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Verwaltungsvorlage (Frühe Hilfen - Familienhebammen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
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Inhalt der Datei

Antrag der CDU-Fraktion vom 05.09.2016 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.10.2016 Nr. 3119 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 02.11.2016 Betreff Frühe Hilfen - Familienhebammen Antrag der CDU-Fraktion vom 05.09.2016 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3119 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zielt mit seinen Schwerpunkten – Prävention und Kooperation – darauf, verbindliche Netzwerkstrukturen „Frühe Hilfen“ im Gesamtkonzept anderer Hilfesysteme zu etablieren. Kern des Netzwerks „Frühe Hilfen“ ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren. Dieses Netzwerk soll durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Auf der Grundlage der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und deren Umsetzungsvorschriften hat der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld in seinem Umsetzungskonzept Netzwerk „Frühe Hilfen“ in Krefeld, 2013 die Einbindung von Familienhebammen in die präventiven Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe festgeschrieben. Seit 2014 erfolgt der Einsatz von Familienhebammen in Krefeld im Rahmen eines Familienhebammenprojektes durch freie Träger. Die Stadt Krefeld erhält aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ jährliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 148.508, 00 EUR. Diese Fördermittel fließen zu folgenden Anteilen in die vier Förderbereiche: Förderbereich A (Netzwerkkoordination): 55.258, 00 EUR Förderbereich B (Familienhebammen): 43.000, 00 EUR Förderbereich C (Ehrenamtsstrukturen): 4.250, 00 EUR Förderbereich D (sonstige Maßnahmen): 46.000, 00 EUR. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Personalkosten sollen die Mittel im Förderbereich B in 2017 auf 49.500,00 EUR angehoben werden. Gemäß den Förderrichtlinien des Landes sind die Bereiche in ihrer Reihenfolge prioritär gestaffelt, d.h. zunächst sind vorrangig die Aufgaben aus dem Förderbereich A sicherzustellen und zu finanzieren, danach die des Förderbereiches B usw.. Die Gesamtverteilung der Bundesmittel soll jedoch möglichst die Förderung aller Bereiche berücksichtigen. Die Richtlinien geben weiterhin vor, dass die Koordinierungsstelle des Netzwerkes Frühe Hilfen beim örtlichen, öffentlichen Jugendhilfeträger anzusiedeln ist. Die Höhe der Fördermittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ist seit 2014 festgeschrieben. Mit einer Aufstockung der Fördermittel im Rahmen der Einrichtung des „Fonds Frühe Hilfen“ ist nach den Informationen der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen im MFKJKS NRW vorerst nicht zu rechnen. Durch die Stadt Krefeld werden seit 2014 zwei Familienhebammen (mit jeweils einem halben Stellenanteil) finanziert. Die Erfahrungen seit dem Start des Familienhebammenprojektes im Jahre 2014 haben gezeigt, dass der Bedarf durch die eingesetzten Familienhebammen nicht vollständig abgedeckt werden kann. Allerdings ist auch festzuhalten, dass sich die Angebote und Projekte, die in den Förderbereichen C und D gefördert werden, in den vergangenen beiden Jahren ebenfalls etabliert haben, und aus der Krefelder Landschaft der „Frühen Hilfen“ nicht mehr wegzudenken sind. Um ein nachhaltiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen der „Frühen Hilfen“ zu gewährleisten, hat sich die Koordinierungsstelle Netzwerke Frühe Hilfen in Krefeld angesichts der Begründung Seite 3 durch die Höhe der Bundesmittel begrenzten Möglichkeiten von Anfang an auf die Förderung weniger, aber signifikanter Angebote und Projekte „Früher Hilfen“ konzentriert. Eine wirksame Aufstockung des Förderbereiches B (Familienhebammen), mit einer damit verbundenen Umverteilung der Bundesmittel, ist angesichts der bestehenden Förderrichtlinien und der begrenzten Fördermittel nur zu Lasten aller anderen geförderten Bereiche möglich. Die schwerpunktmäßige Förderung eines Bereiches und ein damit unter Umständen verbundener Wegfall aller anderen Angebote und Projekte, entspricht nicht der Intention der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ nach einem breit aufgestellten Angebot Früher Hilfen. Die Möglichkeit einer solchen Konstellation wäre erst mit dem MFKJKS NRW abzuklären. Insgesamt stehen aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien somit für eine bedarfsdeckende Aufstockung der Fördermittel im Förderbereich B keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten aus den Bundesmitteln zur Verfügung, ohne dass in erheblichem Maße bestehende Projekte im Netzwerk Frühe Hilfen gefährdet würden.