Daten
Kommune
Krefeld
Größe
649 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Uerdingen für den Bereich zwischen Bataverstraße und Rhein
einen Bebauungsplan aufzustellen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Krefelder Hafens mit einem Umschlagplatz zu schaffen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 796 – Südwerft Hafen –
Plangebiet
Der geplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 19,2 ha, davon sind ca. 16,6 ha Wasserfläche des Rheins. Die übrigen 2,6 ha sind der ca. 45 m breite Uferbereich zwischen Bataverstraße und dem Rhein. Die westliche und nördliche Plangebietsgrenze deckt sich mit der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 228 1. Änderung – Hafen- und Industrieerweiterung -,
rechtskräftig seit dem 02. April 1976. Im Osten verläuft die Plangebietsgrenze ca. 198 m parallel,
westlich zur Flurstücksgrenze des Flurstücks 1, Flur 19 und weiter entlang der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 82, Flur 18 sowie entlang der nördlichen Grenze der Bataverstraße.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Linn.
Anlass und Ziele der Planung
Die Hafen Krefeld GmbH beabsichtigt eine Aktivierung des „Süd-Hafens Krefeld“ als Schüttgutumschlagstelle. Nach Angaben der Krefelder Hafen GmbH habe die geplante Umschlagstelle aufgrund verschiedenster Projekte in den Niederlanden eine große Bedeutung für die Krefelder Hafen GmbH.
Der Uferbereich des Rheins soll im Bebauungsplan als Sondergebiet Hafen festgesetzt werden,
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umschlagstelle zu schaffen.
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Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen und als Standort für den kombinierten Güterverkehr dargestellt. Der Rhein und das Rheinufer sind als Oberflächengewässer und Regionaler Grünzug ausgewiesen.
Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Plangebiet als Fläche für Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Für diesen Bereich sind der Geltungsbereich
des Landschaftsplans und ein Überschwemmungsgebiet nachrichtlich übernommen.
Am 08.04.2014 wurde vom Rat der Stadt Krefeld ein neuer Flächennutzungsplan beschlossen,
welcher inzwischen von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt ist. Nach Einholen des erforderlichen Betrittsbeschlusses kann der Flächennutzungsplan mit der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Krefeld Wirksamkeit erlangen. In dem abschließend beschlossenen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen dargestellt. Die Grenze des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes und das
Überschwemmungsgebiet sind weiterhin als Nachrichtliche Übernahme eingetragen.
Der Bebauungsplan wird somit nach Wirksamkeit des neuen Flächennutzungsplanes aus diesem
entwickelt sein.
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 228 1. Änderung – Hafen
und Industrieerweiterung –. Der Bebauungsplan setzt für den ca. 45 m breiten Uferbereich Private Grünfläche fest.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 796 - Südwerft Hafen - außer Kraft gesetzt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen - liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Dieser setzt das Flussbett zur Stadtgrenze als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1.1.1 „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten
Landschaft“ fest. Der Uferbereich ist mit dem Entwicklungsziel 1.1.2 Erhaltung der in der Bauleitplanung vorgesehenen Funktion als Grünfläche festgesetzt. Im weiteren Planverfahren ist zu
prüfen, ob eine Änderung des Landschaftsplanes erforderlich ist. Ggf. tritt gemäß § 29 Abs. 4
Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LG NW) mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes der Landschaftsplan außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken gegen die Planung vorbringt.
Die Bundeswasserstraße Rhein und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Da das Plangebiet unmittelbar an den Rheindeich
im Deichverband Friemersheim grenzt, ist die Deichschutzverordnung einschlägig.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 521/14). Da mit dem Einleitenden Beschluss
zum Bebauungsplan Nr. 796 – Südwerft Hafen - ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll,
hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung
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nach dem Kriterienkatalog vorgenommen. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 11 Punkte.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 796 – Südwerft Hafen - in der Prioritätenliste
zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 16 zu platzieren und
die bisher auf Rang 16 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 796 – Südwerft – beigefügt.
Begründung
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 796
– Südwerft Hafen –
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes