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Verwaltungsvorlage (Finanzierung und Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2015 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Verwaltungsvorlage (Finanzierung und Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2015 -) Verwaltungsvorlage (Finanzierung und Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2015 -) Verwaltungsvorlage (Finanzierung und Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2015 -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.11.2015 Nr. 2078 /15/V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - II/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Betreff Finanzierung und Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2015 - Beschlussentwurf: Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2078 /15/V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Fraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 16.11.2015 beantragt, die Verwaltung solle einen schriftlichen Bericht erstellen, aus dem hervorgeht, ob die Anzahl der Reinigungskräfte in städtischen Einrichtungen, einschließlich der Tochtergesellschaften, reduziert wurde. Des Weiteren soll die Verwaltung in diesem Bericht erläutern, ob die Arbeitsschutzbedingungen eingehalten und ob die Aufgaben der Reinigungskräfte erfüllt werden können. Eine Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist nicht gegeben, da es sich weder um eine Angelegenheit von besonderer finanzieller Bedeutung, noch um eine finanz- und steuerpolitische Grundsatzfrage handelt. Aus diesen Gründen soll der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit verwiesen werden.