Daten
Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4901 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201 - bg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
06.03.2018
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
14.03.2018
Betreff
Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2017
Beschlussentwurf:
Der Sachstand zum Stichtag 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4901 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Sämtliche der folgend aufgeführten KInvFöG-Maßnahmen wurden durch den Rat der Stadt Krefeld am
10.12.2015 beschlossen.
Der Tabelle kann die Beendigungsanzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der damit gleichzeitig erfolgte Abruf der Fördermittel zu den seit dem letzten Bericht abgeschlossenen Maßnahmen entnommen werden.
Maßnahme
Radwegeerneuerung Kirschkamper Weg
Radwegeerneuerung Flünnertzdyk
Radwegeerneuerung Steeger Dyk
Austausch Pumpen/Dämmung Rohrnetze
Gebäudegruppe Burg Linn
Radwegeerneuerung Werner-Voss-Straße
Freizeitzentrum Süd
Beendigungsanzeige
17.11.2017
17.11.2017
06.12.2017
18.12.2017
19.12.2017
15.01.2018
abgerufene Fördermittel
22.989,93 EUR
39.112.74 EUR
111.469.19 EUR
21.848,19 EUR
116.283,57 EUR
1.460,67 EUR
Der Umsetzungsstand der einzelnen KInvFöG-Maßnahmen kann der beigefügten Anlage entnommen
werden.
Die Maßnahme Radwegerneuerung Forstwaldstraße kann nicht wie geplant über das KInvFöG-Programm
dargestellt werden. Es ist beabsichtigt, die Radwegsituation im Rahmen der städtischen Haushaltsmittel
zu optimieren.
Insgesamt bezieht sich der Sachstandsbericht auf die vom Rat der Stadt Krefeld am 10.12.2015 bzw.
08.12.2016 beschlossenen Maßnahmen.
Über die Verwendung der Mittel nach dem KInvFöG-Kapitel II wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides und der aktualisierten Förderungsvoraussetzungen des Landes wird hierzu eine gesonderte Vorlage erstellt.