Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.08.2014
Nr.
272 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201-ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, 52212000/72212000 - Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung für 2014 bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 52212000/72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens - in
Höhe von 240.000 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/-einzahlung bei dem Innenauftrag P06303010000 - Wohnungsund Sonderbauten -, Kostenart 43110000/63110000 - Verwaltungsgebühren -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 272 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06602030000 - Straßenbau und -instandhaltung -, 52212000
72212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens -
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für die zwei Straßenbau-Maßnahmen "Deckenerneuerungsmaßnahmen" und "Geh- und Pflasterflächensanierung" werden jeweils 120.000 EUR, insgesamt 240.000 EUR, benötigt. Die Deckung erfolgt wie im
Beschluss dargestellt.
Alle Maßnahmen dienen der Verkehrssicherungspflicht und sind mit § 82 GO vereinbar.
Die Begründungen zu den einzelnen Maßnahmen im Folgenden:
Deckenerneuerungsmaßnahmen
In der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht müssen durch die städtischen Regiekolonnen täglich zahlreiche bauliche Unterhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungen) durchgeführt werden. Hierzu zählen Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen. Je nach Witterungsverhältnissen
und Verkehrsbelastungen sind diese Arbeiten nur kurzfristig wirksam.
Daher sind Instandhaltungen zur mittelfristigen Substanzerhaltung oder zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften unabdingbar. In diesem Zusammenhang wurden kürzlich sogenannte Dünnschichtkaltbeläge ausgeschrieben. Diese Maßnahmen müssen nun durch Deckschichterneuerungen ergänzt
werden. Konventionelle Deckschichten besitzen gegenüber den Dünnschichtbelägen Vorteile, weil mit
ihnen die Gesamtbefestigung verstärkt sowie die Dichtigkeit, Griffigkeit und Standfestigkeit der Decke
gezielt verbessert werden kann.
Diese Eigenschaften sind vor allem bei alten Oberbaukonstruktionen wichtig, die seinerzeit völlig unzureichend dimensioniert wurden. Hier ist der Ersatz der Deckschicht auch erforderlich, um mangelnde
Ebenheit infolge von Verformungen im Längs- und Querprofil auszugleichen und /oder einer mangelnden
Griffigkeit infolge von Bindemittelanreicherungen oder von polierten Kornoberflächen entgegen zu wirken. Darüber hinaus können Substanzmängel ausgeglichen werden.
Für die geplanten Deckschichterneuerungen werden Mittel in Höhe von 120.000 EUR benötigt.
Gehweg- und Pflasterflächensanierung
Durch Baumwurzeln sind in Plattenbelägen und in den Mosaikpflasterflächen von Gehwegen große Verkantungen entstanden. Vielerorts musste die Verwaltung Platten und Pflaster wegen zu hoch liegender
Wurzeln durch Schichten ohne Bindemittel oder Kaltasphalt ersetzen. Diese Provisiorien haben bei Anwohnern und Verkehrsteilnehmern häufig große Proteste hervor gerufen.
Der bei alten Flächen noch unzureichend dimensionierte Oberbau der Nebenflächen hält häufig dem widerrechtlichen Befahren nicht Stand.
Bei den genannten Schadensflächen kann die gefahrlose Begehbarkeit in vielen Bereichen nur kurzfristig
durch Flickarbeiten im Rahmen der Erhaltung der Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
Zur nachhaltigen Reparatur von Platten- und historischen Mosaikflächen werden daher Mittel in Höhe
von 120.000 EUR benötigt.