Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.03.2016
2472 /16
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.04.2016
Betreff
Verkauf der (Minderheits-)anteile der Stadt Krefeld am Helios Klinikum Krefeld
- Antrag der FDP-Fraktion vom 29.01.2016 -
Beschlussentwurf:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2472 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 29.01.2016 beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem
Mehrheitseigentümer des Helios Klinikums Krefeld Gespräche über den Verkauf des städtischen Anteils
aufzunehmen.
Die FDP-Fraktion hat einen entsprechenden Beschluss bereits mit Schreiben vom 05.10.2012 (siehe Anlage) in der Sitzung des damaligen Finanz- und Beteiligungsausschusses am 24.10.2012 herbeiführen wollen. Mit Verwaltungsvorlage Nr. 4013/12 hat die Verwaltung ausführlich begründet, weshalb sie ein Festhalten an der Beteiligung für sinnvoll hält. Die Ausführungen sind weiterhin gültig, so dass insoweit auf
diese Vorlage verwiesen wird (siehe Anlage). Der Empfehlung der Verwaltung, den Antrag der FDPFraktion zurückzuweisen, ist der Finanz- und Beteiligungsausschuss damals mehrheitlich (gegen die
Stimmen der FDP und der UWG) gefolgt.
Ungeachtet der Tatsache, dass im Einzelfall Entscheidungen durch den Mehrheitsgesellschafter getroffen
wurden, haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Geschäftsführung grundsätzlich um Konsens mit der
Stadt bemüht war und ist. Durch die Zugehörigkeit des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat finden auch
Wünsche und Anliegen der Bevölkerung unmittelbar Gehör bei der Gesellschaft. So hat sich die Geschäftsführung der Helios Klinikum Krefeld GmbH auf entsprechenden Vortrag des Oberbürgermeisters
im Aufsichtsrat bereit erklärt, das Hülser Krankenhaus in "HELIOS Cäcilien-Hospital Hüls" umzubenennen
und der Klinik damit ihren früheren Namen zurückzugeben, der der Hülser Bevölkerung sehr wichtig ist.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass ein eventueller Gewinn aus der Anteilsveräußerung nach § 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist, im städtischen Haushalt somit keine Ergebniswirkung hat.
Fazit:
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der vorgenannten Ausführungen den Antrag der FDP-Fraktion zurückzuweisen.