Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.08.2014
Nr.
226 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM
Krefeld Außenwerbung GmbH
hier: Abberufung eines Geschäftsführers, Bestellung einer Geschäftsführerin, etc.
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH wird die Weisung erteilt, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Herr Hermann Meyersick, geb. am 05.12.1960, wohnhaft Wilhelmshavenufer 28, 48155 Münster, wird mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen.
2. Frau Ute Geisler, geb. am 31.05.1965, wohnhaft Mauenheimerstraße 145a, 50733 Köln, wird
mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt.
3. Herr Stefan von Kries-Voigt, geb. am 05.06.1965, wohnhaft Rosenburgweg 8, 53115 Bonn,
wird mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigter Prokurist der Gesellschaft abberufen.
4. Herr Ingo Rieper, geboren am 10.06.1967, wohnhaft Judenpfad 2, 50999 Köln wird mit sofortiger Wirkung als einzelvertretungsberechtigter Prokurist der Gesellschaft abberufen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 226 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zu 1. und 2.:
Die Stadt Krefeld ist mit 49% an der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH beteiligt.
Gemäß § 13 des Gesellschaftervertrages der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH bedarf die Gesellschaft des im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusses der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 13 (1) fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse einstimmig.
Gemäß § 8 (1) des Gesellschaftervertrages hat die Geschäftsführung zwei Geschäftsführer. Herr
Meyersick soll als Geschäftsführer abberufen werden. Jeder Gesellschafter hat das Recht, einen
Geschäftsführer vorzuschlagen. Frau Geisler wurde von der DSM Deutsche Städte Medien GmbH
als Nachfolgerin vorgeschlagen.
Zu 3. und 4.:
Beide Mitarbeiter sind nicht mehr für die Ströer-Gruppe tätig, sodass sie als Prokuristen abzuberufen sind.
In der Aufsichtsratssitzung am 09.05.2014 wurden der Gesellschafterversammlung einstimmig
sämtliche Beschlüsse zur Beschlussfassung empfohlen.