Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:27
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.12.2015
Nr.
2186 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 31/1-02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
21.01.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße Einleitender Beschluss
Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 07.12.2015
Beschlussentwurf:
Der folgende, von Frau Bezirksvorsteherin Klaer und Herrn Bezirksverordneten Fasbender am
07.12.2015 im Rahmen der Anhörung nach § 2 Abs. 4 der Satzung für die Bezirksvertretungen
vom 05.03.2012 gefasste Dringlichkeitsbeschluss, wird von der Bezirksvertretung Nord genehmigt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird
- im Süden durch die Husarenallee,
- im Westen durch die Moerser Straße,
- im Norden durch die Vogelsangstraße und
- im Osten durch die Deußstraße
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße –
2. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – neu auf
Rang 49 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2186 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Begründung der Dringlichkeit
Aufgrund bestehender Bauinteressen soll das Bebauungsplanverfahren Nr. 805 - Deußstraße,
Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße – zeitnah eingeleitet werden, um die baulichen
Entwicklungen steuern zu können. Damit der Rat der Stadt Krefeld am 10.12.2015 einen rechtssicheren einleitenden Beschluss fassen konnte, war eine vorherigen Beratung in der Bezirksvertretung Nord erforderlich. Da die für den 01.12.2015 terminierte Sitzung der Bezirksvertretung
Nord ausgefallen war, war eine rechtzeitige Beratung nur per Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36
Abs. 5 GO möglich.