppum und insbesondere Gartenstadt sogar ein Rückgang gegenüber 2016 erkennbar, während sich in Dießem/Lehmheide, Benrad-Nord, und Gellep-Stratum der zuvor beschriebene Trend fortsetzt. Setzt man die Anzahl der Hochaltrigen in den einzelnen Bezirken nunmehr ins Verhält12 nis zu den prognostizierten Bedarfszahlen für die Versorgung der Gesamtstadt mit teilund vollstationären Heimplätzen ergibt sich folgendes Bild: Bedarf an teil- und vollstationären Heimplätzen in den Stadtbezirken Stadtbezirk Stadtmitte Kempener Feld / Baackeshof Inrath / Kliedbruch Cracau Dießem / Lehmheide Benrad-Süd Forstwald Benrad-Nord Traar Verberg Gartenstadt Bockum Linn Gellep-Stratum Oppum Fischeln Uerdingen Hüls, einschl. Hülser Berg Stadt Krefeld gesamt Veränd. Veränd. 2016 2017 2018 2019 2020 2016 zu 2025 2030 2016 zu 2020 2030 220 84 164 172 117 90 42 39 58 39 82 241 75 16 102 248 160 150 2100 228 86 157 173 126 93 39 43 59 38 76 237 70 17 98 245 160 156 2100 226 85 159 171 127 93 39 43 60 37 74 238 68 17 99 247 161 155 2100 227 84 156 173 130 92 39 44 61 38 71 238 67 17 100 247 163 154 2100 228 83 154 174 132 89 40 44 61 39 66 240 64 17 100 250 164 155 2100 7 -1 -10 2 15 -1 -3 5 3 1 -16 -1 -11 1 -2 1 4 5 0 261 89 174 197 156 88 40 49 68 45 61 263 63 20 106 271 175 172 2300 284 97 178 208 178 83 39 54 72 43 56 271 65 25 105 268 181 192 2400 64 13 14 36 61 -7 -3 15 14 4 -26 30 -10 9 3 20 22 42 300 Quelle: eigene Berechnung auf der Grundlage der vorhergehenden Tabelle; Pflegebedarf für die Stadt gesamt: IT.NRW, neueste Modellrechnung. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. Zu dieser Prognose, die zeitlich weit über den Rahmen der aktuellen verbindlichen Bedarfsplanung hinausgeht, ist noch folgendes anzumerken: Die prognostizierten Bedarfszahlen für die Gesamtstadt basieren auf der unter 4.3. dargelegten neuesten Modellrechnung des IT.NRW. Sie ergeben sich aus dem auch in der vorliegenden Planung verwendeten Szenario, nämlich der konstanten Variante, die ein gleichbleibendes Pflegerisiko unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen unterstellt. Nach dem Szenario "Trendvariante", das von einem Absinken des Pflegerisikos in der Annahme einer zunehmend besseren Gesundheit und damit einem Anstieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit ausgeht, besteht 2020 ein Bedarf von 1.900, 2025 ein Bedarf von 2.000 und 2030 ein Bedarf von lediglich 2.200 Pflegeplätzen, also ein noch deutlich geringerer Bedarf . Aus Gründen der Vergleichbarkeit bleibt es dabei, dass im Rahmen dieser verbindlichen Bedarfsplanung im Hinblick auf den kurzen Betrachtungszeitraum weiter von der konstanten Variante ausgegangen wird. Wegen der Änderungen des Pflegerechtes (s. Ziffer 4.4.) ist dieses Zahlenwerk allerdings nur bedingt belastbar. Die folgenden Betrachtungen konzentrieren sich, wie bereits in den vorhergehenden 13 verbindlichen Bedarfsplanungen praktiziert, nicht auf einzelne Stadtbezirke; diese werden vielmehr zu Einzugsbereichen zusammengefasst. Dies entspricht sowohl der durch das APG NRW eröffneten Möglichkeit, Aussagen zum Bedarf auf verschiedene Sozialräume innerhalb einer kreisfreien Stadt zu beziehen als auch dem am 16.12.2014 durch den Rat der Stadt Krefeld erteilten Auftrag, sozialräumliche Bedarfe zu erfassen und auf dieser Ebene Aussagen zur Bedarfsdeckung zu treffen. Sozialräume können, müssen aber nicht Stadtbezirken entsprechen. Die gebildeten Einzugsbereiche bestehen (bis auf Bockum) aus zwei oder drei benachbarten Stadtbezirken, so dass eine räumliche Verbundenheit gewahrt ist und sie unterteilen das Stadtgebiet zudem auch von der Größe her sinnvoll in kleinere Einheiten. