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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
246 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen - Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.08.2015 Nr. 1668 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 01.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Südwerft, der begrenzt wird - im Süden durch die Bataverstraße, - im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 80 der Flur 18 und durch eine Verlängerung der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 1 der Flur 13 bis zur Stadtgrenze (beide Flurstücke liegen in der Gemarkung Linn), - im Norden durch Stadtgrenze zu Duisburg und - im Osten durch eine ca. 198 m westlichen Parallen der östlichen Grenzen des Flurstücks 1 der Flur 19 in der Gemachkung Linn, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 796 außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung - Hafen- und Industrieerweiterung 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft - Hafen - neu auf Rang 16 platziert. Die bisher auf Rang 16 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirkvertretung - Uerdingen nimmt den einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 796 - Südwerft Hafen - zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten