Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.10.2014
Nr.
208 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Rat
04.11.2014
Betreff
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 208 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P000000100000
40391000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
53.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 53.000,00 EUR
Bemerkungen
Die genannten Mehrerträge sind im Haushaltsplanentwurf 2015 bzw. im Entwurf des HSK eingeplant. Die
Berechnung der Mehrerträge ergibt sich aus dem Begründungsteil der Vorlage.
Begründung
Seite 2
I. Ausgangssituation:
Es wird auf die für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 09.09.2014 erstellte Verwaltungsvorlage Nr. 201/14 verwiesen. Der Erlass einer gesonderten
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld wurde in dieser Vorlage angekündigt. Die Satzung ist Bestandteil der Vorlage und als Anlage beigefügt.
II. Erläuterungen zum Satzungsentwurf:
Der von der Verwaltung erstellte Satzungsentwurf für die Stadt Krefeld orientiert sich an der
vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten Satzung der Stadt Hagen.
Die Bemessungsgrundlage sowie die erhobene Steuer entsprechen der bereits im Zuge der 3.
Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld beschlossenen Besteuerung
von Wettbüros. Mit Inkrafttreten dieser gesonderten Satzung entfällt die Besteuerung auf der
Basis der Vergnügungssteuersatzung, deren Neufassung ebenfalls zur Beschlussfassung durch
den Rat ansteht.
III. Finanzielle Auswirkung der Satzung:
Ausgehend von den derzeit in Krefeld angemeldeten drei Wettbüros und den im Zuge der Veranlagung 2012 zugrunde gelegten Bemessungsgrundlagen ergibt sich bei vorsichtiger Schätzung ein
jährlicher Mehrertrag in Höhe von rd. 53.000,00 EUR. Hinzu kommen ca. 15 der Stadtverwaltung
bekannte illegale Wettbüros, deren Steuerpflicht und -sachverhalte zunächst umfänglich recherchiert und nachhaltig kontrolliert werden müssen. Eine Quantifizierung dieses Mehrertrages
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt insofern durch die Verwaltung noch nicht verifiziert werden.
Anlage: Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Krefeld