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Verwaltungsvorlage (Aufhebung der Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 1 GO NW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.05.2015 Nr. 1380 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Aufhebung der Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen gemäß § 58 Abs. 1 GO NW Beschlussentwurf: 1. Der Rat hebt seinen Beschluss vom 12.06.2014 zur Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen und der Gruppen gemäß § 58 Abs. 1 GO NW als Mitglieder mit beratender Stimme für die Ausschüsse, denen kein Mitglied der Fraktion oder Gruppe als stimmberechtigtes Mitglied angehört insofern auf, als die ehemalige Ratsgruppe Die PARTEI-Piraten betroffen ist. 2. Der Rat stellt fest, dass folgenden Ausschüssen keine Vertreterin/kein Vertreter der ehemaligen Ratsgruppe Die PARTEI-Piraten als beratendes Mitglied mehr angehört: - Entwässerungsausschuss - Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - Rechnungsprüfungsausschuss - Wahlprüfungsausschuss Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1380 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW ermöglicht es Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht stimmberechtigt vertreten sind, ein beratendes Mitglied zu benennen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 beschlossen, diese Möglichkeit auch auf die Ratsgruppen anzuwenden, um eine Verbindung zwischen beratendem Mitglied und Ratsgruppe herzustellen. Nach der Auflösung einer Ratsgruppe ist dies nicht mehr möglich bzw. erforderlich.