Daten
Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.12.2014
Nr.
790 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Integrationsrat
16.12.2014
Betreff
"Kommunales Konzept für Integration"
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 02.12.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 790 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld besitzt eine lange multikulturelle Tradition, deren Vielfalt sich mit den Jahren
nicht nur zu einer Herausforderung entwickelt hat, sondern auch die kulturelle und geistige Blüte
der Stadt ausmacht. Mit der Frage einer verbesserten Integration von Zuwanderern setzen sich
verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie Wohlfahrtsverbände, freie Träger, Vereine und Migrantenselbstorganisationen auseinander. Bei der Erstellung des Integrationskonzeptes (2010) ist als wichtigstes Ziel die „Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ definiert worden. Zur Erreichung der Chancengleichheit haben sich die
Akteure auf folgende Handlungsfelder verständigt:
•
•
•
•
Bildung und Sprache
Partizipation
Interkulturelles Klima und Verständnis
Gender und Beruf/Arbeit
Das Konzept hat den Grundstein für ein gemeinsames Integrationsverständnis gelegt.
Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Integrationskonzeptes ist in den Jahren 2011-2012
eine Bestands- und Bedarfsaufnahme durchgeführt worden. Über ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren wurden die Integrationsangebote- und projekte erfasst.
Parallel zu dem oben beschriebenen Prozess hat der nordrhein-westfälische Langtag am
08.02.2012 das „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe- und Integration (Integrationsgesetz)“ verabschiedet. Durch das Landesintegrationsgesetz sind neue Handlungsfelder
entstanden. Vor all diesen Hintergründen soll ein weiter entwickeltes Integrationskonzept an
den bisher beschriebenen Prozessen anzuknüpfen.
Seit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes 2010 sind bereits viele Maßnahmen von unterschiedlichen Akteuren in die Wege geleitet worden. Auf Grundlage einer Befragung soll ein
Evaluations- und Integrationsbericht entstehen mit dem Ziel, die im Integrationskonzept genannten Maßnahmen hinsichtlich der Zielerreichung auszuwerten und daraus Empfehlungen abzuleiten. Die Empfehlungen und Erwartungen der verschiedenen Akteure (Politik, Bildungsinstitutionen, Verwaltung, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden) soll in einer geplanten Integrationskonferenz (März 2015) zusammengetragen werden.
Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Integrationskonzeptes einfließen, welches im Sinne
eines Handlungsprogramms für die nächsten Jahre gelten soll.
Die oben genannte Befragung befindet sich im Moment in der Planung. Zur organisatorischen
Umsetzung „der Fortschreibung des Integrationskonzeptes“ hat sich aus dem Arbeitskreis Integration der Caritas eine Planungsgruppe entwickelt. An der Planung sind beteiligt: Federführend das Integrationsbüro, das kommunale Integrationszentrum, die Bundesagentur für Arbeit,
die Volkshochschule Krefeld, der Internationaler Bund und LernArt Krefeld.