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass zwar grundsätzlich das Ziel einer kleinräumigen, also bezirksbezogenen Versorgung auch im (teil-)stationären Bereich verfolgt werden soll, tatsächlich aber auch bei der hier erfolgten Untergliederung jederzeit eine bezirksnahe Versorgung möglich ist. Auf der folgenden Seite ist eine Karte des Krefelder Stadtgebietes mit der Unterteilung in die Einzugsbereiche dargestellt, verbunden mit einer Übersicht über die verschiedenen Kennzahlen. 14 4 5 6 7 2 1 8 3 Einzugsbereich Einwohner davon 80 Bedarf an teil- Bestand an teil- Überhang/ im Jahre und und und Bedarf (-) an teil- Einzugsbe älter vollstationären vollstationären und reich, Stand Plätzen Plätzen (incl. in vollstationären 31.12.2016 2017/2020 Bau und geplant) Plätzen 2017/2020 1 - Stadtmitte, Cracau, 2017/2020 70.304 3.454 527/534 1.058/1.062 531/528 34.387 1.950 286/281 348/348 62/67 36.697 2.583 377/379 219/345 -158/-34 16.433 1.021 157/155 214/213 57/58 8.566 654 97/100 80/92 -17/-8 6 - Uerdingen, Gartenstadt 25.002 1.639 235/230 175/255 -60/25 7 - Bockum 20.654 1.633 237/240 177/234 -60/-6 21.373 1.313 184/181 180/192 -4/11 233.416 14.247 Dießem/Lehmheide 2 - Inrath/Kliedbruch, Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald 4 - Hüls, Hülser Berg 5 - Traar, Verberg 8 - Linn, Oppum, GellepStratum Gesamtstadt 2.100/2.100 2.451/2.741 Quelle: Daten des FB 31, Abt. Statistik und Wahlen, Datenstand zum 31.12.2016, eigene Daten und Berechnungen. Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. 15 351/641 Damit hat sich an dem in den bisherigen verbindlichen Bedarfsplanungen festgestellten Ungleichgewicht der Verteilung der bestehenden Plätze im Stadtgebiet grundsätzlich nichts geändert. Auch weiterhin ist im Einzugsbereich 1 - Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide ein deutlicher Überhang zu verzeichnen. Aufgrund der Auswirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung hat sich dieser Überhang allerdings nicht weiter erhöht. Vor allem ist durch die steuernde Kraft der verbindlichen Bedarfsplanung - unter der Voraussetzung, dass die geplanten Einrichtungen wie beabsichtigt realisiert werden - nunmehr ein Zustand erreicht, in dem eine auch sozialräumlichen Gesichtspunkten Rechnung tragende Bedarfsdeckung in den Einzugsbereichen 2 - 8 hergestellt oder nahezu hergestellt ist. So ist in den Einzugsbereichen 2 - Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Benrad-Nord, 4 - Hüls, Hülser Berg, 6 - Uerdingen, Gartenstadt sowie 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum, eine leichte Überdeckung des Bedarfs erkennbar (11 - 67 Plätze), während in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 5 - Traar, Verberg und 7 Bockum nur noch eine leichte Unterdeckung des Bedarfs zu verzeichnen ist, die mit 34, 8 und 6 Plätzen jedoch in einem Bereich liegt, der insbesondere vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Überdeckung keinen Handlungsbedarf auslöst. Vor dem Hintergrund der gesunkenen Prognose bezüglich des Bedarfs an voll- und teilstationären Plätzen durch das IT.NRW kann nunmehr trotz der bestehenden Unsicherheit über die Entwicklung des Bedarfes nach der unter 4.4. erläuterten Änderung des Pflegerechtes davon ausgegangen werden, dass der Bedarf in Krefeld zumindest mittelfristig gedeckt ist, ohne dass es noch weiterer Plätze bedarf. 