Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.08.2014
Nr.
123 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2014
Betreff
Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren Stufenplan II"
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes
für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II"
Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
stellvertretende Mitglieder:
beratende Mitglieder:
stellvertretende beratende Mitglieder:
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 123 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P00503011100
54993100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
700,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
0,00 EUR
700,00 EUR
- Erträge
0,00 EUR
- Einsparungen
0,00 EUR
- 700,00 EUR
Bemerkungen
Bei den o.g. Kosten handelt es sich um Durchschnittsbeträge, berechnet auf zwei, in 2014 noch ausstehende, Sitzungen. Bei der Berechnung wurden die im Jahr 2013 ausgezahlten Beträge zugrunde gelegt.
Verdienstausfall und Fahrtkosten sind enthalten.
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23.06.2009 in seiner Sitzung beschlossen, das Betreuungsangebot für
Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Ferner beauftragte er die Verwaltung, die notwendigen Schritte für den weiteren Planungsprozess einzuleiten. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben lag hierbei ein Schwerpunkt auf der Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren.
Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Ausbauprogramms ist eine komplexe Aufgabenstellung, die
zu ihrer Abwicklung die Koordination verschiedener Geschäftsbereiche sowie externer Beteiligter erfordert. Der Verwaltungsvorstand hat daraufhin beschlossen, eine geschäftsbereichsübergreifende Projektgruppe einzusetzen. Der Verwaltungsvorstand fungiert hierbei als Projektlenkungsausschuss.
In zahlreichen städtischen Einrichtungen werden derzeit Kinder unter drei Jahren betreut, obwohl das
Raumangebot nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für solche "provisorischen Plätze" erteilt die
Aufsichtsbehörde - der Landschaftsverband Rheinland - nur befristete Betriebserlaubnisse. In vielen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, darüber hinaus sind weitere Um- und Neubauten
geplant.
Der weitere geplante Ausbau der Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist für den Rat und
seine Ausschüsse eine große Herausforderung. Der am 14.04.2010 vom Hauptausschuss gebildete Unterausschuss "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren" hat sich beim Ausbau der U3Plätze in den vergangenen Jahren bewährt. Um eine weitere zügige Abwicklung des Ausbauprogramms zu
gewährleisten, wird vorgeschlagen, erneut einen Unterausschuss zum Hauptausschuss zu bilden. Diesem
sollen die Zuständigkeiten verschiedener Ratsausschüsse übertragen werden.
Es wird vorgeschlagen den Unterausschuss unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters mit 8 Mitgliedern
zu besetzen.
Als beratende Mitglieder des Unterausschusses werden Vertreter folgender Institutionen empfohlen:
- Vertreter der katholischen Träger von Kindertageseinrichtungen
- Vertreter der evangelischen Träger von Kindertageseinrichtungen
- Vertreter der freien Träger von Kindertageseinrichtungen
Die Geschäftsführung obliegt dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51).
Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses sowie der Bezirksvertretungen bleiben unberührt.
Dem Unterausschuss werden zur weiteren Umsetzung des Ausbauprogramms "Stufenplan II" die Zuständigkeiten folgender Ausschüsse übertragen:
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
- Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
- Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft