Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.09.2014
Nr.
374 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 202/Ge Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Rat
04.11.2014
Betreff
Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von
Jahresabschlusssachverhalten
und Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2014
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die folgenden haushaltsneutralen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 mit Deckung
durch identische Sachkonten in anderen Produkten/-gruppen entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro gemäß Anlage 1.
2. Der Rat beschließt die folgenden haushaltswirksamen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 in Höhe von 8,9
Mio. Euro gemäß Anlage 2. Die Deckung erfolgt durch Ausweitung des Fehlbetrages im Jahresabschluss 2013.
3. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 22 Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 bewilligte überund außerplanmäßigen Aufwendungen, vom Rat zur Kenntnis genommen. Es handelt sich auch hier um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2013, welche über andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder
eingesparte Aufwendungen Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind, sie belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro
gemäß Anlage 3.
4. Zusätzlich werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 22 Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 bewilligten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, vom Rat zur Kenntnis genommen. Es handelt sich auch hier um
Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2013, für welche keine Deckung über andere Auftragssachkonten möglich
war und die somit haushaltswirksam sind. Sie belaufen sich auf 0,3 Mio. Euro gemäß Anlage 4.
5. Der Rat beschließt weiterhin die folgenden haushaltsneutralen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in
Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilfinanzplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 mit Deckung durch entsprechende eingesparte Auszahlungen in Höhe von 163.100 Euro gemäß Anlage 5.
Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2013 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2013.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 374 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
s. Anlage
s. Anlage
s. Anlage
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Es liegen Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von
JA-Sachverhalten in Höhe von 21.420.263,24 Euro vor. Sie lassen sich in haushaltsneutrale Sachverhalte
(12.171.420,30 Euro) und haushaltswirksame Sachverhalte (9.248.842,94 Euro) unterscheiden. Details
sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf
Produkt(gruppen)ebene ermittelt. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum
vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können sich
Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf anderen Produkten und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die
eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen
besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013 zu beschließen bzw. zur
Kenntnis zu nehmen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen und über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Für sämtliche in Anlage 1 und 3 aufgeführte Nachbewilligungen bzw. über-/außerplanmäßigen
Sachverhalte liegt ein Deckungsvorschlag vor, sie sind somit haushaltsneutral. Lediglich für die
Nachbewilligungen in Anlage 2 und 4 liegt keine Deckung vor, sie sind haushaltswirksam und
erhöhen den Fehlbetrag im Jahresabschluss 2013.
Der unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus den in der Haushaltssatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der
GO.
1. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind nachfolgende haushaltsneutrale Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GO NRW durch den
Rat zu beschließen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, welche über
andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen
Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind.
1a) Abschreibungen auf Anlagevermögen
1b) Personalaufwendungen
1c) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer
1d) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben
1e) Aufwendungen aus Rückstellungsbildung
1f) Sonstiges
Gesamtbetrag
2,3 Mio. Euro
1,1 Mio. Euro
0,9 Mio. Euro
1,3 Mio. Euro
2,4 Mio. Euro
0,6 Mio. Euro
8,6 Mio. Euro
Zu 1a) Abschreibungen auf Anlagevermögen (5711er und 5721er Konten)
Für Abschreibungen auf das Anlagevermögen ist eine Nachbewilligung in Höhe von 2,3 Mio. Euro
notwendig. Die Planung der Abschreibungen erfolgt auf gesonderten Planungskonten, welche
aber bei der Verbuchung der Abschreibungen systemtechnisch nicht genutzt werden können.
Daher sind alle Planansätze nach Verbuchung der Abschreibungen zu verschieben. 2,0 Mio. Euro
werden über Abschreibungskonten in anderen Produkten/-gruppen gedeckt, es handelt sich lediglich um eine Verschiebung. Darüber hinaus werden 0,2 Mio. Euro über eingesparte Aufwendungen gedeckt, 0,1 Mio. Euro durch Mehrerträge im Bereich der Hundesteuer.
Zu 1b) Personalaufwendungen (50er Konten)
Die Mehraufwendungen im Personalbereich belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro. Die Personalaufwendungen verteilen sich auf 0,4 Mio. Euro Beamtenbezüge und 0,7 Mio. Euro Vergütung tarif-
Begründung
Seite 3
lich Beschäftigter. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge im Bereich
der Steuern und Zuwendungen.
