Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5388 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
27.06.2018
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
Seidenweberhaus GmbH
hier: Jahresabschluss 2017
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH werden folgende Weisungen erteilt:
1. den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 6.645.792,48 EUR, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Fehlbetrag von 2.963.894,84 EUR festzustellen,
2. der Verrechnung des Jahresverlustes mit der Kapitalrücklage als Verlustvortrag bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 zuzustimmen,
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
5. als Abschlussprüfer für das Jahr 2018 die RSM GmbH, Krefeld, zu bestellen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5388 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus
GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Der Aufsichtsrat der Seidenweberhaus
GmbH hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 mehrheitlich der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 empfohlen.
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind
als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss 2017 weist einen Fehlbetrag i. H. v. 2.963.894,84 EUR aus. Hierauf wurden
im Jahr 2017 bereits Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. 2.986.500,00 EUR geleistet. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 wird der Jahresverlust 2017 (als Verlustvortrag) mit
der Kapitalrücklage verrechnet.
Der Jahresabschluss wurde von der RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
Es wird ferner vorgeschlagen, die RSM GmbH, Krefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.