Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Archiv (Bebauungsplan Nr. 784 – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
254 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Archiv (Bebauungsplan Nr. 784 – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Archiv (Bebauungsplan Nr. 784 – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 254 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.03.2016 2519 /16 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 13.04.2016 Landschaftsbeirat 19.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 21.04.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 27.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 784 – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg – Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg – ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 – westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg –. 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum v.g. Bebauungsplanentwurf (Anlage Nr. ) wird zugestimmt. 4. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. 5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 7. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 784 werden innerhalb dieses Geltungsbereiches die Festsetzungen der folgenden Bebauungspläne außer Kraft gesetzt: - Bebauungsplan Nr. 246 – Anrather Straße / Rosenstraße / Willicher Straße / Hanninxweg –, rechtskräftig seit dem 08.04.1983- Bebauungsplan Nr. 660 – Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südl. Kölner Straße bis zur Anrather Straße –, rechtskräftig seit dem 23.06.2006 - Bebauungsplan Nr. 768 – westlich Krützboomweg –, rechtskräftig seit dem 09.03.2012. II. Der Landschaftsbeirat nimmt den Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis. III. Die Bezirksvertretung Krefeld -Fischeln nimmt den Bebauungsplanentwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2