Zu 1c) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer (Kostenarten 54411901 und 54411902 )
Die Mehraufwendungen im Bereich der Umsatzsteuer belaufen sich auf 0,9 Mio. Euro. Dabei
handelt es sich um Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung sowie um Vorsteuerreduzierungen aufgrund geänderter Regelungen für Eigenverbräuche bei BgA.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei Zinsaufwendungen sowie Mehrerträge im
Zuwendungsbereich.
Zu 1d) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben (Kostenart 58119000)
Aufgrund in 2013 geänderter finanzstatistischer Anforderungen sind stadtinterne Grundbesitzabgaben nicht mehr über die üblichen Ertragskonten abzubilden, sondern über interne Aufwands- und Ertragskonten. Es handelt sich somit lediglich um eine Verschiebung/Ausweiskorrektur. Der Mehrbedarf von 1,3 Mio. Euro auf den internen Aufwandskonten
wurde durch die entsprechenden Mehrerträge auf den internen Ertragskonten gedeckt.
Zu 1e) Aufwendungen aus Rückstellungsbildung (verschiedene Kostenarten)
Für eine ehemalige Baumaßnahme droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch das Land.
Diesbezüglich wurde eine Rückstellung i.H.v. 2,4 Mio. Euro gebildet. Die Deckung erfolgt durch
verschiedene Mehrerträge und Wenigeraufwendungen im Zinsbereich.
Zu 1f) Sonstiges (verschiedene Kostenarten)
Es liegen sonstige Mehrbedarfe in Höhe von 0,6 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt durch verschiedene Mehrerträge.
2. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind nachfolgende haushaltswirksame Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GO NRW durch
den Rat zu beschließen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, für welche
keine Deckung in anderen Auftragssachkonten vorhanden war. Sie erweitern somit den Fehlbetrag im Jahresabschluss 2013.
2a) Erhöhung der Pauschalwertberichtigung
2b) Aufwendungen aus Anlagenabgängen
Gesamtbetrag
7,1 Mio. Euro
1,8 Mio. Euro
8,9 Mio. Euro
Zu 2a) Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (Kostenart 57316000)
Pauschalwertberichtigungen werden zur Abbildung des gewöhnlichen Ausfallrisikos im Bereich
der Forderungen gebildet. Zum 31.12.2013 erfolgte nunmehr eine konsequente Ausrichtung an
der Altersstruktur der Forderungen, was zu einer Erhöhung der Pauschalwertberichtigung um 7,1
Mio. Euro führt.
Zu 2b) Aufwendungen aus Anlagenabgängen (5497er Konten)
Hierunter fallen mit 1,1 Mio. Euro Abgänge im Bereich des Infrastrukturvermögens. Im Rahmen
des Jahresabschlusses erfolgt eine Überprüfung der Fertig-stellung/Inbetriebnahme von Baumaßnahmen und gegebenenfalls wird eine Aktivierung vorgenommen. Für das bisher bilanzierte
Infrastrukturvermögen sind entsprechende (Teil-)Abgänge vorzunehmen, da Teile oder auch die
komplette Straße erneuert wurden und die Altschichten insofern nicht mehr existent sind. Die
Begründung
Seite 4
endgültige Höhe dieser (Teil-)Abgänge ist derzeit erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme
ermittelbar und somit im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Den (Teil-)Abgängen stehen allerdings (ebenfalls aus o.g. Gründen nicht in der Planung berücksichtigt) teilweise Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten gegenüber.
Weiterhin sind im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen Mehrbedarfe für Veräußerungen unter Buchwert von 0,6 Mio. Euro zu verzeichnen.
Des Weiteren fallen 0,1 Mio. Euro im Bereich der Verkehrstechnik für Teilabgänge im Zusammenhang mit der LED-Umrüstung von Lichtsignalanlagen an.
3. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss wurden nachfolgende Sachverhalte vom Stadtkämmerer nachbewilligt, welche gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 22 Hauptsatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Es handelt sich auch hier um
Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, welche über andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind.
