Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.04.2015
Nr.
1310 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neubesetzung des Aufsichtsrates der SWK Stadtwerke Krefeld AG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, folgende Personen in den Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld
AG zu wählen:
1.
2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Der Vertreter der Stadt In der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird angewiesen, die entsprechende Wahl vorzunehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1310 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hält am 22.06.2015 ihre ordentliche Hauptversammlung ab, in
der sie über das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die aktuellen Vertreter der Stadt Krefeld wurden
mit Beschluss des Rates vom 04.07.2013 befristet bis zu dieser Hauptversammlung gewählt.
Nach § 8 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG besteht der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern. Die Stadt Krefeld hat als Aktionär das Recht ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Von den weiteren 19 Mitgliedern, werden 9 von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und 10 von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Gesetzes
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gewählt.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das
Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Gleichzeitig mit den von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern können
Ersatzmitglieder gewählt werden. Sie treten bei vorzeitigem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Zeit bis zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes, die in der nächsten Hauptversammlung stattfinden soll, in einer bei ihrer Wahl festzulegenden Reihenfolge an dessen Stelle.
Im amtierenden Aufsichtsrat sind folgende Vertreter der Stadt vertreten:
1. Ratsherr Marc Blondin
2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede
3. Ratsherr Wilfrid Fabel
4. Ratsherr Philibert Reuters
5. Ratsherr Ulrich Hahnen, MdL
6. Ratsherr Jürgen Hengst
7. Bürger Dirk Plassmann
8. Ratsherr Dr. Günther Porst
9. Ratsherr Rolf Rundmund
10. Ratsherr Edgar Pasch
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, dem Beschluss entsprechend die Wahl vorzunehmen.