Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.08.2015
Nr.
1668 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
01.09.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in
der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Südwerft, der begrenzt wird
- im Süden durch die Bataverstraße,
- im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 80 der Flur 18 und durch eine
Verlängerung der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 1 der Flur 13 bis zur Stadtgrenze
(beide Flurstücke liegen in der Gemarkung Linn),
- im Norden durch Stadtgrenze zu Duisburg und
- im Osten durch eine ca. 198 m westlichen Parallen der östlichen Grenzen des Flurstücks 1 der
Flur 19 in der Gemachkung Linn,
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 796 außer Kraft gesetzt werden:
- Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung - Hafen- und Industrieerweiterung 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft - Hafen - neu auf Rang 16 platziert. Die bisher auf Rang 16 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirkvertretung - Uerdingen nimmt den einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes
Nr. 796 - Südwerft Hafen - zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten