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Verwaltungsvorlage (59. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 17.07.2015 Nr. 1618 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6601 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff 59. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die 59. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1618 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat als Satzung für jede Erschließungsanlage deren Umfang, deren Teileinrichtungen sowie die Art der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen. Im vorliegenden Fall soll das Abrechnungsgebiet für nachfolgende Erschließungsanlagen beschlossen werden: Hans – Bos – Straße einschließlich Wendeanlage Dakerstraße einschließlich Wendeanlage Kaiserswerther Straße – von Hausnummer 166 bis einschließlich Hausnummer 119 bzw. 120 (inklusive Hausnummer 122 i) Fichtenhainer Allee/Campus Fichtenhain – von Anrather Straße bis Ring Campus Fichtenhain -