Daten
Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 2233/16
Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule der Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld erhebt für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Musikschule der Stadt
Krefeld folgende Entgelte:
1. Regelentgelt
1.1 Für Veranstaltungen und Proben sowie für Auf- und Abbauzeiten werden pro angefangene Nutzungsstunde berechnet
mo-fr
bis 18 Uhr
mo-fr
ab18 Uhr
sa, so,
feiertags
Unterrichtsraum
Kammermusiksaal
Chorsaal
Orchestersaal
EUR
8,50
EUR
17,--
EUR
17,--
EUR
32,--
HelmutMönkemeyerSaal
EUR
46,--
17,--
34,--
34,--
64,--
92,--
17,--
34,--
34,--
64,--
92,--
1.2 Erscheint ein nach Ziffer 1.1 zu erhebendes Entgelt mit Rücksicht auf den kulturellen oder sozialen Charakter der Veranstaltung oder auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Zahlungspflichtigen nicht angebracht, kann ein bis zu 50 % ermäßigtes Entgelt festgesetzt werden.
1.3 Für Proben in Vorbereitung vertraglich vereinbarter Veranstaltungen, die innerhalb einer Woche
vor der Veranstaltung stattfinden, werden 50 % des Regelentgelts gemäß Ziffer 1.1 oder 1.2 erhoben.
1.4 Für kommerzielle Veranstaltungen und Proben sowie für Auf- und Abbauzeiten werden pro angefangene Nutzungsstunde
Unterrichtsraum Kammermusiksaal Chorsaal Orchestersaal HelmutMönkemeyer-Saal
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
mo-fr
13,25,-25,-48,-70,-bis 18 Uhr
mo-fr
26,-50,-50,-92,-140,-ab18 Uhr
sa, so,
26,-50,-50,-92,-140,-feiertags
2. Sonderentgelt bei regelmäßige Nutzung
Nimmt der Nutzer gemäß 3.1.2 der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen der
Musikschule der Stadt Krefeld ein Sonderentgelt bei regelmäßiger Nutzung in Anspruch, werden pro
angefangene Nutzungsstunde folgende Sonderentgelte erhoben:
1
Unterrichtsraum
Kammermusiksaal
Chorsaal
Orchestersaal
EUR
3,50
EUR
7,--
EUR
8,50,--
EUR
15,--
HelmutMönkemeyer-Saal
EUR
18,--
3. Leistungsumfang
Das Regelentgelt gemäß Ziffer 1 und das Sonderentgelt gemäß Ziffer 2 umfassten die Nutzung der
unter 3.3 der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule der Stadt
Krefeld genannten Ausstattung, das Saallicht, eine verkehrsübliche Reinigung und die Heizung. Gesondert vereinbarte Klavierstimmungen werden von der Musikschule beauftragt und der Nutzerin/dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt.
4. Personalkosten
Für die Zurverfügungstellung von Lichttechniker/innen aufgrund gesonderter Vereinbarung sind die
jeweils der Stadt Krefeld entstehenden Kosten von der Nutzerin/dem Nutzer zu erstatten.
5. Inkrafttreten
Die Entgeltregelung tritt am 01.04.2016 in Kraft.
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