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Verwaltungsvorlage (Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:34
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.06.2017 Nr. 4057 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/ - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW Beschlussentwurf: 1. Jeder Bezirksvertretung werden für das Haushaltsjahr 2018 Mittel nach § 37 Absatz 3 GO NRW in Höhe von jeweils 5.120 EUR zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. 2. Die Bezirksvertretungen legen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen fest, für welche Zwecke die Mittel in 2018 verwendet werden sollen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4057 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In § 37 Absatz 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Mit Schreiben vom 16.07.97 hat das Innenministerium NRW zu den im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Bestimmung aufgetretenen Fragen wie folgt Stellung genommen: "Zur Wahrung der haushaltsrechtlichen Befugnisse der Bezirksvertretungen sind die Bezirksvertretungen in das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans einzubeziehen. Zu diesem Zweck ist es zunächst Sache des Rates, die Höhe der Haushaltsmittel festzulegen, über die die Bezirksvertretungen allein entscheiden können. Diese erhalten sodann Gelegenheit, im Rahmen der ihnen vom Rat pauschal zur Verfügung gestellten Mittel ihre Entscheidungen zu den einzelnen Verwendungszwecken zu treffen. Die von den Bezirksvertretungen festgelegten Mittelverwendungen sind in den Haushaltsplan zu übernehmen und für den Rat bei seiner Beschlussfassung verbindlich." Dementsprechend wurden in den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 im Teilergebnisplan des Produktes Sitzungsdienst - P03101010000 beim Sachkonto 54993200 - Sachmittel Bezirksvertretungen - 5.120 EUR pro Bezirksvertretung eingestellt. Die Verwaltung wird dem Rat für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 über den Veränderungsnachweis die sich aus den Entscheidungen der Bezirksvertretungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebenden Ansatzkorrekturen vorlegen.