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Verwaltungsvorlage (Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.10.2014 Nr. 208 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.10.2014 Rat 04.11.2014 Betreff Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 208 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P000000100000 40391000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 53.000,00 EUR - Einsparungen + 53.000,00 EUR Bemerkungen Die genannten Mehrerträge sind im Haushaltsplanentwurf 2015 bzw. im Entwurf des HSK eingeplant. Die Berechnung der Mehrerträge ergibt sich aus dem Begründungsteil der Vorlage. Begründung Seite 2 I. Ausgangssituation: Es wird auf die für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.09.2014 erstellte Verwaltungsvorlage Nr. 201/14 verwiesen. Der Erlass einer gesonderten Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld wurde in dieser Vorlage angekündigt. Die Satzung ist Bestandteil der Vorlage und als Anlage beigefügt. II. Erläuterungen zum Satzungsentwurf: Der von der Verwaltung erstellte Satzungsentwurf für die Stadt Krefeld orientiert sich an der vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Satzung der Stadt Hagen. Die Bemessungsgrundlage sowie die erhobene Steuer entsprechen der bereits im Zuge der 3. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld beschlossenen Besteuerung von Wettbüros. Mit Inkrafttreten dieser gesonderten Satzung entfällt die Besteuerung auf der Basis der Vergnügungssteuersatzung, deren Neufassung ebenfalls zur Beschlussfassung durch den Rat ansteht. III. Finanzielle Auswirkung der Satzung: Ausgehend von den derzeit in Krefeld angemeldeten drei Wettbüros und den im Zuge der Veranlagung 2012 zugrunde gelegten Bemessungsgrundlagen ergibt sich bei vorsichtiger Schätzung ein jährlicher Mehrertrag in Höhe von rd. 53.000,00 EUR. Hinzu kommen ca. 15 der Stadtverwaltung bekannte illegale Wettbüros, deren Steuerpflicht und -sachverhalte zunächst umfänglich recherchiert und nachhaltig kontrolliert werden müssen. Eine Quantifizierung dieses Mehrertrages kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt insofern durch die Verwaltung noch nicht verifiziert werden. Anlage: Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld