Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:29
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.08.2015
Nr.
1297 /15 / 1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 21 Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.09.2015
Betreff
Hundebestandsaufnahme
- Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 10.04.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1297 /15 / 1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit ihren Beschlüssen vom 18.06.2015 zur „Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld“ (Vorlage Nr. 159/14/2) sowie zum „Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020“ (Vorlage Nr.
1556/15) hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, zur Erreichung der operativen Ertragsziele
eine Hundebestandsaufnahme in 2016 zu organisieren.
Zu HSK-Maßnahme Lfd. Nr. A-1 „Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme“ trifft der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 folgende Aussage:
„Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten (ca. 98.000 EUR) anfallen. Auf der Basis
der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-)Anmeldungen im Umfange von 10 % erwartet werden, was wiederum
einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR p.a. entspricht.“
Die avisierte flächendeckende Hundebestandsaufnahme im Krefelder Stadtgebiet war bereits
zuvor Gegenstand eines Antrages der UWG-Ratsgruppe vom 06.01.2015 an den Stadtrat. Der Rat
verwies diesen Antrag mittels der Vorlage Nr. 917/15/V am 05.02.2015 an den AFBL – die Beratung in diesem Gremium erfolgte dort dann am 12.03.2015 anhand der Vorlage Nr. 917/15/1.
Am 10.04.2015 stellte die UWG sodann für die Ratssitzung am 07.05.2015 zwei weitere Anträge;
diese Anträge verwies der Rat (am 18.06.2015) aufgrund der Vorlage Nr. 1297/15/V an den
AFBL. Hierauf bezieht sich diese Vorlage, wobei zu den Fragen seitens der Verwaltung wie folgt
Stellung genommen wird:
1. Ist die Vorstellung der Verwaltung, dass die Hundebestandsaufnahme auf Honorar-Basis (*
ca. 70 € pro Hund/Hamburger Abendblatt – Stadt Ahrensburg) von externen Firmen übernommen wird, realistisch?
Die Vergabeunterlagen sowie die Kostenkalkulation der kreisangehörigen schleswigholsteinischen Gemeinde Ahrensburg (31.361 Einwohner im Jahr 2013) sind der Krefelder Stadtverwaltung nicht bekannt, da sie dem Datenschutz unterliegen. Insofern wird auch um Verständnis dafür gebeten, dass eine Bewertung der angeblichen Aussagen des „Hamburger
Abendblattes“ nicht erfolgen kann. Im Übrigen fehlt es auch bereits in der Validität an der interkommunalen Vergleichsgrundlage:
•
•
Ahrensburg: 888 Einwohner je km²
Krefeld: 1.612 Einwohner je km²
Die Vorstellung der Stadtverwaltung Krefeld, die Hundebestandsaufnahme auf der Basis eines
erfolgsorientierten Entgeltsystems in Auftrag geben zu können, ist realistisch. Diese Annahme
beruht auf Erkenntnissen aus der ständigen „Konferenz der Steueramtsleiter/-innen NRW“ und
den vorliegenden Ergebnissen von Sondierungsgesprächen der Verwaltung.
2. Wird nicht ein besonderer Druck zwischen Bevölkerung und externen Kontrolleuern aufgebaut, wenn Ordnungswidrigkeiten, wie Hundesteuerhinterziehung, von Privatfirmen gesucht
und angezeigt werden?
Nein, wobei folgende Fakten zu berücksichtigen sind:
Begründung
1.
2.
3.
Seite 3
Das zu beauftragende externe Unternehmen und seine Mitarbeiter/-innen werden per
Vertrag verpflichtet, die vom „Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsarbeit NRW“ herausgegebenen Leitlinien und Grundsätze einzuhalten, die sich auf die
„Hundebestandsaufnahmen durch private Unternehmen“ beziehen. Die Vereinbarung
einer Vertragsstrafe ist vorgesehen. Es werden ausschließlich Daten unter Beachtung der
Bestimmungen des § 8 Abs. 4 und 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld erhoben.
Fernhin verfügen die Mitarbeiter/-innen des Unternehmens über keinerlei Angaben bei
Durchführung der Bestandsaufnahme, welche Hunde versteuert sind und welche nicht.
Die nachgelagerte Datenauswertung erfolgt somit (abgeschottet von der vorherigen Datenerhebung) ausschließlich durch die kommunale Steuerbehörde.
Aus dem Grunde nimmt auch das Unternehmen, das mit der Hundebestandsaufnahme
beauftragt werden soll, keinerlei hoheitliche Befugnisse wahr, insbesondere hat es auch
keine Kompetenzen bei der Feststellung und Verfolgung von etwaigen Steuerordnungswidrigkeiten.
