Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 16
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.01.2015
Nr.
941 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
27.01.2015
Betreff
Zensus 2011/Klageverfahren
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.12.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 941 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Antrag vom 08.12.2014 bittet die FDP-Fraktion um Berichterstattung zum Stand des Klageverfahrens,
zur Frage, ob und in welcher Höhe mit einer Nachzahlung zu rechnen ist und ob im aktuellen Haushaltsplanentwurf die Schlüsselzuweisungen nach der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung oder nach dem
Ergebnis des Zensus eingerechnet sind.
Das Klageverfahren, welches mit dem Feststellungsbescheid zur amtlichen Einwohnerzahl der Stadt Krefeld angefochten wurde, ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Ein Erörterungs- oder Verhandlungstermin hat noch nicht stattgefunden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beabsichtigt, das vorliegende Verfahren bis zur Rechtskraft in einem dort geführten Parallelverfahren auszusetzen. Dies hat
das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Schreiben vom 16.12.2014, welches hier am 06.01.2015 eingegangen ist, mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund lässt sich derzeit nicht abschätzen, wann mit einer Entscheidung im Klageverfahren zu rechnen ist. Wegen der überaus komplexen Rechtsfragen, die im Klageverfahren zu klären sind, kann auch der inhaltliche Ausgang des Verfahrens nicht prognostiziert werden.
Aus diesem Grunde kalkuliert die Stadt Krefeld zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mit Nachzahlungen.
In den Entwurf zum Haushaltsplan 2015 wurden die Schlüsselzuweisungen eingeplant, die sich aus der 2.
Modellrechnung des Landesbetriebs IT.NRW ergeben.
Die Grundlage für die Ermittlung der Daten sind die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen im Landesbetrieb IT.NRW aufgrund der Zensuszählung.
Hierin spielen die Angaben aus dem örtlichen Melderegister keine Rolle.
Insofern hat die Verwaltung die derzeit von der Landesregierung veröffentlichten Werte für das Jahr 2015
berücksichtigt und keineswegs eine davon abweichende Erwartungshaltung dokumentiert.