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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:32
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Fachbereich Stadtplanung
61/02
16. Mai 2014
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 783
– Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld – und Nr. 784 – westlich Krützboomweg, nördlich
Hanninxweg –
sowie
zur
290. Änderung
des
Flächennutzungsplanes
im
Bereich westlich Krützboomweg, nördlich Hanninxweg am Mittwoch, dem 18.12.2013,
18.00 Uhr, im Vereinsheim der Tennis-Freunde Fischeln, Anrather Straße 180, Krefeld
Veranstaltungsleiter: Frau Nottebohm
Bezirksvorsteherin
von der Verwaltung:
Herr Hudde
Frau Mojsisch
Frau Hofmann
FB 61- Stadtplanung
FB 61 - Stadtplanung
FB 61 - Stadtplanung
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste
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Um 18.00 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau
Nottebohm, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe,
werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben.
Frau Mojsisch erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Sie erläutert das Verhältnis von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan und gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im
Internet. Sie weist auch darauf hin, dass zu den o. g. Bauleitplänen in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Anfragen seien
auch per E-Mail möglich.
Da ein unmittelbarer inhaltlicher Zusammenhang bestehe und die Bebauungspläne Nr. 783
und 784 voneinander abhängig seien, habe man in diesem besonderen Fall beschlossen, den
Bürgern beide Bebauungspläne sowie die Flächennutzungsplanänderung in einer Veranstaltung vorzustellen. Anlass hierfür sei der Zusammenschluss der beiden in Fischeln ansässigen
Vereine Tennis Freunde Fischeln und Fischelner Tennis Club am Standort Mühlenfeld. Die
Flächen westlich des Krützboomwegs könnten als Wohnbebauung entwickelt werden.
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Anschließend stellt Frau Mojsisch die Planung für die neue Tennisanlage näher vor. Die Erweiterung solle zwischen den vorhandenen Tennisplätzen und dem Badesee des Vereins
Neptun erfolgen. Ziele des Bebauungsplans Nr. 783 seien u. a. die Schaffung von Planrecht
für die Vereinserweiterung und ein neues Clubhaus sowie die Festsetzung von privater Grünfläche – Tennisanlage.
Das städtebauliche Konzept sehe die Erneuerung der vorhandenen Tennisanlage und die Erweiterung derselben auf 8 Plätze einschl. eines Beachvolleyballfeldes und einer Ballwand zur
Entwicklung eines erweiterten Freizeitangebotes vor. Außerdem solle das Vereinsheim im
nördlichen Bereich neu errichtet werden, um den gestiegenen Ansprüchen gerecht zu werden. Die Erschließung solle weiterhin über die bereits vorhandene Erschließungsstraße des
Vereinsgeländes vom Mühlenfeld her erfolgen. Zusätzlich werde eine der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Wegeverbindung im Norden des Plangebietes angelegt. Die Schotterfläche solle für Stellplätze ertüchtigt und erweitert werden.
Nach Ausarbeitung der Konzepte habe man feststellen müssen, dass zur Verwirklichung des
Vorhabens mehr Fläche als im Einleitenden Beschluss vorgesehen benötigt würden. Das
Plangebiet sei daraufhin nach Süden und Westen etwas erweitert worden.
Frau Mojsisch schlägt vor, bereits jetzt Fragen zu diesem Plan zu stellen. Den zweiten Plan
werde sie dann im Anschluss noch vorstellen.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich bei Frau Mojsisch für den Vortrag und
bittet die Bürger, zum ersten Teil der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu
äußern.
Herr Wirtz richtet seine Frage an Herrn Scheelen als Vorsitzenden des Vereins der Freunde
und Förderer des Stadtparks. Er möchte wissen, ob geplant sei, beide Parks durch eine Brücke über den See miteinander zu verbinden.
Herr Scheelen informiert, dass der Verein zz. auslote, inwieweit eine Hängebrücke aus der
Schweiz eine Lösung wäre, den Baggersee zu überbrücken. Schließlich sei es ein Problem,
dass der alte und der neue Teil des Parks zurzeit keine Verbindung hätten und man nur auf
großen Umwegen den anderen Teil des Parks erreiche. Aus diesem Grund sei auch vielen Fischelnern der neue Teil des Parks gar nicht bekannt. Die Wegeverbindung wäre auch für den
neuen Tennisverein, der dort eine größere Gastronomie nicht nur für Vereinsmitglieder entstehen lassen möchte, von Vorteil, da hierdurch mehr Publikum angezogen werden würde.
Ihm sei es aus diesem Grunde auch wichtig, dass die Gastronomie gut sichtbar an dieser
Wegeverbindung liege. Das Café dürfe sich nicht nur in Richtung der Stellplätze orientieren.
Der Verein habe sich in punkto Hängebrücke umfangreich informiert. Sie sei relativ schnell
und unter Aufwendung nicht allzu hoher Finanzmittel realisierbar. Eine Wunschvorstellung
wäre es, wenn aus der Vermarktung der Fläche des Bebauungsplanes Nr. 784 auch Gelder
für einen Zuschuss zur Hängebrücke verblieben.
Frau Mojsisch stellt nunmehr den Bebauungsplan Nr. 784 am Krützboomweg vor. Vorab
stellt sie dar, dass es sich bei den an das Plangebiet anschließenden Flächen um geltende
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Bebauungspläne handele, die teils eigenständig seien, aber auch teilweise in das neue Plangebiet hineinragten und aus diesem Grunde an diesen Stellen aufgehoben werden müssten.
Der Bebauungsplan Nr. 660 setze beispielsweise die Südwestumgehung Fischeln fest, der BPlan Nr. 768 eine Kindertageseinrichtung.
Voraussetzung zur Umsetzung der gewünschten Planung sei die Erweiterung der Tennisplätze am Mühlenweg. Ziele des Bebauungsplanes Nr. 784 seien zum einen die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes sowie die Weiterführung der von der Stadtteilmitte kommenden Grünverbindung an den Ortsrand und die
Gewährleistung des Lärmschutzes gegenüber der geplanten Südwestumgehung Fischeln.
Frau Mojsisch geht nunmehr näher auf die geplante Wohnbebauung an Hand zweier unterschiedlicher Varianten ein. Variante 1 sehe eine Bebauung mit ca. 45 Wohneinheiten in Form
von Einzel- und Doppelhäusern vor. Geplant sei jeweils ein Vollgeschoss bei einer Grundstücksgröße von ca. 350 m² für Doppelhaushälften und ca. 500 m² für Einfamilienhäuser. Die
Erschließung dieses Gebietes solle über den Krützboomweg mittels einer durchgängigen
Straße, die an den Hanninxweg anschließen soll, erfolgen. Die Wohnhäuser selber würden
durch private Wohnwege mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten erschlossen. Für jede
Wohneinheit seien zwei Stellplätze vorgesehen. Die aus der Ortsmitte kommende Grünverbindung werde über eine leichte Schwenkung Richtung Süden weitergeführt. Zwischen der
neuen Wohnbebauung und der Kindertagesstätte sei ein ausreichend großer Abstand mittels
einer parkähnlichen Grünfläche vorgesehen. Der ökologische Ausgleich für die versiegelten
Flächen werde über die nördlich und westlich geplanten Grünflächen entlang der Wegeverbindung erfolgen. Dies entspreche auch dem übergeordneten Ziel „regionaler Grünzug“ des
Gebietsentwicklungsplanes.
Die zweite Variante sehe vermehrt Einfamilienhäuser vor, so dass sich die Anzahl der
Wohneinheiten auf ca. 27 reduziere. Die Größe der Grundstücke der Einfamilienhäuser beliefe sich auf ca. 700 – 900 m², die der am Krützboomweg gelegenen Doppelhäuser auf ca.
350 m². Die Erschließung solle über zwei private Erschließungsstraßen vom Krützboomweg
und über Wohnwege (GFL- Flächen) vom Hanninxweg aus erfolgen. Auch in dieser Variante
sind jeweils 2 Stellplätze bzw. Garagen pro Wohneinheit vorgesehen.
Das Grünkonzept einschließlich Lärmschutzwall unterscheide sich nicht von dem in der ersten Variante.
Zum Bebauungsplan Nr. 784 gehöre die 290. Änderung des Flächennutzungsplanes als übergeordneter Plan für die Flächennutzung in der Stadt Krefeld. Dieser befinde sich zz. in der
erneuten Aufstellung und sehe bereits die Ausweisung von Wohnbauflächen vor. Da jedoch
die Wirksamkeit dieses Planes noch nicht erfolgt sei, werde parallel das Verfahren über die
290. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die im noch gültigen Flächennutzungsplan
dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz sowie die Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage sollen über diese Änderung in Wohnbaufläche umgewandelt
werden.
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Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, bedankt sich erneut bei Frau Mojsisch für den Vortrag und bittet die Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern.
Herr Blum möchte wissen, warum die Erschließung nur über Krützboomweg und Hanninxweg erfolgen soll und nicht auch von der Anrather Straße aus.
Frau Mojsisch erklärt, dass beabsichtigt sei, den Verkehr über den Krützboomweg zur Anrather Straße zu führen.
Herr Hudde ergänzt, dass im Rahmen des Kindergartenausbaus der Krützboomweg zweispurig ausgebaut und in verlängerter Form zur Erschließung des Baugebietes fortgeführt werden
solle. Die Anlieger sollten dazu bewegt werden, den Krützboomweg nach Norden über die
Anrather Straße zu verlassen und sich dann über das überörtliche Netz weiter zu verteilen.
Eine Sperrung des Krützboomwegs im Süden sei zz. nicht im Gespräch, werde aber im Zusammenhang mit den weiteren verkehrlichen Untersuchungen geprüft.
Herr Scheelen weist darauf hin, dass der neue Flächennutzungsplan einen Teil der ehemaligen Süd-West-Umgehung ausweise, über die sinnvollerweise das neue Wohngebiet erschlossen werden sollte.
Herr Hudde führt aus, dass die zwischen Kölner und Anrather Straße planrechtlich existierende Umgehungsstraße zu den neuen Baugebieten lediglich Anknüpfungen erhalte, da diese Straße für die Erschließung der großen Flächen in Südwest vorgesehen sei. Eine Anbindung der neuen Wohnbauflächen könne jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
geprüft werden.
Auf den Einwand von Herrn Scheelen, dass sich dort vielleicht Neubürger ansiedeln, die in
Düsseldorf arbeiten und nicht zwangsläufig durch den Fischelner Ortskern fahren wollen,
entgegnet Herr Hudde, dass durch die Anbindung des Hanninxwegs an die Umgehungsstraße ein direkter Zugang zur Autobahn ermöglicht werde.
Die Bedenken von Frau Himmelein hinsichtlich des Verbleibs des Hanninxhofes entkräftet
Herr Hudde dahin gehend, dass der Hanninxhof südlich des neuen Plangebietes gelegen und
somit von der beabsichtigten Planung nicht betroffen sei.
Herr Dr. Kaufmann informiert für den Verein Nachhaltiges Wohnen in Krefeld über dessen
Vorhaben, in Krefeld ein generationsübergreifendes Wohnprojekt realisieren zu wollen. Das
Wohnprojekt solle das Miteinander fördern und sowohl ökologisch als auch naturnah errichtet werden. Dieses Projekt sollte außerdem zum Teil öffentlich geführt werden, indem Gemeinschaftsräume und –plätze auch durch die Nachbarschaft oder interessierte Krefelder
Bürger genutzt werden könnten. Man könne sich auch die Haltung von Tieren oder die
Pflanzung einer Streuobstwiese vorstellen. Er regt an, einen Teilbereich des Bebauungsplangebietes in einer Größe von ca. 3.000 – 4.000 m² für das Wohnprojekt sowie eine entsprechend große Brachfläche zur Errichtung einer Streuobstwiese und zur naturnahen Gestaltung vorzuhalten.
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Herr Hudde findet dieses Thema sehr interessant und schlägt Herrn Dr. Kaufmann vor, bei
der Verwaltung vorstellig zu werden, um das Konzept detaillierter vorzustellen, damit reflektiert werden könne, ob dieser Ort für ein solches Projekt sinnvoll sei oder ob es im Krefelder
Stadtgebiet andere Möglichkeiten für dessen Realisierung gebe.
Herr Schulenburg hält die Verkehrsanbindung des Krützboomwegs über die Anrather Straße
zwar für vernünftig, jedoch sei der Abfluss des Verkehrs auch Richtung Süden für ihn nicht
nachvollziehbar. Die Straße sei in diesem Bereich nicht mehr als 3 m breit. Die Erfahrungen
während des Baus der Kindertagesstätte hätten gezeigt, dass der Krützboomweg ein größeres Verkehrsaufkommen nicht verkrafte. Er fragt nach, warum die im bisher geltenden Bebauungsplan seit 25 Jahren vorgesehene Abpollerung des Krützboomwegs im Süden bislang
nicht verwirklicht worden sei.
Herr Hudde bedankt sich für den Hinweis auf den rechtskräftigen Bebauungsplan und sagt
eine Prüfung der Angelegenheit im weiteren Verfahren zu.
Frau Scheibe interessiert, ob und wie der Teil des „alten“ Hanninxwegs, der zur geplanten
Südwest-Umgehung führen würde, ausgebaut werden solle.
Frau Mojsisch erklärt, dass zurzeit nicht beabsichtigt sei, den Feldweg zur geplanten Umgehungsstraße hin auszubauen. Lediglich der Bereich der Einmündungen des neuen Baugebietes werde ertüchtigt.
Herr Hudde ergänzt, dass in Zukunft der Ortsteil auch an die geplante Umgehungsstraße angebunden werde, so dass es denkbar wäre, dass die erwähnte Straße auf die Umgehungsstraße geführt werden könne. Vorerst sei jedoch ein Ausbau des Feldweges nicht erforderlich. Es sei beabsichtigt, den Erschließungsbereich der neuen Wohnbaufläche mit zwei Fahrbahnen und einem Gehweg auszubauen. Man befinde sich in der frühzeitigen Bürgeranhörung am Anfang des Verfahrens und sei für Anregungen und Bedenken vollkommen offen. Es
stehe noch nicht fest, welche der beiden Varianten später weiterverfolgt werde. Die Pläne
würden anhand von Fachgutachten überarbeitet und konkretisiert, so dass letztendlich ein
genauer Ausbaustandard für die Verkehrsfläche definiert und im Bebauungsplan festgesetzt
werde. Im Rahmen der Offenlage hätten die Bürger die Möglichkeit, sich über die neuen
Pläne zu informieren und erneut Bedenken und Anregungen zu äußern.
