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Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung_1. Änderung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
134 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung_1. Änderung.doc)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015“ 1. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE FESTSETZUNG DER REALSTEUERHEBESÄTZE DER STADT KREFELD FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 vom 19.06.2015 Aufgrund der § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit gültigen Fassung, § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in der zur Zeit gültigen Fassung und § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 ( GV.NW.1981, S. 732 ) hat der Rat der Stadt Krefeld in der Sitzung am xx.xx.xxxx folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 vom 19.06.2015 beschlossen: Die „Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015“ vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 218 ff.) wird wie folgt geändert: §1 In der Bezeichnung/Überschrift der Satzung fallen die Worte „für das Haushaltjahr 2015“ ersatzlos fort. §2 Im § 1 der Satzung fallen die Worte „für das Haushaltsjahr 2015“ ersatzlos fort. §3 Der neue § 2 der Satzung lautet: „Die Grundsteuerhebesätze gelten bis zur Neufestsetzung, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge. Der Gewerbesteuerhebesatz gilt bis zu seiner Neufestsetzung.“ §4 Es wird der folgende § 3 angefügt: „Die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Jahr 2015 vom 19.06.2015 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“ §5 Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 vom 19.06.2015 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.