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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
289 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:32
Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz)

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Inhalt der Datei

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2015 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.08.2015 Nr. 1677 /15V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 03.09.2015 Betreff Sachstandsbericht zur Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mitteilungspflicht bei Altlastverdachtsflächen gem. § 10 Landesbodenschutzgesetz - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2015 Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1677 /15V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zur Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen vom 13.07.2015 wird von der Verwaltung zu der Grundwasserbelastung in der Kleingartenanlage Heideck (Vulkanstraße) folgender Sachstandsbericht abgegeben: Im Rahmen vorbereitender Untersuchungen für den Abbruch eines Gebäudes auf dem Gelände des alten Fischelner Gaswerks an der Vulkanstraße wurden Belastungen des Grundwassers mit Cyaniden festgestellt. Der Ausgangspunkt dieser Grundwasserverunreinigung sind tiefreichende Cyanid-Bodenkontaminationen im Untergrund des Gaswerksgeländes. Die Entstehung der Cyanidbelastungen auf dem Gaswerksgelände erklärt sich aus dem Produktionsverfahren, mit dem zu Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts aus Kohle Stadtgas erzeugt wurde. Bei diesem Prozess bildete sich im Rohgas als Nebenprodukt Cyanwasserstoff. Diese chem. Verbindung besitzt korrosionsfördernde Eigenschaften und musste zum Schutz der Gasleitungen herausgefiltert werden. Die Abscheidungsprodukte sind in Becken gesammelt worden. Es deutet einiges darauf hin, dass auf dem Gaswerksgelände an der Vulkanstraße noch Reste eines solchen unterirdischen Absetzbeckens im Untergrund vorhanden sind. Durch Erkundungsbohrungen konnte der Hauptbelastungsbereich eingegrenzt werden. Er umfasst eine Fläche von ca. 60 m². Die Cyanid-Bodenbelastungen reichen z. T. bis in das Grundwasser hinein und werden vom durchströmenden Grundwasser gelöst. Die natürliche Fließrichtung ist hier von Südwesten nach Nordosten ausgerichtet, so dass das kontaminierte Grundwasser vom Schadensbereich in das Kleingartengelände hineinströmt. Längs der Grenze zu den Kleingärten sind 4 Kontrollbrunnen eingerichtet worden. Hier wurden Cyanidkonzentrationen zwischen 20 und 290 µg/l im Wasser gemessen. Aus der Verteilung der Messergebnisse – zu den äußeren Pegeln abnehmende Belastungswerte – kann abgeleitet werden, dass die Breite der Kontaminationsfahne unter den Kleingärten ca. 20 m beträgt. Es ist daher nur ein kleiner Teil der Gesamtkleingartenanlage betroffen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge hat die Stadt Krefeld die betroffenen Pächter der Kleingartenanlage informiert und Empfehlungen gegeben bzw. Anordnungen getroffen. In einigen Gärten der Kleingartenanlage muss Folgendes beachtet werden: Das Grundwasser darf nicht als Trinkwasser genutzt werden. Es soll auch nicht für Planschbecken oder sonstige Zwecke, bei denen Kleinkinder mit dem Wasser in direkten Kontakt kommen könnten, verwendet werden. Alle Pflanzenkulturen, die zum Verzehr angebaut werden, wie Salat, Gemüse, Obst, dürfen nicht mit Grundwasser gegossen werden. Die Zierpflanzenflächen, wie Rasen und Blumenbeete, dürfen weiterhin mit Grundwasser gewässert werden. Zur Sanierung des Schadens ist eine Ausbaggerung des Kontaminationsbereichs auf dem Gaswerksgelände vorgesehen. Zuvor muss noch das alte Gasreglergebäude abgerissen werden, da es direkt am Hauptbelastungsbereich steht. Die Kosten der Sanierung sind, da der Verursacher des Schadens – die ehem. Gaswerksbetreibergesellschaft - nicht mehr existent ist, vom Grundstückseigentümer zu tragen. Eigentümer der Fläche sind die SWK. Umsetzung der Mitteilungspflicht gemäß § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz ( Information der Eigentümer von Altlastverdachtsflächen über die Eintragung ihres Grundstücks im Altlastverdachtsflächenkataster ): Begründung Seite 3 Die Zahl der im Kataster eingetragenen Altlastverdachtsflächen beträgt aktuell 2377. Hiervon fallen zum Stichtag 1. Juni 2015 1364 Flächen unter die Informationsverpflichtung nach § 10 (4) Landesbodenschutzgesetz. Die Zahl der zu verarbeitenden Verdachtsflächen hat sich auf Grund von Neueinträgen von ursprünglich 1313 (Juni 2013) auf 1364 (Juni 2015) erhöht. Für jede Verdachtsfläche wird zunächst eine Überprüfung der Erfassungsgrundlage durchgeführt. Dabei werden die bei der Stadt Krefeld vorhandenen Daten gesichtet (Bauaktenarchiv, Stadtarchiv, historische Stadtkarten und Luftbilder). In dem hier genannten Zeitraum haben sich 20% der überprüften Katastereinträge als nicht korrekt herausgestellt. Zum Beispiel ist in einigen Fällen irrtümlich das Wohngrundstück des Firmeninhabers als Verdachtsfläche erfasst worden, weil in der alten Gewerbekartei der Betrieb unter der Wohnadresse angemeldet worden war; in anderen Fällen hat es im Laufe der Jahre Veränderungen bei den Hausnummern gegeben, so dass die Grundstückszuordnung nicht zutreffend war. Auch bei den Abgrenzungen der erfassten Flächen sind häufig Nachprüfungen erforderlich, da die Flurstücke teilweise verändert worden sind. Die fehlerhaften Katastereinträge werden korrigiert bzw. gestrichen. Für die bestätigten Altlastverdachtsflächen müssen anschließend zu jedem Flurstück die Namen und die aktuellen Adressen der auch außerhalb Krefelds bzw. im Ausland lebenden Eigentümer ermittelt werden. Hierzu sind elektronische Abfragen in verschiedenen Datenbanken erforderlich. Besonders das Recherchieren der Eigentümeradressen hat sich als recht zeitaufwendig herausgestellt. Die Eigentümer werden dann schriftlich mit Benennung der Verdachtsmomente darüber informiert, dass ihr Grundstück in das Altlastverdachtsflächenkataster eingetragen worden ist. Die Informationsschreiben enthalten den Hinweis, dass bei entsprechenden Nachweisen eine Korrektur bzw. Löschung der Katasterdaten verlangt werden kann. Aufgrund der vor Absendung der Info-Schreiben durchgeführten Katasterüberprüfung ist es in einzelnen Fällen zu Einwendungen der Grundstückseigentümer gekommen. Der überwiegende Teil der Einwendungen wurde begründet abgewiesen. Von den mittlerweile 1364 informationspflichtigen Fällen sind inzwischen 56 % abgearbeitet. Unabhängig hiervon haben weitere Grundstückseigentümer im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren Informationen aus dem Altlastverdachtsflächenkataster erhalten. Stetig steigend ist in den letzten Jahren die Zahl der Anträge auf Auskunft, die von Kaufinteressenten oder Wertgutachtern gestellt werden. In den vergangenen beiden Jahren wurden über 830 Auskünfte aus dem Altlastverdachtsflächenkataster erteilt. Im gleichen Zeitraum wurde die Sanierung Froitzheim zum Abschluss gebracht und die Gefährdungsabschätzung des Wohngebietes Mauritzstraße/Erlenweinstraße mit 52 Einzelgrundstücken durchgeführt.