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Verwaltungsvorlage (Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Verwaltungsvorlage (Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4977 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 22.02.2018 Betreff Fällung von 21 städtischen Bäumen für die Errichtung einer Lärmschutzwand, Topsstraße, Siemens - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Herrn Bezirksvorsteher Hengst und Herrn Bezirksverordneten Lohmar am 23.01.2018 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird von der Bezirksvertretung Uerdingen genehmigt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4977 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Entlang der Topsstraße in Uerdingen plant die Siemens AG die Errichtung einer Lärmschutzwand, um das angrenzende Wohngebiet besser vor Lärmemissionen zu schützen. Diese soll sich ca. 50 m an der südwestlichen und ca. 300 m an der südlichen Grenze des Werksgrundstückes befinden. Zwischen der geplanten Wand und dem Gehweg befindet sich ein schmaler Grünstreifen im städtischen Eigentum. Die Maßnahme erfordert die Fällung von 21 Bäumen auf dieser Fläche. Es sind neben den Eigentumsbelangen der Stadt auch artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Beides wurde durch einen Gutachter beurteilt. Bei den Bäumen handelt es sich um 12 Ahörner, 3 Birken, 3 Eschen, einer Hainbuche und 2 Linden zwischen 20 und 70 Jahren Alter und mit Stammumfängen von 104 cm bis 263 cm. Zur Ermittlung des Wertes der Bäume wurde das modifizierte Sachwertverfahren, sog. Methode Koch, angewendet. Dabei werden neben Anpflanzungs- und bisherigen Pflegkosten auch Zukunftserwartung, Funktion und Wertminderungsgründe, wie z.B. Schäden, berücksichtigt. Die Werte der Bäume liegen entsprechend dem Gutachten zwischen ca. 2.400 EUR und 4.500 EUR. In der Summe ergibt sich ein monetärer Betrag von 64.027 EUR. Dieser Wertverlust wird durch die Siemens AG ersetzt, zum einen durch Neupflanzungen und der Rest durch Geldzahlung. Die Artenschutzbelange wurden im September 2017 begutachtet. Es wurde kein Brutgeschäft oder Ruheplätze von Vogelarten gefunden. Auch eine Nutzung durch Fledermäuse konnte nicht festgestellt werden. Bei einer Fällung der Bäume bis Ende Februar 2018 ist somit ein Verstoß gegen die Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), genauer gesagt den Verbotstatbeständen der §§ 39 und 44 BNatSchG, auszuschließen. Daher bestehen naturschutzfachlich keine Bedenken gegen die Fällung, solange ein Ersatz geschaffen wird. Sollte eine Fällung bis Ende Februar nicht realisiert werden können, bedeutet dies unter Umständen erst wieder eine mögliche Fällung ab Oktober 2018 und somit eine deutliche zeitliche Verschiebung der erforderlichen Lärmschutzwanderrichtung. Es war daher erforderlich ein Dringlichkeitsbeschluss zu fassen. Als Nachpflanzung sollen 21 Kegel-Linden (Tilia flavescens glenleven) gesetzt werden. Diese sollen mit einem Stammumfang von mindestens 30 – 35 cm gepflanzt werden. Der Vorteil der Kegel-Linden ist, dass sie aufgrund der schlanken Wuchsform für den schmalen Standort geeignet sind und zudem durch ihre schöne goldgelbe Herbstfärbung eine ästhetisch Aufwertung zu der entsprechenden Jahreszeit darstellen. Zudem wird durch die Neupflanzung der teilweise unregelmäßige Wildwuchscharakter durch ein gleichmäßiges Bild ersetzt. Die notwendige Lärmschutzwand wird somit optisch gut eingefasst. Zusammenfassend befürwortet die Stadtverwaltung die notwendige Maßnahme der Errichtung einer Lärmschutzwand entlang des Siemens-Geländes und die damit verbundene Fällung der betroffenen Bäume gegenüber einer Nachpflanzung und der Zahlung des verbleibenden Wertverlustes.