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Verwaltungsvorlage (Zensus 2011/Klageverfahren - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Verwaltungsvorlage (Zensus 2011/Klageverfahren - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 -) Verwaltungsvorlage (Zensus 2011/Klageverfahren - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 -) Verwaltungsvorlage (Zensus 2011/Klageverfahren - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 -)

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Inhalt der Datei

TOP 16 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.01.2015 Nr. 941 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Betreff Zensus 2011/Klageverfahren - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 941 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Antrag vom 08.12.2014 bittet die FDP-Fraktion um Berichterstattung zum Stand des Klageverfahrens, zur Frage, ob und in welcher Höhe mit einer Nachzahlung zu rechnen ist und ob im aktuellen Haushaltsplanentwurf die Schlüsselzuweisungen nach der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung oder nach dem Ergebnis des Zensus eingerechnet sind. Das Klageverfahren, welches mit dem Feststellungsbescheid zur amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Krefeld angefochten wurde, ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Ein Erörterungs- oder Verhandlungstermin hat noch nicht stattgefunden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beabsichtigt, das vorliegende Verfahren bis zur Rechtskraft in einem dort geführten Parallelverfahren auszusetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Schreiben vom 16.12.2014, welches hier am 06.01.2015 eingegangen ist, mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund lässt sich derzeit nicht abschätzen, wann mit einer Entscheidung im Klageverfahren zu rechnen ist. Wegen der überaus komplexen Rechtsfragen, die im Klageverfahren zu klären sind, kann auch der inhaltliche Ausgang des Verfahrens nicht prognostiziert werden. Aus diesem Grunde kalkuliert die Stadt Krefeld zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mit Nachzahlungen. In den Entwurf zum Haushaltsplan 2015 wurden die Schlüsselzuweisungen eingeplant, die sich aus der 2. Modellrechnung des Landesbetriebs IT.NRW ergeben. Die Grundlage für die Ermittlung der Daten sind die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen im Landesbetrieb IT.NRW aufgrund der Zensuszählung. Hierin spielen die Angaben aus dem örtlichen Melderegister keine Rolle. Insofern hat die Verwaltung die derzeit von der Landesregierung veröffentlichten Werte für das Jahr 2015 berücksichtigt und keineswegs eine davon abweichende Erwartungshaltung dokumentiert.