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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
299 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.09.2014 Nr. 374 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 202/Ge Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.10.2014 Rat 04.11.2014 Betreff Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten und Antrag der FDP-Fraktion vom 16.09.2014 Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die folgenden haushaltsneutralen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 mit Deckung durch identische Sachkonten in anderen Produkten/-gruppen entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro gemäß Anlage 1. 2. Der Rat beschließt die folgenden haushaltswirksamen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 in Höhe von 8,9 Mio. Euro gemäß Anlage 2. Die Deckung erfolgt durch Ausweitung des Fehlbetrages im Jahresabschluss 2013. 3. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 22 Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 bewilligte überund außerplanmäßigen Aufwendungen, vom Rat zur Kenntnis genommen. Es handelt sich auch hier um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2013, welche über andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind, sie belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro gemäß Anlage 3. 4. Zusätzlich werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 22 Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, vom Rat zur Kenntnis genommen. Es handelt sich auch hier um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2013, für welche keine Deckung über andere Auftragssachkonten möglich war und die somit haushaltswirksam sind. Sie belaufen sich auf 0,3 Mio. Euro gemäß Anlage 4. 5. Der Rat beschließt weiterhin die folgenden haushaltsneutralen Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilfinanzplan 2013 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 mit Deckung durch entsprechende eingesparte Auszahlungen in Höhe von 163.100 Euro gemäß Anlage 5. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2013 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2013. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 374 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein s. Anlage s. Anlage s. Anlage Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Es liegen Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 aufgrund von JA-Sachverhalten in Höhe von 21.420.263,24 Euro vor. Sie lassen sich in haushaltsneutrale Sachverhalte (12.171.420,30 Euro) und haushaltswirksame Sachverhalte (9.248.842,94 Euro) unterscheiden. Details sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen. Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene ermittelt. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können sich Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf anderen Produkten und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013 zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen und über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Für sämtliche in Anlage 1 und 3 aufgeführte Nachbewilligungen bzw. über-/außerplanmäßigen Sachverhalte liegt ein Deckungsvorschlag vor, sie sind somit haushaltsneutral. Lediglich für die Nachbewilligungen in Anlage 2 und 4 liegt keine Deckung vor, sie sind haushaltswirksam und erhöhen den Fehlbetrag im Jahresabschluss 2013. Der unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus den in der Haushaltssatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der GO. 1. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind nachfolgende haushaltsneutrale Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GO NRW durch den Rat zu beschließen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, welche über andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind. 1a) Abschreibungen auf Anlagevermögen 1b) Personalaufwendungen 1c) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer 1d) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben 1e) Aufwendungen aus Rückstellungsbildung 1f) Sonstiges Gesamtbetrag 2,3 Mio. Euro 1,1 Mio. Euro 0,9 Mio. Euro 1,3 Mio. Euro 2,4 Mio. Euro 0,6 Mio. Euro 8,6 Mio. Euro Zu 1a) Abschreibungen auf Anlagevermögen (5711er und 5721er Konten) Für Abschreibungen auf das Anlagevermögen ist eine Nachbewilligung in Höhe von 2,3 Mio. Euro notwendig. Die Planung der Abschreibungen erfolgt auf gesonderten Planungskonten, welche aber bei der Verbuchung der Abschreibungen systemtechnisch nicht genutzt werden können. Daher sind alle Planansätze nach Verbuchung der Abschreibungen zu verschieben. 