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Verwaltungsvorlage (Kostensteigerung, Baumaßnahme KInvFöG Lärmbekämpfung, LOA, Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
279 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Verwaltungsvorlage (Kostensteigerung, Baumaßnahme KInvFöG Lärmbekämpfung, LOA, Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz) Verwaltungsvorlage (Kostensteigerung, Baumaßnahme KInvFöG Lärmbekämpfung, LOA, Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz) Verwaltungsvorlage (Kostensteigerung, Baumaßnahme KInvFöG Lärmbekämpfung, LOA, Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.06.2017 Nr. 4103 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Kostensteigerung, Baumaßnahme KInvFöG Lärmbekämpfung, LOA, Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz Beschlussentwurf: Die Kostensteigerung um 530.000 EUR auf 1.036.200 EUR bei der obigen Maßnahme wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4103 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung 78520000 - Tiefbaumaßnahmen 7.266100.700.200 - KInvFöG, Lärmbekämpfung, LOA, Markstraße Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 20.730,00 EUR Kosten insgesamt 20.730,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen - 20.730,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 11 Abs. 4 Pkt. c der Zuständigkeitsordnung vom 05.03.2012 entscheidet der Bauausschuss (heute: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität) über die Kostenfeststellung der Maßnahmen gem. den Buchstaben a) und b). Gem. § 13 Abs. 3 entscheidet der Finanz- und Beteiligungsausschuss (heute: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) über erhebliche Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen, soweit sie im Einzelfall 50.000 € oder 15 % der im Rahmen der Zuständigkeit eines Ausschusses festgesetzten Baukosten übersteigen. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität tagt planmäßig am 21.06.2017 und am 05.09.2017. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften tagt planmäßig am 28.06.2017 und am 13.09.2017. Aufgrund der Vorlauffristen können die Ausschusssitzungen im Juni nicht mehr avisiert werden. Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität am 21.06.2017, und in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017, die Kostenerhöhung vorstellen. Die Kostensteigerung wird daher nach § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Rat am 06.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Vorkalkulation vom 13.01.2014 wurde lediglich die Fläche der Marktstraße von 5700 m² betrachtet, welche mit lärmoptimierten Asphalt hergestellt werden sollte. Diese Fläche wurde mit 90 EUR/m² multipliziert. Der Preis ist gültig für einen unkomplizierten Austausch von 36 cm unbelastetem Oberbaumaterial, gegen einen neuen 36 cm dicken Asphaltaufbau mit lärmoptimierten Asphalt. Zur endgültigen Kalkulation vom 08.06.2017 wurden zusätzlich zur Grundfläche der Marktstraße, die Arbeiten an den Einmündungen und in den Randbereichen das Auswechseln der Rinne die Markierungsarbeiten das Herstellen von Induktionsschleifen im Bereich der LSA das Austauschen der Schieberkappen sowie der barrierefreie Ausbau der Überwege betrachtet. Zunächst widersprüchliche Aussagen -über Bodenbeschaffenheit und Bodenqualität- wurden um zwei umfassende Bodenanalysen ergänzt. Im Ergebnis muss bei dieser Baumaßnahme zusätzlich eine Untergrundverbesserung mit RCL-Schotter hergestellt werden Betontragschichten aufgebrochen und entsorgt werden ein mit Kupfer, Arsen und Chlorid belasteter Boden entsorgt werdenEine anfängliche Vorkalkulation von 506.200 EUR für die reine Asphaltfläche ergibt bei umfassender Betrachtung der Gesamtmaßnahme einen kalkulierten Preis von 1.036.200 EUR. Der Stadtkämmerer wurde gem. § 8 d) der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.