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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
318 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4533 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 08.11.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Neufassung der Abwassergebührensatzung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR / Abwassergebührenkalkulation 2018 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld weist die Mitglieder des Verwaltungsrates des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR an, die beiliegende Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) mit den für das Jahr 2018 ermittelten Gebührensätzen zu beschließen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4533 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Entwurf der Neufassung der Abwassergebührensatzung Kommunalbetrieb Krefeld Der Kommunalbetrieb Krefeld wurde am 16.12.2016 gegründet. Nach § 3 Abs. 1 der Unternehmenssatzung hat er das Recht, für das ihm übertragene Aufgabengebiet, der Abwasserbeseitigung im Bereich der Stadt Krefeld, Satzungen zu erlassen und gemäß den §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) Gebühren und Beiträge zu erheben. Im Rahmen der Neukalkulation der Abwassergebühren wird die Abwassergebührensatzung auch inhaltlich neu gefasst und durch den Kommunalbetrieb Krefeld erlassen. Bei der Neufassung wurden im Wesentlichen die Regelungen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes berücksichtigt. Ergänzend wurden einige klarstellende Regelungen aufgenommen, die sich aus der nun eigenständigen Gebührenerhebung ergeben. Alle Änderungen sind der beiliegenden Synopse zu entnehmen. 2. Abwassergebührenkalkulation 2018 Für das Veranlagungsjahr 2018 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen und diese in der Regel decken. In der Gebührenkalkulation 2018 sind berücksichtigt: • Betriebsführungsentgelt Bei der Neuorganisation der Stadtentwässerung Krefeld wurde schon seinerzeit das Betriebsführungsentgelt neu berechnet. Da sowohl die hoheitlichen Aufgaben als auch das für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche Personal von der seinerzeitigen SWK AQUA auf die Stadtentwässerung übergegangen war, musste das Betriebsführungsentgelt entsprechend angepasst werden. Zum ursprünglichen Betriebsführungsvertrag wurde zwischenzeitlich bereits der 2. Änderungsvertrag geschlossen, über den nun der Kommunalbetrieb Krefeld der NGN mbH die verbleibenden Verwaltungshelferaufgaben vergütet. Das Entgelt wird über die neue, im Rahmen des ersten Änderungsvertrages vereinbarte Preisgleitklausel jährlich neu berechnet. Gegenüber dem Planansatz 2017 (8.141 T€) erhöht sich das Betriebsführungsentgelt für das Jahr 2018 um 184 T€ auf 8.325 T€. • Betriebskosten der Kläranlage Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage soll für den Zeitraum 2018 bis einschließlich 2021 eine neue Festpreisvereinbarung getroffen werden. Die hier zugrunde liegende LSP-Kalkulation befindet sich noch in der abschließenden Prüfung hinsichtlich der gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Gegenüber dem bisherigen Festpreis (28.277 T€) ergibt sich für das Jahr 2018 bisher ein ansatzfähiger Betrag von 25.078 T€ (- 3.199 T€). • Personalkosten Die eingeplanten Personalkosten für das Jahr 2018 erhöhen sich gegenüber dem Planansatz 2017 i.H.v. 1.340 T€ um 483 T€ auf 1.823 T€. Die Steigerung ergibt sich zum einen aus der im Rahmen des Projektes „Kommunalbetrieb Krefeld“ beschlossenen Verlagerung von vier Stellen aus dem Fachbereich Umwelt zum Kommunalbetrieb Krefeld. Schließlich wurde noch eine Tariferhöhung von 1,5% berücksichtigt. • Abwasserabgabe Es ist zu erwarten, dass das niedrige Niveau der Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser von 522 T€/Jahr auch 2018 erreicht werden kann. Dies ist möglich, da die Kläranlage in der Lage ist, ge- Begründung Seite 3 genüber den wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerten geringere Überwachungswerte einzuhalten. Die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser wird sich aufgrund von zusätzlichen Trennsystemen, die abgaberechtlich bisher nicht berücksichtigt wurden, gegenüber dem Vorjahr (10 T€) auf nun rd. 40 T€ erhöhen. • Kalkulatorische Abschreibung und Zinsen Durch die getätigten Investitionen erhöht sich das betriebsnotwendige Vermögen und damit die Basis für die Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen. Im Bereich der Abschreibung soll durch die Finanzierungsfunktion der Abschreibungen auch eine Ersatzbeschaffung der verbrauchten Güter (hier also der zu erneuernden Kanäle und Schächte) sichergestellt werden. Zweck der Abschreibung ist danach auch die Substanzerhaltung des Anlagevermögens, d.h. die Bereitstellung von Mitteln für die spätere Erneuerung der Anlagen. Bei der Berechnung der Abschreibung wurde daher ab 2018 als Abschreibungsbasis der Wiederbeschaffungszeitwert zugrunde gelegt. Der Ansatz für das Jahr 2018 erhöht sich gegenüber dem Planansatz 2017 (5.899 T€) um 1.575 T€ auf 7.474 T€. Hinsichtlich der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgte die nach der Rechtsprechung erforderliche Orientierung an den Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Einrichtungen seit 1955 (für 50 Jahre). Auf Basis der Daten der Deutschen Bundesbank errechnete die Gemeindeprüfungsanstalt für das Jahr 2018 ein gebührenrechtlich zulässiger Zinssatz von 6,37% (2017: 6,52%), inklusive des ebenfalls zulässigen Sicherheitszuschlages von 0,5%. Der Gebührenbedarf der kalkulatorischen Zinsen erhöht sich um rd. 342 T€. Der Planansatz beträgt 2018 17.511 T€ (2017: 17.169 T€) • Ergebnis der Nachkalkulation 2015/2016 Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW ist für jedes abgelaufene Veranlagungsjahr eine Nachkalkulation aufzustellen. Sich dabei ergebende Überschüsse sind dem Gebührenzahler innerhalb der folgenden vier Jahre gut zu schreiben. Sofern sich eine Unterdeckung ergibt, kann diese in den nächsten vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden. Die endgültige Nachkalkulation für das Jahr 2015 hat im Schmutzwasserbereich eine Überdeckung von rd. 969 T€ ergeben. Beim Niederschlagswasser/Grundwasser ergab sich ebenfalls eine Überdeckung von rd. 251 T€. Bis auf einen geringen Betrag beim Schmutzwasser (69 T€) wurde das komplette Ergebnis in der Kalkulation 2017 kostensenkend eingesetzt. In der vorliegenden Kalkulation für 2018 wurde nun der genannte Betrag aus 2015 (69 T€) kostensenkend eingesetzt. Die endgültige Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab im Schmutzwasserbereich insbesondere aufgrund einer entgegen des bisherigen Trends höheren eingeleiteten Schmutzwassermenge eine Überdeckung von 3.187 T€. Beim Niederschlagswasser ergab sich ebenfalls eine geringe Überdeckung i.H.v. 42 T€. Der Betrag wurde komplett kostenmindernd für 2018 eingesetzt. Von der Gesamtüberdeckung beim Schmutzwasser wurde für 2018 anteilig 701 T€ eingesetzt. • Schmutzwassermenge / zu entwässernde Fläche Wie bereits beschrieben, lag die abgerechnete Schmutzwassermenge des Jahres 2016 entgegen des bisherigen Trends über der Planmenge. Da nicht eingeschätzt werden kann, ob dies ein einmaliger Effekt aufgrund der Abrechnungsumstellung 2015/2016 ist, wird die Planung des Jahres 2018 unverändert mit dem Planwert 2017 fortgesetzt (12.500 Tm³). Die Planung der Flächenentwicklung nimmt einen Zugang der abflusswirksamen Grundstücksflächen an. Diese beträgt für 2018 17.910 Tm². Begründung Seite 4 Für das Jahr 2018 ergeben sich danach folgende Gebührensätze: Schmutzwasser: 3,39 €/m³ (2017: 3,50 €/m³, - 3,1%) Niederschlagswasser: 1,05 €/m²/Jahr (2017: 1,00 €/m²/Jahr, + 5,0%) Grundwasser: 1,50 €/m³ (2017: 1,44 €/m³, + 4,2%) Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hat über die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 21.09.2017 beraten. Gemäß § 114a Gemeindeordnung NRW unterliegt der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR bei Satzungsbeschlüssen den Weisungen des Rates der Stadt Krefeld. Damit diese Weisung erteilt werden kann, wird eine Beschlussfassung vorgeschlagen.