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Verwaltungsvorlage (Freikarten für Lokalpolitiker - Antrag der FDP-Fraktion vom 28.10.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1979 /15/V öffentlich Datum 10.11.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Betreff Freikarten für Lokalpolitiker - Antrag der FDP-Fraktion vom 28.10.2015 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1979 /15/V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Wie bereits der Presse als Antwort auf eine Medienanfrage im Oktober dieses Jahres mitgeteilt wurde, verteilt die Stadt Krefeld generell keine Freikarten zum Besuch der städtischen Kultureinrichtungen an Lokalpolitiker. Vielmehr laden die Kulturinstitute, insbesondere die städtischen Museen, im Namen des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld die Mitglieder des Kulturausschusses und Ratsmitglieder zum Besuch von Eröffnungsausstellungen ein, um so dem Rat die Möglichkeit zu geben, sich über die Arbeit der Institute zu informieren. Dies folgt aus dem gesetzlichen Kontrollauftrag des Rates über die Arbeit der Verwaltung. Etwas differenzierter ist die Handhabung bei der vom Kulturbüro geplanten Kulturveranstaltungen wie z.B. die Tanzveranstaltung MOVE, die Puppentheatertage oder das Bandoneon-Festival zu sehen. Zu den Premierenveranstaltungen erhalten nur die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher explizite Einladungen, die übrigen Ratsmitglieder nur auf Anfrage. Auf Wunsch, erhalten diese Personen für sich selbst und maximal eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Im Schnitt wird das Angebot zum freien Eintritt zu derartigen Veranstaltungen fraktionsübergreifend von etwa zehn Politikern pro Veranstaltung wahrgenommen. Auf das Jahr gerechnet verzichtet die Stadt Krefeld durch diese Regelung, die in abgewandelter Form auch bei anderen Städten in der Region festzustellen ist, auf rd. 1.000 EUR pro Jahr an Erträgen aus Eintrittsentgelten, die fließen würden, wenn die Lokalpolitiker diese Ausstellungen und Veranstaltungen ohne besondere Einladung besuchten. Dennoch hält es die Verwaltung für zweckmäßig, diese Regelung beizubehalten, um wie oben bereits dargestellt, dem Kontrollauftrag des Rates nachzukommen und den Eröffnungs- und Premierenveranstaltungen durch Einladungen einen besonderen Rahmen zu verleihen. Eine Kultureinrichtung mit städtischer Beteiligung ist das Theater Krefeld-Mönchengladbach, das als eigenständige Gesellschaft von der Theater Krefeld-Mönchengladbach gGmbH betrieben wird. Gesellschafter sind die Städte Krefeld und Mönchengladbach, die einen jährlichen Zuschuss zum Betrieb des Theaters leisten. Der Aufsichtsrat der Theater Krefeld-Mönchengladbach gGmbH hat in seiner Sitzung am 01.02.2012 eine Regelung über Dienstplätze, Dienstkarten und die Abgabe von Gebühren- und Freikarten beschlossen, die in § 3 auch eine Aussage zu Freikarten für Aufsichtsrats- und Kulturausschussmitglieder trifft. Danach besteht für diesen Personenkreis ein Anspruch nicht nur auf Premierenkarten, sondern auf bis zu zwei Karten für eine Vorstellung jeder Theaterproduktion (dazu zählt auch die Premiere) und für einen Aufführungstermin je Konzertreihe der Niederrheinischen Sinfoniker. Auch dies resultiert aus dem Beweggrund, den verantwortlichen Gremien, die Gelegenheit zu geben, sich von den Leistungen des Theaters zu überzeugen.