Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:33
Verwaltungsvorlage (Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld) Verwaltungsvorlage (Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld) Verwaltungsvorlage (Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld)

öffnen download melden Dateigröße: 270 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.01.2016 Nr. 2233 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Kultur- und Denkmalausschuss 02.02.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Nutzung von Räumen der Musikschule Krefeld Beschlussentwurf: Für Kultur- und Denkmalausschuss: Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss einer Benutzungsordnung und einer Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule Krefeld gemäß den beigefügten Anlagen. Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat den Beschluss einer Benutzungsordnung und einer Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule Krefeld gemäß den beigefügten Anlagen. Für Rat: Die Benutzungsordnung und die Entgeltregelung für die Inanspruchnahme von Räumen der Musikschule Krefeld werden gemäß den beigefügten Anlagen beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2233 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P41701010000 44111100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 750,00 EUR - Einsparungen + 750,00 EUR Bemerkungen Es wird zunächst mit zusätzlichen Einnahmen von rd. 750,00 EUR pro Jahr gerechnet. Nach Vorlage von Erfahrungswerten wird die Ertragsposition im Haushalt angeglichen. Der Personaleinsatz seitens der Musikschule ist über die Mehrarbeitsstunden des Musikschulhausmeisters geregelt. Der Hausmeister ist gleichzeitig zuständig für die Licht- und Veranstaltungstechnik. Die Mehrarbeitsstunden sind im Personalkostenbudget der Musikschule abgedeckt. Unter Ziffer 3. der Entgeltregelung wird der Begriff "verkehrsübliche Reinigung" verwendet. Hierunter ist die innerhalb der normalen Reinigungsintervalle durchgeführte Reinigung in der Musikschule zu verstehen, deren Aufwendungen im städtischen Budget enthalten sind. Begründung Seite 2 Nach Fertigstellung des Umbaus der Musikschule mit der Erweiterung des Hauses Sollbrüggen und der Herrichtung neuer Unterrichts- und Konzerträume mehrten sich im vergangenen Jahr die Anfragen nach Anmietung von Räumen in der Musikschule außerhalb des Schulbetriebes. Zur Überlassung städtischer Räumlichkeiten an Dritte bedarf es einer rechtlichen Regelung. Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck den Erlass einer Benutzungsordnung und eine Entgeltregelung für die Nutzung der Räume der Musikschule entsprechend den Anlagen 1 und 2 zu dieser Beratungsvorlage vor. Mit der Nutzungsüberlassung von Räumen in der Musikschule wird das Ziel verfolgt, das Kultur-, Konzert- und Kommunikationsangebot in Krefeld zu erweitern. Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Firmen und andere Organisationen sowie an Privatpersonen. Für kulturelle Veranstaltungen, Tagungen oder Versammlungen stehen im Haus Sollbrüggen folgende Räumlichkeiten (Nutzungsbereiche) zur Verfügung: Unterrichtsräume, Kammermusiksaal, Chorsaal, Orchestersaal, Helmut-Mönkemeyer-Saal. Die Überlassung der genannten Nutzungsbereiche erfolgt durch eine schriftliche Nutzungsvereinbarung. Diese kann abgeschlossen werden zur einmaligen oder regelmäßigen Nutzung von Räumlichkeiten. Die beiden möglichen Nutzungsvereinbarungen bilden die Anlagen 1 und 2 zu dieser Benutzungsordnung. Für die Nutzung von Räumen und Einrichtungen der Musikschule schlägt die Verwaltung eine Entgeltregelung vor, die neben Möglichkeiten eines Regelentgelts mit individuell wählbaren Entgelttarifen für die einzelnen Räume (Ziff. 1.) auch ein Sonderentgelt für regelmäßige Nutzungen einräumt (Ziff. 2.).