Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.01.2016
Nr.
2233 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
02.02.2016
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
16.02.2016
Rat
25.02.2016
Betreff
Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld
Beschlussentwurf:
Für Kultur- und Denkmalausschuss:
Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss einer Benutzungsordnung und einer
Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule Krefeld gemäß den beigefügten
Anlagen.
Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat den Beschluss einer
Benutzungsordnung und einer Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule
Krefeld gemäß den beigefügten Anlagen.
Für Rat:
Die Benutzungsordnung und die Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule
Krefeld werden gemäß den beigefügten Anlagen beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2233 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P41701010000
44111100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
750,00 EUR
- Einsparungen
+ 750,00 EUR
Bemerkungen
Es wird zunächst mit zusätzlichen Einnahmen von rd. 750,00 EUR pro Jahr gerechnet. Nach Vorlage von
Erfahrungswerten wird die Ertragsposition im Haushalt angeglichen. Der Personaleinsatz seitens der Musikschule ist über die Mehrarbeitsstunden des Musikschulhausmeisters geregelt. Der Hausmeister ist
gleichzeitig zuständig für die Licht- und Veranstaltungstechnik. Die Mehrarbeitsstunden sind im Personalkostenbudget der Musikschule abgedeckt.
Unter Ziffer 3. der Entgeltregelung wird der Begriff "verkehrsübliche Reinigung" verwendet. Hierunter ist
die innerhalb der normalen Reinigungsintervalle durchgeführte Reinigung in der Musikschule zu verstehen, deren Aufwendungen im städtischen Budget enthalten sind.
Begründung
Seite 2
Nach Fertigstellung des Umbaus der Musikschule mit der Erweiterung des Hauses Sollbrüggen
und der Herrichtung neuer Unterrichts- und Konzerträume mehrten sich im vergangenen Jahr
die Anfragen nach Anmietung von Räumen in der Musikschule außerhalb des Schulbetriebes.
Zur Überlassung städtischer Räumlichkeiten an Dritte bedarf es einer rechtlichen Regelung.
Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck den Erlass einer Benutzungsordnung und eine Entgeltregelung für die Nutzung der Räume der Musikschule entsprechend den Anlagen 1 und 2 zu dieser Beratungsvorlage vor.
Mit der Nutzungsüberlassung von Räumen in der Musikschule wird das Ziel verfolgt, das Kultur-,
Konzert- und Kommunikationsangebot in Krefeld zu erweitern. Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Firmen und andere Organisationen sowie an Privatpersonen.
Für kulturelle Veranstaltungen, Tagungen oder Versammlungen stehen im Haus Sollbrüggen folgende Räumlichkeiten (Nutzungsbereiche) zur Verfügung:
Unterrichtsräume,
Kammermusiksaal,
Chorsaal,
Orchestersaal,
Helmut-Mönkemeyer-Saal.
Die Überlassung der genannten Nutzungsbereiche erfolgt durch eine schriftliche Nutzungsvereinbarung. Diese kann abgeschlossen werden zur einmaligen oder regelmäßigen Nutzung von
Räumlichkeiten. Die beiden möglichen Nutzungsvereinbarungen bilden die Anlagen 1 und 2 zu
dieser Benutzungsordnung.
Für die Nutzung von Räumen und Einrichtungen der Musikschule schlägt die Verwaltung eine
Entgeltregelung vor, die neben Möglichkeiten eines Regelentgelts mit individuell wählbaren Entgelttarifen für die einzelnen Räume (Ziff. 1.) auch ein Sonderentgelt für regelmäßige Nutzungen
einräumt (Ziff. 2.).