3. Wie würde die Verwaltung kontrollieren, dass die Datenschutzbestimmungen von den
Fremdfirmen eingehalten werden oder würde man sich nur auf eventuell schriftliche Zusagen
verlassen?
Grundlage der Auftragsvergabe werden auch die Referenzen aus anderen Großstädten sein, die
im Rahmen der Angebotsabgabe mit vorzulegen sind. Ferner wird im Rahmen der Vertragsgestaltung und der Durchführung der Hundebestandsaufnahme sichergestellt, dass das zu beauftragende Unternehmen keinen Zugang zu geschützten steuerlichen Daten der Stadt Krefeld bekommt.
4. Mit welcher Erfolgsquote rechnet die Stadt Krefeld?
Der Berechnung der HSK-Zielsetzung liegt eine Quote von mindestens 10 % unversteuerter Hunde im Stadtgebiet Krefelds zu Grunde. Diese Annahme wird auch weiterhin als realistisch angesehen.
5. Antrag der UWG: „Wir beantragten hiermit, die Hundebestandsaufnahme von Mitarbeitern
der Stadt Krefeld durchgeführt wird und zwar gemäß der nachstehend aufgeführten Vorgehensweise der Stadt Hagen. Von einer externen Auftragsvergabe wird abgesehen“.
Der Antrag der UWG geht von zum Teil unzutreffenden Informationen aus, die wiederum zu falschen Rückschlüssen führen.
1.
Es ist nach den von der Krefelder Verwaltung bei der Stadt Hagen aktuell eingeholten
Auskünften nicht zutreffend, dass in der Stadt Hagen eine systematische Hundebestandsaufnahme mit vollständiger Befragung aller Haushalte durchgeführt wird.
• Richtig ist vielmehr, dass in der Stadt Hagen im Rahmen einer Sonderaktion zwei
(überplanmäßige und im Personalstamm schon vorhandene) städtische Ganztagskräfte eingesetzt werden, um zunächst einmal in einer Art „Doppelstreife“ Orte
aufzusuchen, an denen verstärkt Bürger/-innen mit ihren Hunden anzutreffen
sind („Cafés, Lokale mit Außengastronomie, Öffentliche Park- und Gartenanlagen,
Hundefreilaufwiesen, Treffpunkte sozialer Randgruppen“).
• Die beiden Mitarbeiter überprüfen dabei, ob die vor Ort angetroffenen Hunde mit
einer gültigen Hundesteuermarke versehen sind. Sofern dies nicht der Fall ist,
Begründung
Seite 4
stellen sie die Personalien des Hundebesitzers fest und nehmen in dem Zusammenhang ggfs. telefonisch Verbindung mit dem Innendienst der Steuerbehörde
auf, um den festgestellten Sachverhalt steuerlich überprüfen und weiterverfolgen
zu lassen). Digitale Erfassungstechnik wird dabei nach Auskunft der Stadt Hagen
aktuell nicht eingesetzt.
• Es handelt sich dabei um eine Art Hundebestandsaufnahme nach dem „Zufallsprinzip“. Die Aktion in Hagen ist auf 2 Jahre befristet. Ob und ggfs. in welchem Umfang sie verlängert oder in eine systematische Erhebung in einzelnen Stadtteilen
ausgedehnt wird, steht aktuell noch nicht fest.
2.
Die von der Stadtverwaltung Krefeld nach den o.a. HSK-Beschlüssen durchzuführende
Hundebestandsaufnahme soll hingegen
• professionell und flächendeckend vorgenommen werden, um den angestrebten finanziellen Konsolidierungs-Effekt zu erreichen.
• unter Einsatz moderner digitaler Erfassungstechnik (Tablets) zeit- und kostensparend
und ohne Medienbrüche erfolgen, wodurch auch die Nacharbeit in der Steuerbehörde aus verwaltungsökonomischen Gründen deutlich begrenzt werden könnte,
• in der Durchführung in ca. 3 Monaten abgeschlossen sein, wozu bei Städten mit über
100 TSD Haushalten erfahrungsgemäß bis zu 20 Kräfte eingesetzt werden müssen
und
• ohne Personalneueinstellungen für die Stadt Krefeld und damit aufwandneutral für
das städtische Personalkostenbudget erfolgen.
Freie Personalressourcen stehen in der Stadtverwaltung für den skizzierten temporären Erhebungszweck nicht zur Verfügung. Auch die Anschaffung der notwendigen digitalen Technik für
eine so begrenzte Einsatzzeit wäre unwirtschaftlich.
3.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, die Hundebestandsaufnahme 2016 per Auftragsvergabe einem externen Dritten zu übertragen.
Anlage 1: UWG-Antrag „Hundebestandsaufnahme 2016“ vom 10.04.2015
Anlage 2: UWG-Antrag „Sachstandsbericht zur Hundebestandsaufnahme“ vom 10.04.2015