16 5.3. Angebot von Einrichtungen der Tagespflege Aus den unter 4.5. gemachten Ausführungen (s. außerdem Anlage 1) ergibt sich, dass das Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin steigt. Bereits bis zum Ende des Jahres 2018 ist mit dem Vorhandensein von 223 Plätzen zu rechnen. Bis auf einen leichten Rückgang im Jahr 2014 ist weiterhin eine steigende Inanspruchnahme dieses Angebotes festzustellen. So wurden 2016 in den Krefelder Tagespflegeeinrichtungen ca. 26.600 Pflegetage für Krefelder Bürger verzeichnet, nach 17.258 Pflegetagen 2012, 20.079 Pflegetagen 2013, 19.155 Pflegetagen 2014 und 23.633 Pflegetagen 2015 (Quelle: eigene Berechnungen). Es gibt wenig Quellen, in denen Berechnungsschemata zur Ermittlung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen ausgeführt werden1. Unter Nutzung dieser Quellen, die den Bedarf regelmäßig an der Stärke verschiedener Altersgruppen festmachen, ergibt sich aufgrund der vorhandenen Altersstruktur für Krefeld eine Spannbreite von 127-175 Tagespflegeplätzen (unter Nichtberücksichtigung des deutlich aus diesem Bereich herausfallenden Höchstwertes). Mit einem Angebot von 223 Plätzen ist der Bedarf damit deutlich gedeckt. Auch hier gilt diese Betrachtungsweise auf die Gesamtstadt bezogen. Aber auch unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte ist im Hinblick auf die weitestgehend erfolgreiche Bedarfsausschreibung aufgrund der VBP 2016-2019 der Bedarf an wohnortnahen Tagespflegen gedeckt, haben sich doch in den Einzugsbereichen 3 - Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, 8 - Linn, Oppum, Gellep-Stratum sowie 5 Traar, Verberg Interessenten für die Errichtung jeweils einer Tagespflege gefunden. Für den Einzugsbereich 7 - Bockum hat sich, wie unter 4.5. ausgeführt, zwischenzeitlich auch ein interessierter Träger gefunden, so dass sich in jedem der 8 Einzugsbereiche demnächst mindestens eine Tagespflege befinden wird und damit kein weiterer Bedarf an entsprechenden Einrichtungen besteht. I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 a) mit Hinweis auf gängige Versorgungsquoten von einem Tagespflegeplatz pro 290-400 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [entspricht für Krefeld für 2020 einem Bedarf von ca. 127 - ca. 175 Plätzen] und b) mit dem eigenen (auf der Änderung gesetzlicher Vorgaben und einem erwarteten Paradigmenwechsel im Pflegebereich beruhenden) Ansatz ein Tagespflegeplatz pro 130 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca. 390 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 mit zwei Ansätzen a) 0,25% der Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca.127 Plätze] b) 0,5% der Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca.133 Plätze]. 