Daten
Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 17.07.2015
Nr.
1618 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6601 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
59. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die 59. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1618 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom
15.06.1990 in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Rat als Satzung für jede Erschließungsanlage
deren Umfang, deren Teileinrichtungen sowie die Art der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen.
Im vorliegenden Fall soll das Abrechnungsgebiet für nachfolgende Erschließungsanlagen beschlossen
werden:
Hans – Bos – Straße einschließlich Wendeanlage
Dakerstraße einschließlich Wendeanlage
Kaiserswerther Straße – von Hausnummer 166 bis einschließlich Hausnummer 119 bzw. 120 (inklusive
Hausnummer 122 i)
Fichtenhainer Allee/Campus Fichtenhain – von Anrather Straße bis Ring Campus Fichtenhain -