2,0 Mio. Euro werden über Abschreibungskonten in anderen Produkten/-gruppen gedeckt, es handelt sich lediglich um eine Verschiebung. Darüber hinaus werden 0,2 Mio. Euro über eingesparte Aufwendungen gedeckt, 0,1 Mio. Euro durch Mehrerträge im Bereich der Hundesteuer. Zu 1b) Personalaufwendungen (50er Konten) Die Mehraufwendungen im Personalbereich belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro. Die Personalaufwendungen verteilen sich auf 0,4 Mio. Euro Beamtenbezüge und 0,7 Mio. Euro Vergütung tarif- Begründung Seite 3 lich Beschäftigter. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge im Bereich der Steuern und Zuwendungen. Zu 1c) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer (Kostenarten 54411901 und 54411902 ) Die Mehraufwendungen im Bereich der Umsatzsteuer belaufen sich auf 0,9 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung sowie um Vorsteuerreduzierungen aufgrund geänderter Regelungen für Eigenverbräuche bei BgA. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei Zinsaufwendungen sowie Mehrerträge im Zuwendungsbereich. Zu 1d) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben (Kostenart 58119000) Aufgrund in 2013 geänderter finanzstatistischer Anforderungen sind stadtinterne Grundbesitzabgaben nicht mehr über die üblichen Ertragskonten abzubilden, sondern über interne Aufwands- und Ertragskonten. Es handelt sich somit lediglich um eine Verschiebung/Ausweiskorrektur. Der Mehrbedarf von 1,3 Mio. Euro auf den internen Aufwandskonten wurde durch die entsprechenden Mehrerträge auf den internen Ertragskonten gedeckt. Zu 1e) Aufwendungen aus Rückstellungsbildung (verschiedene Kostenarten) Für eine ehemalige Baumaßnahme droht eine Rückforderung von Fördermitteln durch das Land. Diesbezüglich wurde eine Rückstellung i.H.v. 2,4 Mio. Euro gebildet. Die Deckung erfolgt durch verschiedene Mehrerträge und Wenigeraufwendungen im Zinsbereich. Zu 1f) Sonstiges (verschiedene Kostenarten) Es liegen sonstige Mehrbedarfe in Höhe von 0,6 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt durch verschiedene Mehrerträge. 2. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind nachfolgende haushaltswirksame Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GO NRW durch den Rat zu beschließen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, für welche keine Deckung in anderen Auftragssachkonten vorhanden war. Sie erweitern somit den Fehlbetrag im Jahresabschluss 2013. 2a) Erhöhung der Pauschalwertberichtigung 2b) Aufwendungen aus Anlagenabgängen Gesamtbetrag 7,1 Mio. Euro 1,8 Mio. Euro 8,9 Mio. Euro Zu 2a) Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (Kostenart 57316000) Pauschalwertberichtigungen werden zur Abbildung des gewöhnlichen Ausfallrisikos im Bereich der Forderungen gebildet. Zum 31.12.2013 erfolgte nunmehr eine konsequente Ausrichtung an der Altersstruktur der Forderungen, was zu einer Erhöhung der Pauschalwertberichtigung um 7,1 Mio. Euro führt. Zu 2b) Aufwendungen aus Anlagenabgängen (5497er Konten) Hierunter fallen mit 1,1 Mio. Euro Abgänge im Bereich des Infrastrukturvermögens. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Überprüfung der Fertig-stellung/Inbetriebnahme von Baumaßnahmen und gegebenenfalls wird eine Aktivierung vorgenommen. Für das bisher bilanzierte Infrastrukturvermögen sind entsprechende (Teil-)Abgänge vorzunehmen, da Teile oder auch die komplette Straße erneuert wurden und die Altschichten insofern nicht mehr existent sind. Die Begründung Seite 4 endgültige Höhe dieser (Teil-)Abgänge ist derzeit erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme ermittelbar und somit im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Den (Teil-)Abgängen stehen allerdings (ebenfalls aus o.g. Gründen nicht in der Planung berücksichtigt) teilweise Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Weiterhin sind im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen Mehrbedarfe für Veräußerungen unter Buchwert von 0,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Des Weiteren fallen 0,1 Mio. Euro im Bereich der Verkehrstechnik für Teilabgänge im Zusammenhang mit der LED-Umrüstung von Lichtsignalanlagen an. 3. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss wurden nachfolgende Sachverhalte vom Stadtkämmerer nachbewilligt, welche gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 22 Hauptsatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Es handelt sich auch hier um Nachbewilligungen im Ergebnisplan 2013, welche über andere Auftragssachkonten durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen Deckung erhalten und somit haushaltsneutral sind. 3a) Personal- und Versorgungsaufwendungen 3b) Abschreibungen auf Anlagevermögen 3c) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben 3d) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer 3e) Stiftungsabschlüsse 3f) Sonstiges Gesamtbetrag 1,3 Mio. Euro 0,7 Mio. Euro 0,6 Mio. Euro 0,5 Mio. Euro 0,2 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 3,4 Mio. Euro Zu 3a) Personal- und Versorgungsaufwendungen Es wird auf die unter 1b) dargestellten Erläuterungen verwiesen. Die hier benötigten Mehraufwendungen von gesamt 1,3 Mio. Euro verteilen sich auf Personalaufwendungen mit 0,9 Mio. Euro und Versorgungsaufwendungen mit 0,4 Mio. Euro. Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgte durch Personalaufwendungen in anderen Produkten/-gruppen. Es handelt sich folglich lediglich um Verschiebungen zwischen den Produkten/gruppen. Zu 3b) Abschreibungen auf Anlagevermögen Für Abschreibungen auf das Anlagevermögen war eine Nachbewilligung in Höhe von 0,7 Mio. Euro notwendig. Dieser Mehrbedarf wurde vollständig über Abschreibungskonten in anderen Produkten/-gruppen gedeckt. Zu 3c) Ausweiskorrektur stadtinterne Grundbesitzabgaben (Kostenart 58119000) Aufgrund in 2013 geänderter finanzstatistischer Anforderungen sind stadtinterne Grundbesitzabgaben nicht mehr über die üblichen Ertragskonten abzubilden, sondern über interne Aufwands- und Ertragskonten. Es handelt sich somit lediglich um eine Verschiebung/Ausweiskorrektur. Der Mehrbedarf von 0,6 Mio. Euro auf den internen Aufwandskonten wurde durch die entsprechenden Mehrerträge auf den internen Ertragskonten gedeckt. Zu 3d) Sachverhalte bezüglich Umsatzsteuer Begründung Seite 5 Die Mehraufwendungen im Bereich der Umsatzsteuer belaufen sich auf 0,5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung sowie um Vorsteuerreduzierungen aufgrund geänderter Regelungen für Eigenverbräuche bei BgA. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen bei Zinsaufwendungen sowie Mehrerträge im Zuwendungsbereich. Zu 3e) Stiftungsabschlüsse Für die korrekte Abbildung der Aufwendungen bei den Stiftungen bestand ein Mehrbedarf von 0,2 Mio. Euro. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist für die Stadt grundsätzlich ergebnisneutral durch die Auflösung der entsprechenden Sonderposten und wird über entsprechende Erträge ausgeglichen. Die Deckung erfolgt durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und anderen Auftragssachkonten Zu 3f) Sonstiges Für Sonstige Aufwendungen bestand ein Mehrbedarf von 0,1 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt durch verschiedene Mehrerträge und Wenigeraufwendungen. 4. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss wurden Aufwendungen aus Anlagenabgängen vom Stadtkämmerer nachbewilligt, welche gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz GO NRW in Verbindung mit § 22 Hauptsatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben sind. Es handelt sich auch hier um Nachbewilligungen i.H.v. 0,3 Mio. Euro im Ergebnisplan 2013, für welche keine Deckung über andere Auftragssachkonten möglich war und die somit haushaltswirksam sind. 5. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind haushaltsneutrale Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW durch den Rat zu beschließen. Es handelt sich hier um Nachbewilligungen i.H.v. 163.100 Euro im Finanzplan 2013, für welche eine Deckung über eine eingesparte Auszahlungen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Die oben genannten Mehrbedarfe resultieren vielmals daraus, dass die Planansätze auf anderen Kostenarten oder anderen Produkten abgebildet wurden als die spätere Buchung. Darüber hinaus sind im Jahr 2013/im Jahresabschluss 2013 Sachverhalte bekannt geworden/festgestellt worden, die entsprechende Mehrbedarfe begründen. Insgesamt konnte trotz der schwierigen finanziellen Situation in der sich die Stadt befindet, ein Großteil (12,2 Mio. EUR) der oben genannten Mehrbedarfe durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen, insbesondere im Zinsbereich, gedeckt werden. Diesbezüglich handelt es sich folglich nur um Verschiebungen der vorhandenen Mittel. In Höhe von 9,2 Mio. EUR liegen Sachverhalte vor, denen keine Deckung im Haushalt zugeordnet werden konnte.