Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:32
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.01.2017
Nr.
3612 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/01-ra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
08.03.2017
Betreff
Modellprojekt: Elternbefragung zum Bedarf von Plätzen in Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei
Jahren im Stadtbezirk Fischeln
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3612 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage:
1.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 garantiert seit August 2013 einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Auch für jüngere Kinder ist ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Bund, Länder und Kommunen sind anfangs davon ausgegangen, dass eine Versorgung von 35 % der unter Dreijährigen in Kitas oder Kindertagespflege
anzustreben ist. Der Städtetag geht davon aus, dass diese Versorgungsquote zumindest in Großstädten nicht ausreichend sein wird, so dass weitere Ausbauprogramme erforderlich sein werden.
1.2. Umsetzung in Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld beschloss am 23. Juni 2009, das Betreuungsangebot für Kinder unter
drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen (Vorlage 4702/09). In der Vorlage wird dargelegt, dass
neben zahlreichen Umbaumaßnahmen rund 70 Gruppen (rund 700 Plätze) zusätzlich geschaffen
werden müssen, um eine Betreuungsquote von 35 % zu erreichen.
Im September 2012 wurde deutlich, dass Probleme bezüglich Grundstücksverfügbarkeit, Planungsrecht sowie insbesondere bezüglich der personellen Kapazität in der Bauverwaltung dazu
geführt haben, dass zahlreiche Baumaßnahmen erst mit deutlicher Verspätung fertig gestellt
werden können. Daraufhin beschloss der Rat am 20. September 2012 ein Aktionsprogramm
„Ausbau U3“ (Vorlage 3889/12).
Mit der Vorlage zur kleinräumigen Bedarfsplanung 2015/2016 (Vorlage 1162/15) hat der Jugendhilfeausschuss die bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsquote auf 40% beschlossen.
1.3. Jugendhilfeplanerische Datenerhebungen
Die bisherige Planung beruht auf Elternbefragungen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen
im Rahmen der Suche der Eltern nach einem Betreuungsplatz und einer prozentualen, stadtweit
einheitlichen Bedarfsquote. Dieses Vorgehen hat sich, im Bezug auf die einzelne Kita, als durchaus gangbarer Weg bewiesen. Da jede Kita jedoch nur die bei ihr gemeldeten Bedarfe wiedergeben kann und Mehrfachanmeldungen nicht ausgeschlossen werden können, wurde nach ergänzenden Alternativen gesucht. Das neu eingeführte Online-Anmeldeverfahren kann hierzu nicht
genutzt werden, da dieses nur Neuanmeldungen berücksichtigt; Bestandskinder jedoch bleiben
unberücksichtigt. Die angestrebte Elternbefragung soll die Planungsgrundlagen erweitern und
einen fundierten Überblick über die Elternbedarfe bieten.
Vor allem die Angebote für Kinder unter zwei Jahren bedürfen einer besonders genauen Planung. Hier ist die Konkretisierung der Bedarfe für die einzelnen Altersstufen für die weitere
(Ausbau-) Planung von sehr hoher Bedeutung.
1.4 Bisherige Befragungen
Bisher sind durch den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung keine direkten Elternbefragungen durchgeführt worden.
Begründung
Seite 3
2. Projektbeschreibung
2.1 Anlass
2.1.1 Planerischer Ansatz
Für den weiteren Ausbau der Kitas ist es wichtig zu wissen, für welche Altersstufen von welchen
Bedarfen ausgegangen werden muss und ob die bisherigen rechnerischen Annahmen dem Krefelder Bedarf entsprechen.
Für eine datengestützte und bedarfsgerechte Planung von öffentlichen Betreuungsplätzen ist
eine Befragung zum Betreuungsbedarf in der Krefelder Elternschaft, mit Sozialraumbezug wünschenswert.
2.1.2 Projekt im Rahmen des Zertifikatskurses Jugendhilfeplanung der Landschaftsverbände
Rheinland und Westfalen
Im Rahmen des zweijährigen Zertifikatskurses Jugendhilfeplanung, welcher von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen durchgeführt wird und in mehreren Kursblöcken fundiertes
Wissen für Fachkräfte in der kommunalen Jugendhilfeplanung vermittelt, ist von den Kursteilnehmern ein persönliches Projekt zu erarbeiten, welches die Erkenntnisse in der beruflichen
Aufgabenerfüllung erweitert.
Projektverantwortlich ist der Jugendhilfeplaner Herr Radusch, welcher am 11. Zertifikatskurs
teilnimmt.
Nach fachbereichsinternen Abstimmungen konnte Einigkeit darüber erzielt werden, für dieses
Projekt planerisches Neuland in der Krefelder Jugendhilfeplanung zu betreten und eine Elternbefragung durchzuführen.
Aufgrund des Projektcharakters wird die Befragung bewusst auf einen Stadtbezirk beschränkt.
Der Projektbezirk sollte eine unzureichende Versorgung mit Plätzen für Kinder im Alter von unter
drei Jahren aufweisen und es sollten keine konkreten Bauvorhaben in der Planung sein. Dadurch
soll aufgezeigt werden, wo (Sozialraum) und für welches Alter Plätze benötigt werden.
Als Projektbezirk ist nach den o.a. Kriterien der Stadtbezirk Fischeln ausgewählt worden.
