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Verwaltungsvorlage (Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWK Stadtwerke Krefeld AG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.04.2015 Nr. 1310 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWK Stadtwerke Krefeld AG Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, folgende Personen in den Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG zu wählen: 1. 2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Der Vertreter der Stadt In der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird angewiesen, die entsprechende Wahl vorzunehmen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1310 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hält am 22.06.2015 ihre ordentliche Hauptversammlung ab, in der sie über das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die aktuellen Vertreter der Stadt Krefeld wurden mit Beschluss des Rates vom 04.07.2013 befristet bis zu dieser Hauptversammlung gewählt. Nach § 8 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG besteht der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern. Die Stadt Krefeld hat als Aktionär das Recht ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Von den weiteren 19 Mitgliedern, werden 9 von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und 10 von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gewählt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern können Ersatzmitglieder gewählt werden. Sie treten bei vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit bis zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes, die in der nächsten Hauptversammlung stattfinden soll, in einer bei ihrer Wahl festzulegenden Reihenfolge an dessen Stelle. Im amtierenden Aufsichtsrat sind folgende Vertreter der Stadt vertreten: 1. Ratsherr Marc Blondin 2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede 3. Ratsherr Wilfrid Fabel 4. Ratsherr Philibert Reuters 5. Ratsherr Ulrich Hahnen, MdL 6. Ratsherr Jürgen Hengst 7. Bürger Dirk Plassmann 8. Ratsherr Dr. Günther Porst 9. Ratsherr Rolf Rundmund 10. Ratsherr Edgar Pasch Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, dem Beschluss entsprechend die Wahl vorzunehmen.