Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4977 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
22.02.2018
Betreff
Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Herrn Bezirksvorsteher Hengst und Herrn
Bezirksverordneten Lohmar am 23.01.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird von der Bezirksvertretung Uerdingen genehmigt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4977 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Entlang der Topsstraße in Uerdingen plant die Siemens AG die Errichtung einer Lärmschutzwand,
um das angrenzende Wohngebiet besser vor Lärmemissionen zu schützen. Diese soll sich ca. 50
m an der südwestlichen und ca. 300 m an der südlichen Grenze des Werksgrundstückes befinden. Zwischen der geplanten Wand und dem Gehweg befindet sich ein schmaler Grünstreifen im
städtischen Eigentum. Die Maßnahme erfordert die Fällung von 21 Bäumen auf dieser Fläche. Es
sind neben den Eigentumsbelangen der Stadt auch artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Beides wurde durch einen Gutachter beurteilt.
Bei den Bäumen handelt es sich um 12 Ahörner, 3 Birken, 3 Eschen, einer Hainbuche und 2 Linden zwischen 20 und 70 Jahren Alter und mit Stammumfängen von 104 cm bis 263 cm. Zur Ermittlung des Wertes der Bäume wurde das modifizierte Sachwertverfahren, sog. Methode Koch,
angewendet. Dabei werden neben Anpflanzungs- und bisherigen Pflegkosten auch Zukunftserwartung, Funktion und Wertminderungsgründe, wie z.B. Schäden, berücksichtigt. Die Werte der
Bäume liegen entsprechend dem Gutachten zwischen ca. 2.400 EUR und 4.500 EUR. In der
Summe ergibt sich ein monetärer Betrag von 64.027 EUR. Dieser Wertverlust wird durch die
Siemens AG ersetzt, zum einen durch Neupflanzungen und der Rest durch Geldzahlung.
Die Artenschutzbelange wurden im September 2017 begutachtet. Es wurde kein Brutgeschäft
oder Ruheplätze von Vogelarten gefunden. Auch eine Nutzung durch Fledermäuse konnte nicht
festgestellt werden. Bei einer Fällung der Bäume bis Ende Februar 2018 ist somit ein Verstoß
gegen die Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), genauer gesagt
den Verbotstatbeständen der §§ 39 und 44 BNatSchG, auszuschließen. Daher bestehen naturschutzfachlich keine Bedenken gegen die Fällung, solange ein Ersatz geschaffen wird. Sollte eine
Fällung bis Ende Februar nicht realisiert werden können, bedeutet dies unter Umständen erst
wieder eine mögliche Fällung ab Oktober 2018 und somit eine deutliche zeitliche Verschiebung
der erforderlichen Lärmschutzwanderrichtung. Es war daher erforderlich ein Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Als Nachpflanzung sollen 21 Kegel-Linden (Tilia flavescens glenleven) gesetzt werden. Diese sollen mit einem Stammumfang von mindestens 30 – 35 cm gepflanzt werden. Der Vorteil der Kegel-Linden ist, dass sie aufgrund der schlanken Wuchsform für den schmalen Standort geeignet
sind und zudem durch ihre schöne goldgelbe Herbstfärbung eine ästhetisch Aufwertung zu der
entsprechenden Jahreszeit darstellen. Zudem wird durch die Neupflanzung der teilweise unregelmäßige Wildwuchscharakter durch ein gleichmäßiges Bild ersetzt. Die notwendige Lärmschutzwand wird somit optisch gut eingefasst.
Zusammenfassend befürwortet die Stadtverwaltung die notwendige Maßnahme der Errichtung
einer Lärmschutzwand entlang des Siemens-Geländes und die damit verbundene Fällung der
betroffenen Bäume gegenüber einer Nachpflanzung und der Zahlung des verbleibenden Wertverlustes.