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Verwaltungsvorlage (Anlage 2 Entgeltregelung f. Nutzung Räume Musikschule.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2233/16 Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld Die Stadt Krefeld erhebt für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Musikschule der Stadt Krefeld folgende Entgelte: 1. Regelentgelt 1.1 Für Veranstaltungen und Proben sowie für Auf- und Abbauzeiten werden pro angefangene Nutzungsstunde berechnet mo-fr bis 18 Uhr mo-fr ab18 Uhr sa, so, feiertags Unterrichtsraum Kammermusiksaal Chorsaal Orchestersaal EUR 8,50 EUR 17,-- EUR 17,-- EUR 32,-- HelmutMönkemeyerSaal EUR 46,-- 17,-- 34,-- 34,-- 64,-- 92,-- 17,-- 34,-- 34,-- 64,-- 92,-- 1.2 Erscheint ein nach Ziffer 1.1 zu erhebendes Entgelt mit Rücksicht auf den kulturellen oder sozialen Charakter der Veranstaltung oder auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Zahlungspflichtigen nicht angebracht, kann ein bis zu 50 % ermäßigtes Entgelt festgesetzt werden. 1.3 Für Proben in Vorbereitung vertraglich vereinbarter Veranstaltungen, die innerhalb einer Woche vor der Veranstaltung stattfinden, werden 50 % des Regelentgelts gemäß Ziffer 1.1 oder 1.2 erhoben. 1.4 Für kommerzielle Veranstaltungen und Proben sowie für Auf- und Abbauzeiten werden pro angefangene Nutzungsstunde Unterrichtsraum Kammermusiksaal Chorsaal Orchestersaal HelmutMönkemeyer-Saal EUR EUR EUR EUR EUR mo-fr 13,25,-25,-48,-70,-bis 18 Uhr mo-fr 26,-50,-50,-92,-140,-ab18 Uhr sa, so, 26,-50,-50,-92,-140,-feiertags 2. Sonderentgelt bei regelmäßige Nutzung Nimmt der Nutzer gemäß 3.1.2 der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld ein Sonderentgelt bei regelmäßiger Nutzung in Anspruch, werden pro angefangene Nutzungsstunde folgende Sonderentgelte erhoben: 1 Unterrichtsraum Kammermusiksaal Chorsaal Orchestersaal EUR 3,50 EUR 7,-- EUR 8,50,-- EUR 15,-- HelmutMönkemeyer-Saal EUR 18,-- 3. Leistungsumfang Das Regelentgelt gemäß Ziffer 1 und das Sonderentgelt gemäß Ziffer 2 umfassten die Nutzung der unter 3.3 der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld genannten Ausstattung, das Saallicht, eine verkehrsübliche Reinigung und die Heizung. Gesondert vereinbarte Klavierstimmungen werden von der Musikschule beauftragt und der Nutzerin/dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt. 4. Personalkosten Für die Zurverfügungstellung von Lichttechniker/innen aufgrund gesonderter Vereinbarung sind die jeweils der Stadt Krefeld entstehenden Kosten von der Nutzerin/dem Nutzer zu erstatten. 5. Inkrafttreten Die Entgeltregelung tritt am 01.04.2016 in Kraft. 2