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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.04.2015 Nr. 1330 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/201-Ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für die Musikschule – Haus Sollbrüggen Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002010000 – Immobilienservice -, Kostenart 78510000 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660081.700.100 – Musikschule – Haus Sollbrüggen) – in Höhe von 70.000 EUR für 2015 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06002010000 – Immobilienservice –, Kostenart 68110000 – Investitionszuweisungen vom Land (7.660046.705 – U3 Ausbauprogramm, Erweiterung um 11 Gruppen). Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1330 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P060002010000 78510000 7.660081.700.100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Bei der Maßnahme „Musikschule – Haus Sollbrüggen“ handelt es sich um eine Baumaßnahme, die bautechnisch überwiegend in 2014 abgeschlossen werden konnte. Aufgrund von diversen Verzögerungen konnte die Maßnahme entgegen der bisherigen Erwartung noch nicht vollständig abgerechnet werden. Die Auszahlungen für die Schlussrechnungen waren für 2014 geplant. Daher wurden im Teilfinanzplan 2015 keine Mittel für diese Maßnahme veranschlagt und eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist erforderlich. Der Betrag von 70.000 EUR ergibt sich aus nach Kündigung der ausführenden Firma im Gewerk Elektro neu zu vergebenden Restarbeiten. Eine Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 EUR für vorliegende bzw. noch erwartete Schlussrechnungen wurde bereits vorab durch den Stadtkämmerer verfügt. Die Deckung aus Mitteln des U3-Ausbauprogramms wird möglich, weil Mehreinzahlungen gegenüber dem etatisierten Planansatz erwartet werden.