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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5388 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.06.2018 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2017 Beschlussentwurf: Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH werden folgende Weisungen erteilt: 1. den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 6.645.792,48 EUR, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Fehlbetrag von 2.963.894,84 EUR festzustellen, 2. der Verrechnung des Jahresverlustes mit der Kapitalrücklage als Verlustvortrag bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 zuzustimmen, 3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen, 5. als Abschlussprüfer für das Jahr 2018 die RSM GmbH, Krefeld, zu bestellen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5388 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Der Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 mehrheitlich der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 empfohlen. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2017 weist einen Fehlbetrag i. H. v. 2.963.894,84 EUR aus. Hierauf wurden im Jahr 2017 bereits Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. 2.986.500,00 EUR geleistet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 wird der Jahresverlust 2017 (als Verlustvortrag) mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es wird ferner vorgeschlagen, die RSM GmbH, Krefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.