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Verwaltungsvorlage (Hundebestandsaufnahme - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 10.04.2015 - )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
438 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.08.2015 Nr. 1297 /15 / 1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 21 Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Betreff Hundebestandsaufnahme - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 10.04.2015 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1297 /15 / 1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit ihren Beschlüssen vom 18.06.2015 zur „Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld“ (Vorlage Nr. 159/14/2) sowie zum „Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020“ (Vorlage Nr. 1556/15) hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, zur Erreichung der operativen Ertragsziele eine Hundebestandsaufnahme in 2016 zu organisieren. Zu HSK-Maßnahme Lfd. Nr. A-1 „Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme“ trifft der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 folgende Aussage: „Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten (ca. 98.000 EUR) anfallen. Auf der Basis der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-)Anmeldungen im Umfange von 10 % erwartet werden, was wiederum einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR p.a. entspricht.“ Die avisierte flächendeckende Hundebestandsaufnahme im Krefelder Stadtgebiet war bereits zuvor Gegenstand eines Antrages der UWG-Ratsgruppe vom 06.01.2015 an den Stadtrat. Der Rat verwies diesen Antrag mittels der Vorlage Nr. 917/15/V am 05.02.2015 an den AFBL – die Beratung in diesem Gremium erfolgte dort dann am 12.03.2015 anhand der Vorlage Nr. 917/15/1. Am 10.04.2015 stellte die UWG sodann für die Ratssitzung am 07.05.2015 zwei weitere Anträge; diese Anträge verwies der Rat (am 18.06.2015) aufgrund der Vorlage Nr. 1297/15/V an den AFBL. Hierauf bezieht sich diese Vorlage, wobei zu den Fragen seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen wird: 1. Ist die Vorstellung der Verwaltung, dass die Hundebestandsaufnahme auf Honorar-Basis (* ca. 70 € pro Hund/Hamburger Abendblatt – Stadt Ahrensburg) von externen Firmen übernommen wird, realistisch? Die Vergabeunterlagen sowie die Kostenkalkulation der kreisangehörigen schleswigholsteinischen Gemeinde Ahrensburg (31.361 Einwohner im Jahr 2013) sind der Krefelder Stadtverwaltung nicht bekannt, da sie dem Datenschutz unterliegen. Insofern wird auch um Verständnis dafür gebeten, dass eine Bewertung der angeblichen Aussagen des „Hamburger Abendblattes“ nicht erfolgen kann. Im Übrigen fehlt es auch bereits in der Validität an der interkommunalen Vergleichsgrundlage: • • Ahrensburg: 888 Einwohner je km² Krefeld: 1.612 Einwohner je km² Die Vorstellung der Stadtverwaltung Krefeld, die Hundebestandsaufnahme auf der Basis eines erfolgsorientierten Entgeltsystems in Auftrag geben zu können, ist realistisch. Diese Annahme beruht auf Erkenntnissen aus der ständigen „Konferenz der Steueramtsleiter/-innen NRW“ und den vorliegenden Ergebnissen von Sondierungsgesprächen der Verwaltung. 2. Wird nicht ein besonderer Druck zwischen Bevölkerung und externen Kontrolleuern aufgebaut, wenn Ordnungswidrigkeiten, wie Hundesteuerhinterziehung, von Privatfirmen gesucht und angezeigt werden? Nein, wobei folgende Fakten zu berücksichtigen sind: Begründung 1. 2. 3. Seite 3 Das zu beauftragende externe Unternehmen und seine Mitarbeiter/-innen werden per Vertrag verpflichtet, die vom „Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsarbeit NRW“ herausgegebenen Leitlinien und Grundsätze einzuhalten, die sich auf die „Hundebestandsaufnahmen durch private Unternehmen“ beziehen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist vorgesehen. Es werden ausschließlich Daten unter Beachtung der Bestimmungen des § 8 Abs. 4 und 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld erhoben. Fernhin verfügen die Mitarbeiter/-innen des Unternehmens über keinerlei Angaben bei Durchführung der Bestandsaufnahme, welche Hunde versteuert sind und welche nicht. Die nachgelagerte Datenauswertung erfolgt somit (abgeschottet von der vorherigen Datenerhebung) ausschließlich durch die kommunale Steuerbehörde. Aus dem Grunde nimmt auch das Unternehmen, das mit der Hundebestandsaufnahme beauftragt werden soll, keinerlei hoheitliche Befugnisse wahr, insbesondere hat es auch keine Kompetenzen bei der Feststellung und Verfolgung von etwaigen Steuerordnungswidrigkeiten. 3. Wie würde die Verwaltung kontrollieren, dass die Datenschutzbestimmungen von den Fremdfirmen eingehalten werden oder würde man sich nur auf eventuell schriftliche Zusagen verlassen? Grundlage der Auftragsvergabe werden auch die Referenzen aus anderen Großstädten sein, die im Rahmen der Angebotsabgabe mit vorzulegen sind. Ferner wird im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Durchführung der Hundebestandsaufnahme sichergestellt, dass das zu beauftragende Unternehmen keinen Zugang zu geschützten steuerlichen Daten der Stadt Krefeld bekommt. 4. Mit welcher Erfolgsquote rechnet die Stadt Krefeld? Der Berechnung der HSK-Zielsetzung liegt eine Quote von mindestens 10 % unversteuerter Hunde im Stadtgebiet Krefelds zu Grunde. Diese Annahme wird auch weiterhin als realistisch angesehen. 5. Antrag der UWG: „Wir beantragten hiermit, die Hundebestandsaufnahme von Mitarbeitern der Stadt Krefeld durchgeführt wird und zwar gemäß der nachstehend aufgeführten Vorgehensweise der Stadt Hagen. Von einer externen Auftragsvergabe wird abgesehen“. Der Antrag der UWG geht von zum Teil unzutreffenden Informationen aus, die wiederum zu falschen Rückschlüssen führen. 1. Es ist nach den von der Krefelder Verwaltung bei der Stadt Hagen aktuell eingeholten Auskünften nicht zutreffend, dass in der Stadt Hagen eine systematische Hundebestandsaufnahme mit vollständiger Befragung aller Haushalte durchgeführt wird. • Richtig ist vielmehr, dass in der Stadt Hagen im Rahmen einer Sonderaktion zwei (überplanmäßige und im Personalstamm schon vorhandene) städtische Ganztagskräfte eingesetzt werden, um zunächst einmal in einer Art „Doppelstreife“ Orte aufzusuchen, an denen verstärkt Bürger/-innen mit ihren Hunden anzutreffen sind („Cafés, Lokale mit Außengastronomie, Öffentliche Park- und Gartenanlagen, Hundefreilaufwiesen, Treffpunkte sozialer Randgruppen“). • Die beiden Mitarbeiter überprüfen dabei, ob die vor Ort angetroffenen Hunde mit einer gültigen Hundesteuermarke versehen sind. Sofern dies nicht der Fall ist, Begründung Seite 4 stellen sie die Personalien des Hundebesitzers fest und nehmen in dem Zusammenhang ggfs. telefonisch Verbindung mit dem Innendienst der Steuerbehörde auf, um den festgestellten Sachverhalt steuerlich überprüfen und weiterverfolgen zu lassen). Digitale Erfassungstechnik wird dabei nach Auskunft der Stadt Hagen aktuell nicht eingesetzt. • Es handelt sich dabei um eine Art Hundebestandsaufnahme nach dem „Zufallsprinzip“. Die Aktion in Hagen ist auf 2 Jahre befristet. Ob und ggfs. in welchem Umfang sie verlängert oder in eine systematische Erhebung in einzelnen Stadtteilen ausgedehnt wird, steht aktuell noch nicht fest. 2. Die von der Stadtverwaltung Krefeld nach den o.a. HSK-Beschlüssen durchzuführende Hundebestandsaufnahme soll hingegen • professionell und flächendeckend vorgenommen werden, um den angestrebten finanziellen Konsolidierungs-Effekt zu erreichen. • unter Einsatz moderner digitaler Erfassungstechnik (Tablets) zeit- und kostensparend und ohne Medienbrüche erfolgen, wodurch auch die Nacharbeit in der Steuerbehörde aus verwaltungsökonomischen Gründen deutlich begrenzt werden könnte, • in der Durchführung in ca. 3 Monaten abgeschlossen sein, wozu bei Städten mit über 100 TSD Haushalten erfahrungsgemäß bis zu 20 Kräfte eingesetzt werden müssen und • ohne Personalneueinstellungen für die Stadt Krefeld und damit aufwandneutral für das städtische Personalkostenbudget erfolgen. Freie Personalressourcen stehen in der Stadtverwaltung für den skizzierten temporären Erhebungszweck nicht zur Verfügung. Auch die Anschaffung der notwendigen digitalen Technik für eine so begrenzte Einsatzzeit wäre unwirtschaftlich. 3. Insofern empfiehlt die Verwaltung, die Hundebestandsaufnahme 2016 per Auftragsvergabe einem externen Dritten zu übertragen. Anlage 1: UWG-Antrag „Hundebestandsaufnahme 2016“ vom 10.04.2015 Anlage 2: UWG-Antrag „Sachstandsbericht zur Hundebestandsaufnahme“ vom 10.04.2015