Frau Mojsisch führt aus, dass besagte Straße bisher noch keine wirkliche Verkehrsfunktion
habe, so dass damit zu rechnen sei, dass der Bereich verkehrsberuhigt ausgebaut werde. Der
Krützboomweg habe aufgrund der im Norden angesiedelten Kindertagesstätte eine höhere
Verkehrsfunktion.
Herr Scheelen regt an, die Verkehrsflächen nicht separat in Straßen sowie Geh- und Radwege zu unterteilen, sondern eine einzige, von allen genutzte Fläche als sogenannte Spielstraße
vorzusehen. Ihn interessiere, wie sich die beiden Varianten in der Wertschöpfung unterscheiden. Schließlich würden die städtischen Flächen als Bauland ausgewiesen, um die Stadt
in die Lage zu versetzen, den erzielten Gewinn in den Neubau der Tennisanlage investieren
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zu können, woran die Mitglieder der Tennisvereine sicherlich interessiert sein dürften. Bedarf gebe es für beide Varianten gleichermaßen.
Frau Mojsisch erläutert, dass eine Ermittlung des Anteils an Verkehrs-, Wohnbau- und Grünflächen keine gravierenden Unterschiede ergeben habe.
Frau Nottebohm weist auf die noch stattfindende öffentliche Auslegung hin, im Rahmen derer man seine Anregungen ebenfalls noch einbringen könne.
Herr Schulenburg möchte wissen, ob das jetzige Vereinsheim abgerissen werden solle oder
ob es zum allgemeinen Nutzen zur Anmietung für Vereine etc. zur Verfügung gestellte werden könne.
Herr Hudde kann sich durchaus vorstellen, das Gebäude zu erhalten. Allerdings müsse sich
für die Finanzierung ein Investor finden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass für das Gebäude eine Nachfolgenutzung gefunden werde.
Herrn Ginzel interessiert zum einen die Breite des Grüngürtels und zum anderen, welche Art
von Lärmschutz vorgesehen sei oder ob dieser erst mit der Realisierung der Umgehungsstraße geplant sei.
Herr Hudde teilt mit, dass Lärmschutz erst dann erforderlich werde bzw. Sinn mache, wenn
die Umgehungsstraße verwirklicht werde. Angedacht sei in diesem Fall eine grüne Wallanlage.
Die Breite des Grüngürtels ergänzt Frau Mojsisch mit ca. 15 m. Herr Hudde gibt die Größe
der gesamten Grünfläche mit ca. 8.000 m² an, bietet jedoch an, nach Ablauf der Bürgeranhörung die beiden Angaben anhand eines Maßstabs noch zu spezifizieren.
Die Frage von Herrn van Wickeren nach der Zeitschiene der Planung beantwortet Herr Hudde dahin gehend, dass nach Vergabe der notwendigen Fachgutachten wie z. B. das Artenschutzgutachten in ca. 6 – 8 Monaten die öffentlichen Auslegungen mit konkretisierten Plänen erfolgen könne. Es sei beabsichtigt, die Satzungsbeschlüsse für die beiden Bebauungspläne im Frühjahr 2015 herbeizuführen, so dass im Laufe des Jahres der Baubeginn erfolgen
könne.
Frau Porske fragt nach, ob bis zu diesem Zeitpunkt die Tennisplatzanlage schon fertig sein
müsse. Dies wird von Herrn Hudde bejaht, da die Tennisvereine ihren Betrieb nicht für ein
halbes Jahr einstellen können. Im Idealfall müssten die Bauten fließend hintereinander erfolgen.
Herr Scheelen weist darauf hin, dass sich alle Politiker darüber einig seien, dass die Planung
sinnvoll sei. Allerdings werde die fließende Umsetzung des Vorhabens eine Herausforderung
sein.
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Herr Kleymann regt an, die städtischen Grundstücke in Regie der Stadt z. B. durch die
Wohnstätte zu bebauen und zu erschließen. Dies wäre eine gute Gelegenheit, die sehr attraktiven Grundstücke im Besitz der Stadt zu halten.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Nottebohm, sagt zu, dass diese Anregung in das Verfahren aufgenommen werde. Sie bedankt sich bei den Bürgern und stellt fest, dass keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorliegen. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um
18.55 Uhr.