Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.11.2015
Nr.
2061 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
vom 11.12.2003
Beschlussentwurf:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4 der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2016 wird in
der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen.
2. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt
Krefeld (GebSAbf) wird gemäß Anlage B beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2061 /15/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen, der Anwendung des Ergebnisses aus dem Gutachten „Überprüfung von Volumen-/Dichtefaktoren (Äquivalenzwerte) für die Stadt Krefeld 2015“ des Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie
GmbH aus September 2015 und aufgrund anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
(GebSAbf) vor:
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen
der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2016 wird im Einzelnen verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei den ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 6,59 % gerechnet wurde.
Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen und die alte Fassung der Gebührensatzung
für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
gegenübergestellt.
Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt.
Alte Fassung
§3
Beginn und Ende der Gebührenpflicht und
der Gebührenermäßigung
(1) Die Gebührenpflicht beginnt für die regelmäßige Abfallentsorgung mit dem 1.
des Monats, in dem der Anschluss (Aufstellung der Müllgroßbehälter – MGB–) erfolgt. Sie endet mit dem Ende des Monats,
in dem der Abfallbehälter abgemeldet oder eingezogen wird. Satz 1 gilt entsprechend für die Aufstellung von zusätzlichem
Biobehälter-Volumen bzw. zusätzlichen
braunen Müllgroßbehältern gemäß § 9
Abs. 4 AbfS.
Neue Fassung
1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Gebührenpflicht beginnt für die regelmäßige Abfallentsorgung mit dem 1. des
Monats, in dem der Anschluss (Zurverfügungstellung der Abfallbehälter nach § 8
AbfS) erfolgt. Sie endet mit dem Ende des
Monats, in dem der Abfallbehälter abgemeldet oder eingezogen wird. Satz 1 gilt entsprechend für die Aufstellung von zusätzlichem Biobehälter-Volumen bzw. zusätzlichen braunen Müllgroßbehältern gemäß § 9
Abs. 4 AbfS.
Begründung
Seite 3
§4
2. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche
bzw. 14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung beträgt:
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche bzw.
14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung von
Abfall zur Beseitigung beträgt:
1.
1.
124,44 EUR
2.
Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
Für 60 l MGB rot bei
Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
113,28 EUR
2.
Für 60 l MGB rot bei
3.
Mannschaftstransport 163,56 EUR
Für 120 l MGB rot bei
Mannschaftstransport 152,40 EUR
3.
Für 120 l MGB rot bei
4.
Benutzertransport
Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
228,84 EUR
4.
Für 120 l MGB rot bei
5.
Mannschaftstransport
Für 120 l MGB bei
267,96 EUR
5.
Mannschaftstransport 260,40 EUR
Für 120 l MGB bei
6.
Benutzertransport
Für 120 l MGB bei
453,12 EUR
6.
Benutzertransport
Für 120 l MGB bei
Mannschaftstransport
7.
Für 240 l MGB bei
531,24 EUR
7.
Mannschaftstransport 469,44 EUR
Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
8.
Für 240 l MGB bei
752,04 EUR
8.
Benutzertransport
Für 240 l MGB bei
9.
Mannschaftstransport 821,28 EUR
Für 1.100 l MGB
2.807,52 EUR
Mannschaftstransport
9.
Für 1.100 l MGB
10.
Für 3.000 l UFB bei
830,16 EUR
2.616,36 EUR
221,28 EUR
391,32 EUR
743,16 EUR
14täglicher Leerung
4.973,28 EUR
11.
Für 3.000 l UFB
8.602,80 EUR
12.
Für 5.000 l UFB bei
14täglicher Leerung
13.
Für 5.000 l UFB
7.387,32 EUR
13.363,92 EUR
Erläuterung:
Zu Punkt 1.:
Eine redaktionelle Änderung des § 3 Abs. 1 aufgrund der Einführung von 3 m³ bzw. 5 m³ großen
Unterflurbehältern (UFB) für die Abfallentsorgung mit wöchentlicher oder 14täglicher Leerung.
Zu Punkt 2.:
Bislang wurden Restabfallgefäße der Größen 60l, 120 l, 240 l und 1.100 l zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Einführung von 3 m³ bzw. 5 m³ großen Unterflurbehältern mit wöchentlicher und
14täglicher Entleerung (§ 8 Abs. 1 i.V.m § 13 AbfS) sowie der damit notwendigen Überprüfung
und daraus resultierenden Einführung neuer Äquivalenzwerte für alle Gefäßgrößen ist die zusätzliche Ausweisung der jährlichen Gebührensätze für diese Unterflurbehälter mit wöchentlicher und 14täglicher Entleerung erforderlich. Durch die Anwendung der neu ermittelten Äquiva-
Begründung
Seite 4
lenzwerte ergeben sich starke strukturelle Verschiebungen innerhalb der Gebührensätze, da sich
die Äquivalenzwerte explizit für die 120 l und 240 l Behälter erhöht haben.
Die Änderung der Gebührensätze ergibt sich aus der Gebührenbedarfsplanung.