Daten
Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.09.2016
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.10.2016
Nr.
3119 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
02.11.2016
Betreff
Frühe Hilfen - Familienhebammen
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.09.2016
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3119 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zielt mit seinen Schwerpunkten – Prävention und Kooperation – darauf, verbindliche Netzwerkstrukturen „Frühe Hilfen“ im Gesamtkonzept anderer
Hilfesysteme zu etablieren. Kern des Netzwerks „Frühe Hilfen“ ist die Vorhaltung eines möglichst
frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes im Hinblick auf die Entwicklung
von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren. Dieses Netzwerk soll durch den Einsatz von
Familienhebammen gestärkt werden.
Auf der Grundlage der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ und
deren Umsetzungsvorschriften hat der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
der Stadt Krefeld in seinem Umsetzungskonzept Netzwerk „Frühe Hilfen“ in Krefeld, 2013 die
Einbindung von Familienhebammen in die präventiven Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
festgeschrieben. Seit 2014 erfolgt der Einsatz von Familienhebammen in Krefeld im Rahmen eines Familienhebammenprojektes durch freie Träger.
Die Stadt Krefeld erhält aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ jährliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 148.508, 00 EUR. Diese Fördermittel fließen
zu folgenden Anteilen in die vier Förderbereiche:
Förderbereich A (Netzwerkkoordination):
55.258, 00 EUR
Förderbereich B (Familienhebammen):
43.000, 00 EUR
Förderbereich C (Ehrenamtsstrukturen):
4.250, 00 EUR
Förderbereich D (sonstige Maßnahmen):
46.000, 00 EUR.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Personalkosten sollen die Mittel im Förderbereich B in 2017 auf 49.500,00 EUR angehoben werden.
Gemäß den Förderrichtlinien des Landes sind die Bereiche in ihrer Reihenfolge prioritär gestaffelt, d.h. zunächst sind vorrangig die Aufgaben aus dem Förderbereich A sicherzustellen und zu
finanzieren, danach die des Förderbereiches B usw..
Die Gesamtverteilung der Bundesmittel soll jedoch möglichst die Förderung aller Bereiche berücksichtigen.
Die Richtlinien geben weiterhin vor, dass die Koordinierungsstelle des Netzwerkes Frühe Hilfen
beim örtlichen, öffentlichen Jugendhilfeträger anzusiedeln ist.
Die Höhe der Fördermittel aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ist seit 2014 festgeschrieben. Mit einer Aufstockung der Fördermittel im Rahmen der
Einrichtung des „Fonds Frühe Hilfen“ ist nach den Informationen der Landeskoordinierungsstelle
Frühe Hilfen im MFKJKS NRW vorerst nicht zu rechnen.
Durch die Stadt Krefeld werden seit 2014 zwei Familienhebammen (mit jeweils einem halben
Stellenanteil) finanziert. Die Erfahrungen seit dem Start des Familienhebammenprojektes im
Jahre 2014 haben gezeigt, dass der Bedarf durch die eingesetzten Familienhebammen nicht vollständig abgedeckt werden kann.
Allerdings ist auch festzuhalten, dass sich die Angebote und Projekte, die in den Förderbereichen
C und D gefördert werden, in den vergangenen beiden Jahren ebenfalls etabliert haben, und aus
der Krefelder Landschaft der „Frühen Hilfen“ nicht mehr wegzudenken sind.
Um ein nachhaltiges Angebot für die unterschiedlichen Zielgruppen der „Frühen Hilfen“ zu gewährleisten, hat sich die Koordinierungsstelle Netzwerke Frühe Hilfen in Krefeld angesichts der
Begründung
Seite 3
durch die Höhe der Bundesmittel begrenzten Möglichkeiten von Anfang an auf die Förderung
weniger, aber signifikanter Angebote und Projekte „Früher Hilfen“ konzentriert.
Eine wirksame Aufstockung des Förderbereiches B (Familienhebammen), mit einer damit verbundenen Umverteilung der Bundesmittel, ist angesichts der bestehenden Förderrichtlinien und
der begrenzten Fördermittel nur zu Lasten aller anderen geförderten Bereiche möglich.
Die schwerpunktmäßige Förderung eines Bereiches und ein damit unter Umständen verbundener Wegfall aller anderen Angebote und Projekte, entspricht nicht der Intention der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ nach einem breit aufgestellten Angebot
Früher Hilfen. Die Möglichkeit einer solchen Konstellation wäre erst mit dem MFKJKS NRW abzuklären.
Insgesamt stehen aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien somit für eine bedarfsdeckende
Aufstockung der Fördermittel im Förderbereich B keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten aus den Bundesmitteln zur Verfügung, ohne dass in erheblichem Maße bestehende Projekte
im
Netzwerk
Frühe
Hilfen
gefährdet
würden.