Sollten sich in der Auswertung Abweichungen zu den, durch die Verwaltung angenommenen
Bedarfszahlen ergeben, könnte dieses Projekt in einem zweiten Schritt ausgeweitet werden und
zu einer neuen Qualität in der Jugendhilfeplanung in Krefeld führen. Erstmals wäre es dann möglich, dass alle Eltern direkt gegenüber ihrer Heimatkommune ihre Wünsche und Bedarfe mitteilen können. Eine derartige Partizipation ist bisher nicht möglich.
2.2 Ziel
2.2.1 Kurzfristig
Der Bedarf an Plätzen für Kindertagesbetreuung im Stadtbezirk Fischeln (wie auch stadtweit) ist
nicht gedeckt. Mit der Befragung soll herausgefunden werden, wo sozialräumlich welche Bedar-
Begründung
Seite 4
fe vorhanden sind. Die Eltern, die sich an der Befragung beteiligen, werden hierdurch die Chance
haben, die weitere Bedarfsplanung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger mitzugestalten.
Sollte das Ergebnis erwartungsgemäß einen deutlich steigenden Bedarf an Plätzen für Kinder
unter zwei Jahren aufzeigen, kann anschließend, zusammen mit den freien und konfessionellen
Trägern, das Angebot im Bestand optimiert und eine entsprechende Ausbauplanung initiiert
werden.
2.2.2 Mittelfristig
Die Ergebnisse sollen, neben der Dokumentation im Rahmen des Projektes aus dem Zertifikatskurs, die mittelfristige Bedarfsplanung im Rahmen der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung
neu ausrichten. Sollten die Ergebnisse deutlich von der bisherigen Planung abweichen, wird eine
Ausweitung der Abfrage auf das gesamte Stadtgebiet angestrebt. Dies könnte strategisch in einem Fünf-Jahres-Rhythmus erfolgen, um die Ausrichtung der Planung regelmäßig zu überprüfen.
2.3. Zielgruppe/Adressaten
Es wird angestrebt, 50% der Eltern von Kindern unter drei Jahren zu befragen (Datenstand 30.
Juni 2017). Hierzu wird der Fachbereich 31 - Statistik und Wahlen - eine Zufallsauswahl nach folgenden Kriterien zur Verfügung stellen:
50% der Eltern von Kindern im Altern von 0 bis unter 1 Jahr aus jedem der sechs Sozialräume im
Stadtbezirk Fischeln
50% der Eltern von Kindern im Altern von 1 bis unter 2 Jahren aus jedem der sechs Sozialräume
im Stadtbezirk Fischeln
50% der Eltern von Kindern im Altern von 2 bis unter 3 Jahren aus jedem der sechs Sozialräume
im Stadtbezirk Fischeln
2.4 Befragungstyp / Zeitrahmen
Die Befragung wird als reine Online-Befragung, ca. drei Wochen nach den Sommerferien 2017
durchgeführt. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, da dann auch die meisten Eltern ohne schulpflichtige Kinder wieder aus dem Sommerurlaub zurück sind.
Aufgrund Nutzerfreundlichkeit von Onlinebefragungen wird von einer Befragung mittels Papierfragebogen abgesehen. Weiter kann in der Zielgruppe davon ausgegangen werden, dass annähernd alle Eltern diesen Fragebogen ausfüllen können. Dieser ist smartphone-optimiert und kann
somit perfekt mit Tablet oder Smartphone ausgefüllt werden; auch mit Laptop oder PC ist der
Fragebogen problemlos ausfüllbar.
2.5 Inhalt der Elternbefragung
Das Projekt befindet sich derzeit in einer frühen Planungsphase, sodass die Fragen derzeit nicht
ausformuliert vorgelegt werden können. Die Fragen sollen sich auf folgende Schwerpunkte fokussieren:
•
Kindesalter
Begründung
•
•
•
•
•
•
Seite 5
Betreuungsbedarf: Dauer und ab welchem Alter
Betreuung durch wen (Kita/Tagespflege/Familie)
Maximale Entfernung zur Betreuung
Berufssituation der Eltern
Sprache und oder Herkunft
...
2.6 Kosten
Die anfallenden Kosten belaufen sich über zwei Jahre auf unter 500 EUR.
Diese teilen sich wie folgt auf:
Druckkosten der Anschreiben (ca. 350)
Portokosten (Infopost 0,30 EUR)
Druckkosten Dokumentation
Bisher unberücksichtigte Kosten
Gesamt
035 EUR
105 EUR
150 EUR
100 EUR
390 EUR
Software zur Nutzung/Erstellung/Auswertung des Fragebogens: kostenlos
Es werden keine weiteren Kosten erwartet.
2.7 Dokumentation
Im Nachgang zur Befragung wird eine entsprechende Dokumentation und Auswertung der Befragung veröffentlicht und dem JHA zur Kenntnis gegeben.
Diese Dokumentation dient ebenso als Nachweis für den Zertifikatskurs und ist Voraussetzung
zum Erhalt des Zertifikates.
3. Finanzielle Auswirkungen
Auf zwei Jahre gesehen entstehen zusätzliche Kosten von unter 500 EUR (siehe Punkt 2.6). Diese
Kosten werden aus dem Budget des Fachbereiches bestritten.