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Verwaltungsvorlage (Anl. 1 zur Benutzungsordn. Musiksch._ einmalige Nutzung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
405 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Nutzungsvereinbarung Nummer:______ zwischen der Stadt Krefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister - Musikschuleund _____________________________________________________________________ (Name/Firma, ggf. Vertretungsberechtigung, Anschrift, Tel., (Nutzer) Zur Durchführung der Veranstaltung ______________________________ (genaue Beschreibung der Veranstaltung) wird am ______________(Wochentag, Datum) in der Zeit von _____ Uhr bis ______Uhr (genaue Nutzungszeit) in der Musikschule, Uerdinger Straße 500, 47800 Krefeld, der Unterrichtsraum Kammermusiksaal Chorsaal Orchestersaal Helmut-Mönkemeyer-Saal (Nichtzutreffendes streichen) an den Nutzer zu den Bedingungen der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld vom… (Krefelder Amtsblatt Nr. ... vom ..., S. ...), die Bestandteil dieser Vereinbarung ist und als Anlage anliegt, überlassen. Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist und als Anlage anliegt. Das nach der Entgelttabelle zu berechnende und vom Nutzer zu zahlende Nutzungsentgelt wird vorläufig auf _______ EUR (in Worten:_________________) geschätzt. Die endgültige Abrechnung und die Erstellung der Rechnung erfolgen nach der Veranstaltung auf Basis des tatsächlichen Nutzungsumfangs. Für vorbereitende Arbeiten ist der Zugang am ______________ab_______________Uhr möglich. Die Aufräumarbeiten und der Abbau und Abtransport von mitgebrachten technischen Anlagen und Ausstattungsgegenständen sind vom Nutzer zu erledigen am ________________________ von _________________Uhr bis __________________Uhr. Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Wird die vereinbarte Nutzungszeit überschritten, so wird je angefangene Stunde nach den Bestimmungen der Benutzungsord- nung ein Entgelt auf Basis der der Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld erhoben. Organisatorische Absprachen (z. B. Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten) werden spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin mit der Stadt getroffen. 47809 Krefeld, den …………………….. Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister I. A. _______________________ Krefeld, den …………………….. Nutzer _______________________