1 17 5.4. Angebot solitärer Kurzzeitpflegeplätze Die Anzahl der solitären Kurzzeitpflegeplätze ist von 32 auf 42 im Jahr 2016 gestiegen und wird ab 2018 auf 57 Plätze steigen (s. hierzu auch oben 4.5. sowie Anlage 1). Die Zahl der in den Pflegeheimen ausgewiesenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze liegt zurzeit bei 127. Generell muss jedoch berücksichtigt werden, dass diese Angebote keine konstante Größe darstellen sondern vielmehr häufig als Dauerpflegeplätze genutzt werden. Rein rechnerisch stehen damit zum Ende des Planungszeitraumes bis zu 127 + 57 = 184 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Die verschiedenen Berechnungsmodelle2 für den Platzbedarf an Kurzzeitpflegeplätzen in Krefeld ergeben für das Jahr 2020 einen Bedarf von 67-160 Plätzen. Die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze, insbesondere auch was die Unterscheidung zwischen eingestreuten und solitären Plätzen angeht, ist ohne nähere Abfragen nicht darstellbar. In Krefelder Einrichtungen waren 2012 insgesamt 14.408 Pflegetage Krefelder Bürger im Bereich der Kurzzeitpflege zu verzeichnen, 2013 17.408 Pflegetage, 2014 16.328 Pflegetage; 2015 wurden 18.453 und 2016 schließlich ca. 18.700 Pflegetage in Anspruch genommen (Quelle: eigene Berechnungen). Jedenfalls kann die Aussage getroffen werden, dass 2016 von der Anzahl der Pflegetage, bezogen auf Krefelder Pflegebedürftige (auch der, die in auswärtigen Einrichtungen untergebracht wurden) und eine (nicht realistische) Auslastung von 100% unterstellend, 63 Kurzzeitpflegeplätze in Krefeld erforderlich gewesen wären. In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass ein nennenswerter Anteil der von Krefelder Bürgern in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege in Einrichtungen außerhalb Krefelds erfolgt (etwa 15-20%), bei der Tagespflege liegt dieser Wert mit ca. 5% deutlich niedriger. Generell ist auch bei der Kurzzeitpflege ein steigender Bedarf erkennbar, der wegen der Unsicherheit zu Aussagen über die Inanspruchnahme eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze nicht kleinräumlich festzumachen und aus demselben Grund auch nicht zahlenmä- I - Örtliche Planung/ verbindliche Bedarfsplanung des Kreises Heinsberg 2015-2018 mit 2 Ansätzen a) 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter [ca. 67 Plätze] und b) zur Sicherstellung des Angebots in nachfrageintensiven Zeiten 2,5 Plätze je 1000 Einwohner im Alter von 65 Jahren und älter [ca. 127 Plätze]. II - Seniorenpflegebedarfsplan der Stadt Aschaffenburg 2011 ebenfalls mit zwei Ansätzen a) Für die Berechnung des Bedarfs nach Hartmann wird die Bevölkerungsgruppe der über 80jährigen herangezogen. Von ihr werden 6 Prozent ermittelt, die durch die mittlere Personenzahl pro Pflegeplatz in der Kurzzeitpflege (Durchschnitt: 8,5 Personen pro Pflegeplatz und Jahr) geteilt werden [ca. 118 Plätze]. b) Indexwertmethode von Naegele, wonach sich der Bedarf mit 0,6 Prozent der über 75jährigen bestimmt [ca. 160 Plätze]. 2 18 ßig auf die Einzugsbereiche bezogen konkret darstellbar ist. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der am Ende des aktuellen Planungszeitraumes bestehenden solitären Kurzzeitpflegeplätze, die für sich allein betrachtet bereits ausreichen, den überwiegenden Teil der nach Kurzzeitpflege Nachfragenden aufzunehmen, besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Kurzzeitpflegeplätzen. Im konkreten Einzelfall mag dennoch der subjektive Eindruck eines Bedarfes entstehen können. Weder unter statistischen noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann es aber Ziel der Planung sein, das Angebot an Plätzen auf die Nachfrage zu Spitzenzeiten, wie z. B. den Sommerferien, auszurichten. 5.5. Platzbelegung durch Nicht-Krefelder Schließlich ist ein höherer Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen wegen des Umstandes, dass die Krefelder Einrichtungen auch über die Stadtgrenzen hinaus Pflegebedürftige anziehen, nicht zu erkennen. So wies die Kommunale Pflegeplanung 2008/2009 für Personen, die vor der Heimaufnahme außerhalb Krefelds wohnten, einen Anteil von ca. 13%, die Kommunale Pflegeplanung 2011/2012 einen Anteil von 13,8% aus. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass lediglich knapp 300 Plätze von Nicht-Krefeldern belegt werden. Dies wurde auch durch eine Umfrage bei den Krefelder Einrichtungen im August 2015 bestätigt, bei der insgesamt 259 Personen (12,3%) angegeben wurden, die vor der Heimaufnahme nicht in Krefeld wohnten. Zudem wählen auch Krefelder Bürger aus den verschiedensten Gründen eine Einrichtung außerhalb Krefelds. Eine Auswertung (eigene Daten des Fachbereiches Soziales, Senioren und Wohnen, Stand Dezember 2015) hat ergeben, dass 258 Personen, die zuvor in Krefeld wohnten, Hilfe zur Pflege in auswärtigen Einrichtungen beziehen; davon ausgehend, dass etwa die Hälfte aller Heimbewohner auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen angewiesen ist, dürften etwa 500 Krefelder in Einrichtungen außerhalb Krefelds leben. 19 6. Ergebnis der Planung 6.1. Bisherige Wirkungen der verbindlichen Bedarfsplanung Sinn und Zweck der verbindlichen Bedarfsplanung ist es, die kommunale Planungsund Steuerungsverantwortung für den Bereich der Pflegeinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Zum einen soll eine Verpflichtung der Kommunen vermieden werden, neue und zusätzliche teil- und vollstationäre Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen zu finanzieren, obwohl der entsprechende Bedarf vor Ort bereits gedeckt ist. Zum anderen gibt die verbindliche Bedarfsplanung den Kommunen die Möglichkeit, beim Bestehen von Bedarfen durch das Instrument der Bedarfsausschreibung aktiv auf die Schaffung von weiteren Einrichtungen, auch unter Berücksichtigung sozialräumlicher Gesichtspunkte, hinzuwirken. Beide Aspekte konnten in Krefeld positiv umgesetzt werden. Es konnte nicht nur vermieden werden, dass sich im zentrumsnahen Bereich das bestehende Überangebot an Plätzen weiter erhöht, vielmehr konnte - insbesondere durch die erfolgreiche Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 2016-2019 - für bisher nicht ausreichend versorgte Bereiche im Stadtgebiet ein Mehr an wohnortnaher Versorgung gesichert werden. Damit hat die verbindliche Bedarfsplanung bereits zwei Jahre nach ihrer Einführung zu gewünschten Ergebnissen geführt und kann daher als ein erfolgreiches Planungswerkzeug für die Stadt Krefeld angesehen werden. 6.2. Maßnahmen aufgrund der aktuellen Planung Bezogen auf die Stadt Krefeld insgesamt ist der Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen gedeckt. Inzwischen gilt dies auch nahezu vollständig unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedarfe. Wenn auch unter dem Vorbehalt der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Änderungen im Pflegerecht (s. 4.4.), ist im Hinblick auf die in den Modellrechnungen des IT.NRW erwartete Abflachung des Bedarfes an stationärer Versorgung mit der zum Ende des Planungszeitraumes dieser verbindlichen Bedarfsplanung bestehenden Ausstattung mit Plätzen der zu erwartende Bedarf sogar mittelfristig gedeckt. Es besteht somit unter keinem Gesichtspunkt mehr ein Bedarf an teil- oder vollstationären Pflegeplätzen, so dass insgesamt keine Bedarfsbestätigungen mehr ausgestellt werden. 20 7. Beteiligung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege Voraussetzung für den Beschluss der verbindlichen Bedarfsplanung durch die kommunale Vertretungskörperschaft ist nach § 7 Absatz 6 APG NRW die Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Diese Beratung erfolgte in der Sitzung am 11.01.2017. 8. Umsetzung der Planung und Fortschreibung Insbesondere als Ergebnis der Bedarfsausschreibung auf der Grundlage der VBP 20162019 sind verschiedene Projekte geplant. Hier wird zu beobachten sein, ob sich aus den Planungen heraus auch tatsächlich die Realisierung der einzelnen Objekte ergibt. Auch der Fortschritt bei den unter 4.5. genannten, z. Zt. stockenden Projekten wird zu beobachten sein, um ggf. gezielt Maßnahmen - auch planerischer Art - zu ergreifen, wenn eine Realisierung der Projekte scheitern sollte. Unabhängig von der jetzt vorgelegten verbindlichen Bedarfsplanung wird die Gesamtplanung (Örtliche Planung) im Sinne des § 7 Absatz 1 APG NRW entsprechend der Regelung in § 7 Absatz 4 APG NRW zum Stichtag und auf der Datenlage des 31.12.2015 erstellt. Die Erkenntnisse hieraus werden die Basis für die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung sein. 21 9. Anlagen Anlage 1: Übersicht über die (teil-)stationären Pflegeplätze bis 2020 teil- und vollstatioäre Pflegeplätze in Krefeld (teil-) stationäre Pflegeeinrichtung Stadtbezirk 2016 2017 2018 2019 sol. KZP sol. KZP sol. KZP sol. KZP VP TP TP 101 VP TP TP Altenheim Westwall (Karl-Bednarz-Haus) Stadtmitte 54 54 44 44 0 Pauly-Stiftung Stadtmitte 117 117 117 117 117 Kursana Residenz Stadtmitte 78 Hansa-Haus (mit Caritas Kurzzeitpflege) 90 Belia Seniorenresidenz Stadtmitte Stadtmitte Tagespflege Vergiss-mein-nicht Stadtmitte 15 15 15 15 Tagespflege Heilig Geist 24 24 24 24 Seniorenresidenz "Am Bismarckviertel" Stadtmitte Cracau Integriertes Pflegezentrum Krefeld (X) Cracau Anna-Deckers-Haus Cracau Tagespflege Engelmed (X) Cracau DMK-Tagespflege Cracau Tagespflege Engel unterwegs (X) Cracau Gösta-Blomberg-Haus Dieß em/Lehmheide 63 Marienheim Dieß em/Lehmheide 100 Gerhard-Tersteegen-Haus Dieß em/Lehmheide 104 Gerd-Terst.Haus (Wachkoma) Alexianer Tagespflege Dieß em/Lehmheide Dieß em/Lehmheide 16 78 12 14 144 55 55 922 12 158 Cornelius-de-Greiff-Stift Kempener Feld 84 Seniorenresidenz BELLINI Pflege Optimal Benrad-Nord Benrad-Nord 80 Gesamt Seniorenheim Gatherhof Benrad-Süd Casa Reha (X) Benrad-Süd Saassenhof Fischeln 80 Haus Raphael Fischeln 80 Städt Seniorenheime Hafelsstraß e (X) Caritas Tagespflege Clemensstraß e (X) Fischeln Fischeln 15 50 84 104 14 32 104 39 158 948 12 158 219 Hüls 80 Hüls Hüls 29 80 26 10 189 10 322 15 80 80 80 80 80 80 80 80 34 34 34 12 333 345 80 15 29 80 10 189 10 15 79 10 188 10 15 79 10 188 10 80 80 12 Uerdingen 80 80 80 80 Uerdingen Uerdingen 80 80 80 80 160 Gesamt 15 8 15 160 175 0 15 12 175 8 72 15 255 80 80 8 72 8 8 15 232 8 15 255 Bockum 82 82 82 82 82 Bockum Bockum 95 95 85 140 140 177 177 167 12 Gesamt Städt. Seniorenheim Linn 177 Linn Seniorenheim Bischofstraß e Oppum Städt. Seniorenheime, Tagespflege Oppum(X) Oppum Einzugsbereich Linn, Oppum, Gellep-Stratum 179 12 90 90 90 90 90 90 90 180 180 2249 180 180 12 90 Erläuterungen VP = vollstationäre Pflegeplätze sol. KZP = solitäre Kurzzeitpflegeplätze TP = Tagespflegeplätze (X) = in Bau/ in Planung Platzzahlen ab 2018 bei Karl-Bednarz-Haus, Gösta-Blomberg-Haus, Seniorenheim am Tiergarten, Fischers-Meyser-Stift