Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.07.2017
Nr.
4187 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
13.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2016 und
2017 im 2. Quartal 2017
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2017 - 30.06.2017 im Teilergebnisplan 2016
im Gesamtbetrag von 284.374,25 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 24.05.2017)
in der Zeit vom 01.04.2017 - 30.06.2017 im Teilergebnisplan 2017
im Gesamtbetrag von 537.750,44 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (bis 24.05.2017)
in der Zeit vom 01.04.2017 - 30.06.2017 im Teilfinanzplan 2017
im Gesamtbetrag von 422.284,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 3
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4187 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2017 bis 30.06.2017 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und §
22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Teilergebnisplan 2016 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2017 bis 30.06.2017 aufgrund § 83
Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW (die Regelungen des § 82 GO NW sind ab dem
24.05.2017 aufgrund der Haushaltsgenehmigung sowie der Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht
mehr maßgebend) und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 2 und 3 zusammengestellten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2017 gemäß
§ 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.