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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße - Einleitender Beschluss Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße - Einleitender Beschluss Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße - Einleitender Beschluss Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße - Einleitender Beschluss Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.12.2015 Nr. 2186 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 31/1-02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 21.01.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße Einleitender Beschluss Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015 Beschlussentwurf: Der folgende, von Frau Bezirksvorsteherin Klaer und Herrn Bezirksverordneten Fasbender am 07.12.2015 im Rahmen der Anhörung nach § 2 Abs. 4 der Satzung für die Bezirksvertretungen vom 05.03.2012 gefasste Dringlichkeitsbeschluss, wird von der Bezirksvertretung Nord genehmigt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird - im Süden durch die Husarenallee, - im Westen durch die Moerser Straße, - im Norden durch die Vogelsangstraße und - im Osten durch die Deußstraße ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – 2. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – neu auf Rang 49 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2186 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund bestehender Bauinteressen soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 805 - Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße – zeitnah eingeleitet werden, um die baulichen Entwicklungen steuern zu können. Damit der Rat der Stadt Krefeld am 10.12.2015 einen rechtssicheren einleitenden Beschluss fassen konnte, war eine vorherigen Beratung in der Bezirksvertretung Nord erforderlich. Da die für den 01.12.2015 terminierte Sitzung der Bezirksvertretung Nord ausgefallen war, war eine rechtzeitige Beratung nur per Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36 Abs. 5 GO möglich.