Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.04.2015
Nr.
1330 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/201-Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird
der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002010000 – Immobilienservice -, Kostenart 78510000 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660081.700.100
– Musikschule – Haus Sollbrüggen) – in Höhe von 70.000 EUR für 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06002010000 – Immobilienservice –, Kostenart 68110000 – Investitionszuweisungen vom Land (7.660046.705 – U3 Ausbauprogramm, Erweiterung um 11 Gruppen).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1330 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P060002010000
78510000
7.660081.700.100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Maßnahme „Musikschule – Haus Sollbrüggen“ handelt es sich um eine Baumaßnahme,
die bautechnisch überwiegend in 2014 abgeschlossen werden konnte. Aufgrund von diversen
Verzögerungen konnte die Maßnahme entgegen der bisherigen Erwartung noch nicht vollständig
abgerechnet werden.
Die Auszahlungen für die Schlussrechnungen waren für 2014 geplant. Daher wurden im Teilfinanzplan 2015 keine Mittel für diese Maßnahme veranschlagt und eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich.
Der Betrag von 70.000 EUR ergibt sich aus nach Kündigung der ausführenden Firma im Gewerk
Elektro neu zu vergebenden Restarbeiten. Eine Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 EUR für
vorliegende bzw. noch erwartete Schlussrechnungen wurde bereits vorab durch den Stadtkämmerer verfügt.
Die Deckung aus Mitteln des U3-Ausbauprogramms wird möglich, weil Mehreinzahlungen gegenüber dem etatisierten Planansatz erwartet werden.