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Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II") Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II") Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II")

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.08.2014 Nr. 123 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2014 Betreff Einrichtung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren Stufenplan II" Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren - Stufenplan II" Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. stellvertretende Mitglieder: beratende Mitglieder: stellvertretende beratende Mitglieder: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 123 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P00503011100 54993100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 700,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR 0,00 EUR 700,00 EUR - Erträge 0,00 EUR - Einsparungen 0,00 EUR - 700,00 EUR Bemerkungen Bei den o.g. Kosten handelt es sich um Durchschnittsbeträge, berechnet auf zwei, in 2014 noch ausstehende, Sitzungen. Bei der Berechnung wurden die im Jahr 2013 ausgezahlten Beträge zugrunde gelegt. Verdienstausfall und Fahrtkosten sind enthalten. Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23.06.2009 in seiner Sitzung beschlossen, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Ferner beauftragte er die Verwaltung, die notwendigen Schritte für den weiteren Planungsprozess einzuleiten. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben lag hierbei ein Schwerpunkt auf der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Ausbauprogramms ist eine komplexe Aufgabenstellung, die zu ihrer Abwicklung die Koordination verschiedener Geschäftsbereiche sowie externer Beteiligter erfordert. Der Verwaltungsvorstand hat daraufhin beschlossen, eine geschäftsbereichsübergreifende Projektgruppe einzusetzen. Der Verwaltungsvorstand fungiert hierbei als Projektlenkungsausschuss. In zahlreichen städtischen Einrichtungen werden derzeit Kinder unter drei Jahren betreut, obwohl das Raumangebot nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für solche "provisorischen Plätze" erteilt die Aufsichtsbehörde - der Landschaftsverband Rheinland - nur befristete Betriebserlaubnisse. In vielen Fällen sind umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, darüber hinaus sind weitere Um- und Neubauten geplant. Der weitere geplante Ausbau der Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist für den Rat und seine Ausschüsse eine große Herausforderung. Der am 14.04.2010 vom Hauptausschuss gebildete Unterausschuss "Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren" hat sich beim Ausbau der U3Plätze in den vergangenen Jahren bewährt. Um eine weitere zügige Abwicklung des Ausbauprogramms zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, erneut einen Unterausschuss zum Hauptausschuss zu bilden. Diesem sollen die Zuständigkeiten verschiedener Ratsausschüsse übertragen werden. Es wird vorgeschlagen den Unterausschuss unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters mit 8 Mitgliedern zu besetzen. Als beratende Mitglieder des Unterausschusses werden Vertreter folgender Institutionen empfohlen: - Vertreter der katholischen Träger von Kindertageseinrichtungen - Vertreter der evangelischen Träger von Kindertageseinrichtungen - Vertreter der freien Träger von Kindertageseinrichtungen Die Geschäftsführung obliegt dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51). Die Zuständigkeiten des Jugendhilfeausschusses sowie der Bezirksvertretungen bleiben unberührt. Dem Unterausschuss werden zur weiteren Umsetzung des Ausbauprogramms "Stufenplan II" die Zuständigkeiten folgender Ausschüsse übertragen: - Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung - Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität - Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit - Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft