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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.08.2014 Nr. 272 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201-ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung für 2014 bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - in Höhe von 240.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/-einzahlung bei dem Innenauftrag P06303010000 - Wohnungsund Sonderbauten -, Kostenart 43110000/63110000 - Verwaltungsgebühren -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 272 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602030000 - Straßenbau und -instandhaltung -, 52212000 72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für die zwei Straßenbau-Maßnahmen "Deckenerneuerungsmaßnahmen" und "Geh- und Pflasterflächensanierung" werden jeweils 120.000 EUR, insgesamt 240.000 EUR, benötigt. Die Deckung erfolgt wie im Beschluss dargestellt. Alle Maßnahmen dienen der Verkehrssicherungspflicht und sind mit § 82 GO vereinbar. Die Begründungen zu den einzelnen Maßnahmen im Folgenden: Deckenerneuerungsmaßnahmen In der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht müssen durch die städtischen Regiekolonnen täglich zahlreiche bauliche Unterhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungen) durchgeführt werden. Hierzu zählen Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen. Je nach Witterungsverhältnissen und Verkehrsbelastungen sind diese Arbeiten nur kurzfristig wirksam. Daher sind Instandhaltungen zur mittelfristigen Substanzerhaltung oder zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften unabdingbar. In diesem Zusammenhang wurden kürzlich sogenannte Dünnschichtkaltbeläge ausgeschrieben. Diese Maßnahmen müssen nun durch Deckschichterneuerungen ergänzt werden. Konventionelle Deckschichten besitzen gegenüber den Dünnschichtbelägen Vorteile, weil mit ihnen die Gesamtbefestigung verstärkt sowie die Dichtigkeit, Griffigkeit und Standfestigkeit der Decke gezielt verbessert werden kann. Diese Eigenschaften sind vor allem bei alten Oberbaukonstruktionen wichtig, die seinerzeit völlig unzureichend dimensioniert wurden. Hier ist der Ersatz der Deckschicht auch erforderlich, um mangelnde Ebenheit infolge von Verformungen im Längs- und Querprofil auszugleichen und /oder einer mangelnden Griffigkeit infolge von Bindemittelanreicherungen oder von polierten Kornoberflächen entgegen zu wirken. Darüber hinaus können Substanzmängel ausgeglichen werden. Für die geplanten Deckschichterneuerungen werden Mittel in Höhe von 120.000 EUR benötigt. Gehweg- und Pflasterflächensanierung Durch Baumwurzeln sind in Plattenbelägen und in den Mosaikpflasterflächen von Gehwegen große Verkantungen entstanden. Vielerorts musste die Verwaltung Platten und Pflaster wegen zu hoch liegender Wurzeln durch Schichten ohne Bindemittel oder Kaltasphalt ersetzen. Diese Provisiorien haben bei Anwohnern und Verkehrsteilnehmern häufig große Proteste hervor gerufen. Der bei alten Flächen noch unzureichend dimensionierte Oberbau der Nebenflächen hält häufig dem widerrechtlichen Befahren nicht Stand. Bei den genannten Schadensflächen kann die gefahrlose Begehbarkeit in vielen Bereichen nur kurzfristig durch Flickarbeiten im Rahmen der Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Zur nachhaltigen Reparatur von Platten- und historischen Mosaikflächen werden daher Mittel in Höhe von 120.000 EUR benötigt.