3a) Personal- und Versorgungsaufwendungen
3b) Abschreibungen auf Anlagevermögen
3c) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben
3d) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer
3e) Stiftungsabschlüsse
3f) Sonstiges
Gesamtbetrag
1,3 Mio. Euro
0,7 Mio. Euro
0,6 Mio. Euro
0,5 Mio. Euro
0,2 Mio. Euro
0,1 Mio. Euro
3,4 Mio. Euro
Zu 3a) Personal- und Versorgungsaufwendungen
Es wird auf die unter 1b) dargestellten Erläuterungen verwiesen. Die hier benötigten Mehraufwendungen von gesamt 1,3 Mio. Euro verteilen sich auf Personalaufwendungen mit 0,9 Mio.
Euro und Versorgungsaufwendungen mit 0,4 Mio. Euro.
Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgte durch Personalaufwendungen in anderen Produkten/-gruppen. Es handelt sich folglich lediglich um Verschiebungen zwischen den Produkten/gruppen.
Zu 3b) Abschreibungen auf Anlagevermögen
Für Abschreibungen auf das Anlagevermögen war eine Nachbewilligung in Höhe von 0,7 Mio.
Euro notwendig. Dieser Mehrbedarf wurde vollständig über Abschreibungskonten in anderen
Produkten/-gruppen gedeckt.
Zu 3c) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben (Kostenart 58119000)
Aufgrund in 2013 geänderter finanzstatistischer Anforderungen sind stadtinterne Grundbesitzabgaben nicht mehr über die üblichen Ertragskonten abzubilden, sondern über interne Aufwands- und Ertragskonten. Es handelt sich somit lediglich um eine Verschiebung/Ausweiskorrektur. Der Mehrbedarf von 0,6 Mio. Euro auf den internen Aufwandskonten
wurde durch die entsprechenden Mehrerträge auf den internen Ertragskonten gedeckt.
Zu 3d) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer
Begründung
Seite 5
Die Mehraufwendungen im Bereich der Umsatzsteuer belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro. Dabei
handelt es sich um Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung sowie um Vorsteuerreduzierungen aufgrund geänderter Regelungen für Eigenverbräuche bei BgA.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei Zinsaufwendungen sowie Mehrerträge im
Zuwendungsbereich.
Zu 3e) Stiftungsabschlüsse
Für die korrekte Abbildung der Aufwendungen bei den Stiftungen bestand ein Mehrbedarf von
0,2 Mio. Euro. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist für die Stadt grundsätzlich ergebnisneutral durch die Auflösung der entsprechenden Sonderposten und wird über entsprechende
Erträge ausgeglichen. Die Deckung erfolgt durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
und anderen Auftragssachkonten
Zu 3f) Sonstiges
Für Sonstige Aufwendungen bestand ein Mehrbedarf von 0,1 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt
durch verschiedene Mehrerträge und Wenigeraufwendungen.
4. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss wurden Aufwendungen aus Anlagenabgängen
vom Stadtkämmerer nachbewilligt, welche gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in
Verbindung mit § 22 Hauptsatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Es handelt sich auch hier
um Nachbewilligungen i.H.v. 0,3 Mio. Euro im Ergebnisplan 2013, für welche keine Deckung über
andere Auftragssachkonten möglich war und die somit haushaltswirksam sind.
5. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind haushaltsneutrale Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu beschließen. Es handelt sich hier um Nachbewilligungen i.H.v. 163.100 Euro im Finanzplan 2013, für welche eine Deckung über eine eingesparte Auszahlungen möglich war und die somit haushaltsneutral sind.
Die oben genannten Mehrbedarfe resultieren vielmals daraus, dass die Planansätze auf anderen
Kostenarten oder anderen Produkten abgebildet wurden als die spätere Buchung.
Darüber hinaus sind im Jahr 2013/im Jahresabschluss 2013 Sachverhalte bekannt geworden/festgestellt worden, die entsprechende Mehrbedarfe begründen. Insgesamt konnte trotz
der schwierigen finanziellen Situation in der sich die Stadt befindet, ein Großteil (12,2 Mio. EUR)
der oben genannten Mehrbedarfe durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen, insbesondere im Zinsbereich, gedeckt werden. Diesbezüglich handelt es sich folglich nur um Verschiebungen
der vorhandenen Mittel. In Höhe von 9,2 Mio. EUR liegen Sachverhalte vor, denen keine Deckung im Haushalt zugeordnet werden konnte.