Daten
Kommune
Krefeld
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289 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2015 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.08.2015
Nr.
1677 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 03.09.2015
Betreff
Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10
Landesbodenschutzgesetz
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2015 Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1677 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zur Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 13.07.2015 wird
von der Verwaltung zu der Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck (Vulkanstraße) folgender Sachstandsbericht abgegeben:
Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen für den Abbruch eines Gebäudes auf dem Gelände
des alten Fischelner Gaswerks an der Vulkanstraße wurden Belastungen des Grundwassers mit
Cyaniden festgestellt. Der Ausgangspunkt dieser Grundwasserverunreinigung sind tiefreichende
Cyanid-Bodenkontaminationen im Untergrund des Gaswerksgeländes.
Die Entstehung der Cyanidbelastungen auf dem Gaswerksgelände erklärt sich aus dem Produktionsverfahren, mit dem zu Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aus Kohle Stadtgas erzeugt wurde. Bei diesem Prozess bildete sich im Rohgas als Nebenprodukt Cyanwasserstoff. Diese chem. Verbindung besitzt korrosionsfördernde Eigenschaften und musste zum Schutz der
Gasleitungen herausgefiltert werden. Die Abscheidungsprodukte sind in Becken gesammelt worden.
Es deutet einiges darauf hin, dass auf dem Gaswerksgelände an der Vulkanstraße noch Reste
eines solchen unterirdischen Absetzbeckens im Untergrund vorhanden sind. Durch Erkundungsbohrungen konnte der Hauptbelastungsbereich eingegrenzt werden. Er umfasst eine Fläche von
ca. 60 m². Die Cyanid-Bodenbelastungen reichen z. T. bis in das Grundwasser hinein und werden
vom durchströmenden Grundwasser gelöst. Die natürliche Fließrichtung ist hier von Südwesten
nach Nordosten ausgerichtet, so dass das kontaminierte Grundwasser vom Schadensbereich in
das Kleingartengelände hineinströmt. Längs der Grenze zu den Kleingärten sind 4 Kontrollbrunnen eingerichtet worden. Hier wurden Cyanidkonzentrationen zwischen 20 und 290 µg/l im
Wasser gemessen. Aus der Verteilung der Messergebnisse – zu den äußeren Pegeln abnehmende Belastungswerte – kann abgeleitet werden, dass die Breite der Kontaminationsfahne unter
den Kleingärten ca. 20 m beträgt. Es ist daher nur ein kleiner Teil der Gesamtkleingartenanlage
betroffen.
Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge hat die Stadt Krefeld die betroffenen Pächter der Kleingartenanlage informiert und Empfehlungen gegeben bzw. Anordnungen getroffen. In einigen
Gärten der Kleingartenanlage muss Folgendes beachtet werden: Das Grundwasser darf nicht als
Trinkwasser genutzt werden. Es soll auch nicht für Planschbecken oder sonstige Zwecke, bei
denen Kleinkinder mit dem Wasser in direkten Kontakt kommen könnten, verwendet werden.
Alle Pflanzenkulturen, die zum Verzehr angebaut werden, wie Salat, Gemüse, Obst, dürfen nicht
mit Grundwasser gegossen werden. Die Zierpflanzenflächen, wie Rasen und Blumenbeete, dürfen weiterhin mit Grundwasser gewässert werden.
Zur Sanierung des Schadens ist eine Ausbaggerung des Kontaminationsbereichs auf dem Gaswerksgelände vorgesehen. Zuvor muss noch das alte Gasreglergebäude abgerissen werden, da
es direkt am Hauptbelastungsbereich steht.
Die Kosten der Sanierung sind, da der Verursacher des Schadens – die ehem. Gaswerksbetreibergesellschaft - nicht mehr existent ist, vom Grundstückseigentümer zu tragen. Eigentümer der
Fläche sind die SWK.
Umsetzung der Mitteilungspflicht gemäß § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz ( Information der Eigentümer von Altlastverdachtsflächen über die Eintragung ihres Grundstücks im Altlastverdachtsflächenkataster ):
Begründung
Seite 3
Die Zahl der im Kataster eingetragenen Altlastverdachtsflächen beträgt aktuell 2377. Hiervon fallen zum
Stichtag 1. Juni 2015 1364 Flächen unter die Informationsverpflichtung nach § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz. Die Zahl der zu verarbeitenden Verdachtsflächen hat sich auf Grund von Neueinträgen von ursprünglich 1313 (Juni 2013) auf 1364 (Juni 2015) erhöht.
Für jede Verdachtsfläche wird zunächst eine Überprüfung der Erfassungsgrundlage durchgeführt. Dabei
werden die bei der Stadt Krefeld vorhandenen Daten gesichtet (Bauaktenarchiv, Stadtarchiv, historische
Stadtkarten und Luftbilder). In dem hier genannten Zeitraum haben sich 20% der überprüften Katastereinträge als nicht korrekt herausgestellt. Zum Beispiel ist in einigen Fällen irrtümlich das Wohngrundstück des Firmeninhabers als Verdachtsfläche erfasst worden, weil in der alten Gewerbekartei der Betrieb
unter der Wohnadresse angemeldet worden war; in anderen Fällen hat es im Laufe der Jahre Veränderungen bei den Hausnummern gegeben, so dass die Grundstückszuordnung nicht zutreffend war. Auch
bei den Abgrenzungen der erfassten Flächen sind häufig Nachprüfungen erforderlich, da die Flurstücke
teilweise verändert worden sind. Die fehlerhaften Katastereinträge werden korrigiert bzw. gestrichen.
Für die bestätigten Altlastverdachtsflächen müssen anschließend zu jedem Flurstück die Namen und die
aktuellen Adressen der auch außerhalb Krefelds bzw. im Ausland lebenden Eigentümer ermittelt werden.
Hierzu sind elektronische Abfragen in verschiedenen Datenbanken erforderlich. Besonders das Recherchieren der Eigentümeradressen hat sich als recht zeitaufwendig herausgestellt. Die Eigentümer werden
dann schriftlich mit Benennung der Verdachtsmomente darüber informiert, dass ihr Grundstück in das
Altlastverdachtsflächenkataster eingetragen worden ist. Die Informationsschreiben enthalten den Hinweis, dass bei entsprechenden Nachweisen eine Korrektur bzw. Löschung der Katasterdaten verlangt
werden kann.
Aufgrund der vor Absendung der Info-Schreiben durchgeführten Katasterüberprüfung ist es in einzelnen
Fällen zu Einwendungen der Grundstückseigentümer gekommen. Der überwiegende Teil der Einwendungen wurde begründet abgewiesen.
Von den mittlerweile 1364 informationspflichtigen Fällen sind inzwischen 56 % abgearbeitet.
Unabhängig hiervon haben weitere Grundstückseigentümer im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
Informationen aus dem Altlastverdachtsflächenkataster erhalten. Stetig steigend ist in den letzten Jahren
die Zahl der Anträge auf Auskunft, die von Kaufinteressenten oder Wertgutachtern gestellt werden. In
den vergangenen beiden Jahren wurden über 830 Auskünfte aus dem Altlastverdachtsflächenkataster
erteilt.
Im gleichen Zeitraum wurde die Sanierung Froitzheim zum Abschluss gebracht und die Gefährdungsabschätzung des Wohngebietes Mauritzstraße/Erlenweinstraße mit 52 Einzelgrundstücken durchgeführt.