Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.06.2017
Nr.
4057 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/ - pl Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Jeder Bezirksvertretung werden für das Haushaltsjahr 2018 Mittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW in Höhe
von jeweils 5.120 EUR zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt.
2. Die Bezirksvertretungen legen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen fest, für welche Zwecke die
Mittel in 2018 verwendet werden sollen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4057 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben
im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.
Mit Schreiben vom 16.07.97 hat das Innenministerium NRW zu den im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Bestimmung aufgetretenen Fragen wie folgt Stellung genommen:
"Zur Wahrung der haushaltsrechtlichen Befugnisse der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvertretungen
in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans einzubeziehen. Zu diesem Zweck ist es zunächst Sache des Rates, die Höhe der Haushaltsmittel festzulegen, über die die Bezirksvertretungen allein entscheiden können. Diese erhalten sodann Gelegenheit, im Rahmen der ihnen vom Rat pauschal zur Verfügung gestellten Mittel ihre Entscheidungen zu den einzelnen Verwendungszwecken zu treffen.
Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind in den Haushaltsplan zu übernehmen und für den Rat bei seiner Beschlussfassung verbindlich."
Dementsprechend wurden in den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan des Produktes Sitzungsdienst - P03101010000 beim Sachkonto 54993200 - Sachmittel Bezirksvertretungen - 5.120 EUR pro Bezirksvertretung eingestellt.
Die Verwaltung wird dem Rat für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 über den Veränderungsnachweis die sich aus den Entscheidungen der Bezirksvertretungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebenden Ansatzkorrekturen vorlegen.