und Marienheim unter Berücksichtigung der theoretischen Platzzahlenverringerung zur Erreichung der 80%-Quote 22 12 180 192 42 148 2249 42 160 2450 57 2439 2451 2730 12 234 90 12 180 12 222 234 90 Gesamt Summe VP/sol.KZP/TP Gesamtsumme 177 12 222 12 12 180 192 223 2505 15 255 Altenheim am Tiergarten (X zum Teil) Krefelder Verein, Uerdinger Straß e(X) 12 12 15 232 15 12 80 Altenheim Wilhelmshof Einzugsbereich Bockum 10 92 15 232 10 213 92 Kunigundenheim 15 188 80 80 Haus im Park Gartenstadt 15 15 12 92 72 29 80 80 80 12 79 213 80 80 12 333 345 15 29 80 213 80 12 345 15 29 80 26 348 80 12 Gesamt 14 322 80 214 80 Einzugsbereich Uerdingen, Gartenstadt 26 59 214 Gesamt Pflegekompetenzzentrum "Parkstraß e" (X) Tagespflege am Insterburger Platz 80 348 12 119 12 14 80 333 39 1062 59 219 15 158 80 219 Lazarus Haus Bonhoeffer-Haus 12 59 219 Fischers-Meyser-Stift 904 80 322 12 119 84 14 348 59 39 1106 80 14 16 84 14 104 12 119 84 26 14 16 1106 12 84 104 12 948 15 50 12 Gesamt Einzugsbereich Traar, Verberg 13 15 348 59 0 12 80 348 27 13 16 322 65 13 1058 26 27 13 84 322 24 55 0 84 14 15 12 12 92 65 14 12 14 12 158 27 12 144 12 16 32 90 14 144 55 50 104 78 12 0 100 922 14 144 55 63 14 90 TP 101 78 12 20 1046 Traar Traar 14 13 Inrath/Kliedbruch Einzugsbereich Hüls, Hülser Berg 90 65 Senioren-Zentrum-Krefeld (SZK) Einzugsbereich Benrad-Süd, Fischeln, Forstw ald 78 12 144 20 Gesamt Landhaus Maria-Schutz Tagespflege Caritas (X) 90 101 sol. KZP VP Stadtmitte Einzugsber. Inrath/Kliedbr., Kemp. Feld/Baakeshof, Benrad-Nord 101 VP Seniorenheim St. Josef Einzugsbereich Stadtmitte, Cracau, Dießem/Lehmheide 101 VP 2020 57 2785 12 192 223 2461 57 2741 223 Anlage 2 - Gesamtübersicht über die Einwohner 80+ sowie den Bestand und Bedarf an teil- und vollstationären Pflegeplätzen nach Bezirken und Einzugsbereichen Gesamtübersicht Einwohner 80+ sowie Bestand und Bedarf an teilund vollstationären Pflegeplätzen nach Bezirken und Einzugsbereichen 2016 Einw. 80+ Stadtmitte 1.495 Cracau 1.167 Dießem / Lehmheide 792 Einzugsbereich gesamt 3.454 Kempener Feld / Baackeshof 568 Inrath / Kliedbruch 1.115 Benrad-Nord 267 Einzugsbereich gesamt 1.950 Benrad-Süd 611 Forstwald 287 Fischeln 1.685 Einzugsbereich gesamt 2.583 Hüls, einschl. Hülser Berg 1.021 Traar 392 Verberg 262 Einzugsbereich gesamt 654 Gartenstadt 555 Uerdingen 1.084 Einzugsbereich gesamt 1.639 Bockum 1.633 Linn 511 Gellep-Stratum 108 Oppum 694 Einzugsbereich gesamt 1.313 Stadt Krefeld gesamt 14.247 2020 Bestand Bedarf 649 88 309 1.046 84 170 94 348 59 220 172 117 509 84 164 39 287 90 42 248 381 150 58 39 96 82 160 242 241 75 16 102 194 2.100 160 219 214 80 80 15 160 175 177 90 90 180 2.439 Überd./ Unterd.(-) Einw. 80+ 429 -84 192 537 0 6 55 61 -31 -42 -88 -162 64 22 -39 -16 -67 0 -67 -64 15 -16 -12 -14 339 Geringfügige Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten sind möglich. 23 Veränd. gegenüber 2016 1.809 1.380 1.051 4.240 659 1.225 352 2.236 710 316 1.986 3.012 1.233 485 312 797 527 1.301 1.828 1.909 510 136 796 1.442 16.697 - - 314 213 259 786 91 110 85 286 99 29 301 429 212 93 50 143 28 217 189 276 1 28 102 129 2.450 Bestand Bedarf 595 187 280 1.062 84 170 94 348 139 228 174 132 533 83 154 44 281 89 40 250 379 155 61 39 100 66 164 230 240 64 17 100 181 2.100 206 345 213 92 92 15 240 255 234 90 102 192 2.741 Überd./ Unterd.(-) 367 13 148 529 1 16 50 67 50 -40 -44 -34 58 31 -39 -8 -51 76 25 -6 26 -17 2 11 641