Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 1698/15
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 796 – Südwerft Hafen - aufzustellen.
Beschreibung des Plangebietes
Der geplante Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 19,2 ha, davon sind ca. 16,6 ha Wasserfläche des Rheins. Die übrigen 2,6 ha sind der ca. 45 m breite Uferbereich zwischen Bataverstraße und dem Rhein. Die westliche und nördliche Plangebietsgrenze deckt sich mit der Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 228 1. Änderung – Hafen- und Industrieerweiterung -,
rechtskräftig seit dem 02. April 1976. Im Osten verläuft die Plangebietsgrenze ca. 198 m parallel,
westlich zur Flurstücksgrenze des Flurstücks 1, Flur 19 und weiter entlang der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 82, Flur 18 sowie entlang der nördlichen Grenze der Bataverstraße.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Linn.
Anlass und Ziel der Planung
Die Hafen Krefeld GmbH beabsichtigt eine Aktivierung des „Süd-Hafens Krefeld“ als Schüttgutumschlagstelle. Nach Angaben der Krefelder Hafen GmbH habe die geplante Umschlagstelle aufgrund verschiedenster Projekte in den Niederlanden eine große Bedeutung für die Krefelder Hafen GmbH & Co. KG. Aktuell wird der Umschlag im Bereich der Umschlaganlage Klöster / Felbermayr, an der Uerdinger Werft, am Hafenkopf und im Bereich der Verladeanlage CC vorgenommen. Um in Zukunft weiterhin bzw. verstärkt eigene Umschlagsleistungen im Bereich Massengut
anbieten zu können, stellt die Südwerft für die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG die einzige sinnvolle Alternative dar. Hierbei handelt es sich um eine alte Schwerlastmauer direkt am Rheinstrom
an der Bataverstraße. Die Schwerlastmauer ist seit Jahrzehnten ungenutzt und steht im Eigentum des Hafens. Die sie umgebenen Flächen sind im Eigentum der Stadt Krefeld.
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Bebauungsplanvorentwurf
Auf einer Länge von ca. 188 m entlang der vorhandenen Kaimauer ist eine Schiffsanlegestelle
vorgesehen. Der Bereich zwischen Kaimauer und Bataverstraße soll befestigt werden und zur
Aufstellung der technischen Anlagen dienen. Der Bereich für die geplante Umschlagstelle inklusive der geplanten Lagerflächen bzw. -boxen soll im Bebauungsplan als Sondergebiet Hafen festgesetzt werden.
Konkret ist die Errichtung folgender Anlagen geplant:
• Aufstellung eines Mobilbaggers
• Aufstellung eines mobilen Förderbandes zur Beladung der Schiffe
• Alternativ Aufstellung einer Krananlage
• Die Errichtung und der Betrieb von Lageranlagen für Schüttgüter. Das Schüttgut soll in
Lagerboxen gelagert werden. Geplant ist die Errichtung von überdachten Schüttboxen,
sowie nicht überdachten Lagerboxen. Für die Lagerung vorgesehen sind nur die Stoffe,
die keine Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRwG) sind.
Folgende Güter sollen umgeschlagen werden.
• Land-, Forstwirtschaftliche und verwandte Erzeugnisse
• Andere Nahrungs- und Futtermittel
• Feste mineralische Brennstoffe
• Erze und Metallabfälle
• Eisen- Stahl und Nichteisen-Metalle (einschließlich Halbzeug)
• Steine und Erden (einschließlich Brennstoffe)
• Düngemittel
• Chemische Erzeugnisse
• Fahrzeuge, Maschinen, sonstig Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter
Es wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. 400.000 t umgeschlagen werden. Dabei handelt es
sich um 50 % Neumengen, die andere 50 % sind Mengen die von anderen verkehrsungünstigeren Plätzen im Hafengebiet verlagert werden. Dadurch werden Verkehrswege verkürzt bzw.
komplett eingespart.
a.
b.
c.
100.000 t Förderband / Schiff (heute LKW / Schiff)
50.000 t Schiff / Schiff
250.000 t LKW / Schiff oder Schiff / LKW, entsprich ca. 10.000 LKW pro Jahr = 47
LKW / Tag
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Variante 1
Aufstellung eines Mobilbaggers und die Errichtung von sieben Lagerbunkern mit einer Größe von
je 30 m x 34 m und einer Höhe von 6,0 m.
Variante 2
Errichtung einer stationären Krananlage, einer Freilagerfläche von ca. 4950 m² und vier Lagerboxen mit einer Größe von je 33m x 12 m und einer Höhe von 5 m.
Das Vorhaben fällt unter die Genehmigungspflicht nach den §§ 4 ff des Gesetztes zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in Verbindung mit der Vierten
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen
–
4. BImSchV)
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Planungsrechtliche Situation
•
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Bereich des Plangebietes als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen und als Standort für den kombinierten Güterverkehr dar. Der Rhein und das Rheinufer sind als Oberflächengewässer und Regionaler Grünzug ausgewiesen. Eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans ist voraussichtlich nicht notwendig.
•
Der genehmigte Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen dar.
Nach Einholen des erforderlichen Betrittsbeschlusses kann der Flächennutzungsplan mit der
anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Krefeld Wirksamkeit erlangen.
•
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 228 1. Änderung –
Hafen und Industrieerweiterung –. Der Bebauungsplan setzt für den ca. 45 m breiten Uferbereich Private Grünfläche fest. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 228 1. Änderung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
796 - Südwerft Hafen - außer Kraft gesetzt werden.
Das Plangebiet ist Gegenstand mehrerer Fachplanungen:
• Der Bebauungsplan Nr. 796 - Südwerft Hafen - liegt innerhalb des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Dieser setzt das Flussbett zur Stadtgrenze als
Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1.1.1 „Erhaltung einer mit naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest. Der Uferbereich ist mit dem Entwicklungsziel 1.1.2 Erhaltung der
in der Bauleitplanung vorgesehenen Funktion als Grünfläche festgesetzt. Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, ob eine Änderung des Landschaftsplanes erforderlich ist. Ggf. tritt
gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LG NW) mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes der Landschaftsplan außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken gegen die
Planung vorbringt.
•
Die Bundeswasserstraße Rhein und das festgesetzte Überschwemmungsgebiet werden
nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Da das Plangebiet unmittelbar an den
Rheindeich im Deichverband Friemersheim grenzt, ist die Deichschutzverordnung einschlägig.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Dabei sind folgende Gutachten erforderlich:
• Schallgutachten
• Immissionsprognose Staub
• Landschaftspflegerischer Begleitplan
• Artenschutzuntersuchung
Ob weitere Gutachten erforderlich sind, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt.
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Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung soll die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB per Aushang erfolgen, da aufgrund der Lage des Plangebiets, angrenzend an ein Industriegebiet, keine Anwohner, sondern nur ein relativ kleiner Personenkreis unmittelbar von der Planung berührt sind.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 796 – Südwerft Hafen –beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 796 – Südwerft Hafen –
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes